Common use of Berechtigtenkreis Clause in Contracts

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis voll- endetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer Ferienordnung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig in allen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als Netzkarte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das Verbundgebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.bsvg.net, www.harzbus-goslar.de, www.vb-bachstein.de

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung 4.1 Zur Abnahme des U21Semestertickets Schleswig-Abos Holstein sind grundsätzlich alle Studierenden berechtigt und verpflichtet, die an einer teilnehmenden Hoch- schule ordentlich immatrikuliert sind. Voraussetzung ist, dass die Studieren- den die nach der Beitragssatzung zu entrichtenden Beiträge, einschließlich der auf das Semesterticket Schleswig-Holstein entfallenden Beiträge, vollstän- dig gezahlt haben. 4.2 Ausgenommen sind Personengruppen, die nach Maßgabe der regionalen Se- mesterticket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule vom Berechtigtenkreis ausgenommen sind. 4.3 Weitere Personen bis voll- endetem 21können sich nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim Allgemeinen Studie- rendenausschuss (AStA) der Hochschule, den Beitrag zum regionalen Semes- terticket rückerstatten lassen. LebensjahrDieser Antrag gilt gleichzeitig für die Rücker- stattung des Beitrags zum Semesterticket Schleswig-Holstein. Maßgeblich ist Eine Bearbei- tungsgebühr wird nicht erhoben. Der Studierende wird in eine Sperrliste auf- genommen. 4.4 Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen, Seminaren und Kursen offiziell, aber befristet, an einer Hochschule nach Nr. 1 aufhalten, oh- ne immatrikuliert zu sein, können nach Maßgabe der regionalen Semesterti- cket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim AStA der Hoch- schule das Alter zu Beginn regionale Semesterticket erwerben. Damit sind sie gleichzeitig zum Erwerb des ersten Monats der AboSemestertickets Schleswig-LaufzeitHolstein verpflichtet. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen Für das Se- mesterticket Schleswig-Holstein ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter Fahrpreis nach Nr. 6 zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer Ferienordnung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig in allen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als Netzkarte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das Verbundgebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVOzahlen.

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Samples: www.asta.uni-luebeck.de, www.asta.uni-luebeck.de

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis voll- endetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer Ferienordnung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig in allen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als Netzkarte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das Verbundgebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.wvg.de, mobi38.de

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen Perso- nen bis voll- endetem 21. Lebensjahreinschließlich 20 Jahren. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weisSchülerausweis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift lesbar vom gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter zu unter- schreibenunterschreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig belie- big vielen Fahrten innerhalb des gesamten VerbundgebietesVerbundge- bietes. Das Abonne- ment Abonnement ist für den auf der Karte aufgedruckten auf- gedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegebenaus- gegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung Mitnah- meregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer niedersächsi- scher Ferienordnung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen Feierta- gen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche EinschränkungenEin- schränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig Braun- schweig GmbH in allen für den Verbundtarif zugelas- senen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als NetzkarteNetz- karte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das Verbundgebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lichmöglich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossenausgeschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 Satz 2 EVO.

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Samples: www.stadtbus-goslar.de

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis voll- endetem vollendetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weisSchülerausweis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar lesbar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu unter- schreibenunterschreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment Abonnement ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer Ferienordnung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig in allen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als Netzkarte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das Verbundgebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lichmöglich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.die

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Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung 4.1 Zur Abnahme des U21Semestertickets Schleswig-Abos Holstein sind grundsätzlich alle Studierenden berechtigt und verpflichtet, die an einer teilnehmenden Hoch- schule ordentlich immatrikuliert sind. Voraussetzung ist, dass die Studieren- den die nach der Beitragssatzung zu entrichtenden Beiträge, einschließlich der auf das Semesterticket Schleswig-Holstein entfallenden Beiträge, vollstän- dig gezahlt haben. 4.2 Ausgenommen sind Personengruppen, die nach Maßgabe der regionalen Se- mesterticket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule vom Berechtigtenkreis ausgenommen sind. 4.H Weitere Personen bis voll- endetem 21können sich nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim Allgemeinen Studie- rendenausschuss (AStA) der Hochschule, den Beitrag zum regionalen Semes- terticket rückerstatten lassen. LebensjahrDieser Antrag gilt gleichzeitig für die Rücker- stattung des Beitrags zum Semesterticket Schleswig-Holstein. Maßgeblich ist Eine Bearbei- tungsgebühr wird nicht erhoben. Der Studierende wird in eine Sperrliste auf- genommen. 4.4 Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen, Seminaren und Kursen offiziell, aber befristet, an einer Hochschule nach Nr. 1 aufhalten, ohne immatrikuliert zu sein, können nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim AStA der Hochschule das Alter zu Beginn regionale Semesterticket erwerben. Damit sind sie gleichzeitig zum Erwerb des ersten Monats der AboSemestertickets Schleswig-LaufzeitHolstein verpflichtet. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen Für das Semesterticket Schleswig- Holstein ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter Fahrpreis nach Nr. 6 zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer Ferienordnung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig in allen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als Netzkarte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das Verbundgebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVOzahlen.

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Samples: www.asta.uni-luebeck.de

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung 4.1 Zur Abnahme des U21Semestertickets Schleswig-Abos Holstein sind grundsätzlich alle Studierenden berechtigt und verpflichtet, die an einer teilnehmenden Hoch- schule ordentlich immatrikuliert sind. Voraussetzung ist, dass die Studieren- den die nach der Beitragssatzung zu entrichtenden Beiträge, einschließlich der auf das Semesterticket Schleswig-Holstein entfallenden Beiträge, vollstän- dig gezahlt haben. 4.2 Ausgenommen sind Personengruppen, die nach Maßgabe der regionalen Se- mesterticket-Vereinbarung der jeweiligen Hochschule vom Berechtigtenkreis ausgenommen sind. 4.3 Weitere Personen bis voll- endetem 21können sich nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim Allgemeinen Studie- rendenausschuss (AStA) der Hochschule, den Beitrag zum regionalen Semes- terticket rückerstatten lassen. LebensjahrDieser Antrag gilt gleichzeitig für die Rücker- stattung des Beitrags zum Semesterticket Schleswig-Holstein. Maßgeblich ist Eine Bearbei- tungsgebühr wird nicht erhoben. Der Studierende wird in eine Sperrliste auf- genommen. 4.4 Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen, Seminaren und Kursen offiziell, aber befristet, an einer Hochschule nach Nr. 1 aufhalten, ohne immatrikuliert zu sein, können nach Maßgabe der regionalen Semesterticket- Vereinbarung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beim AStA der Hochschule das Alter zu Beginn regionale Semesterticket erwerben. Damit sind sie gleichzeitig zum Erwerb des ersten Monats der AboSemestertickets Schleswig-LaufzeitHolstein verpflichtet. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen Für das Semesterticket Schleswig- Holstein ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter Fahrpreis nach Nr. 6 zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer Ferienordnung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig in allen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als Netzkarte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das Verbundgebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVOzahlen.

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Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis voll- endetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu unter- schreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer Ferienordnung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig in allen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als Netzkarte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das Verbundgebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.vrb-online.de

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des U21-Abos sind alle Personen bis voll- endetem vollendetem 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn Be- ginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist ab dem 15. Lebensjahr durch Schüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf ein U21-Abo deutlich les- bar lesbar und in Druckschrift vom gesetzlichen Vertreter zu unter- schreibenun- terschreiben. U21-Abonnements berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes. Das Abonne- ment Abon- nement ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültiggül- tig. U21-Abonnements werden personengebunden ausgegeben. Sie sind nicht übertragbar. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Das U21-Abo gilt an Schultagen montags bis freitags ab 14:00 Uhr. An Ferientagen (gemäß niedersächsischer FerienordnungFerienord- nung), Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das U21-Abo ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen. Das U21-Abo gilt im Verkehrsverbund Region Braunschweig in allen Verkehrsmitteln der Verbundpartner als Netzkarte. Es gilt nicht für ein- und ausbrechende Fahrten in das VerbundgebietVerbund- gebiet. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem U21-Abo nicht mög- lich. Es berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung Benut- zung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus- geschlossenausgeschlossen. U21-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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