Bereicherung. Der Versicherungsschutz umfasst ferner auch die Abwehr von Ansprüchen gegen versicherte Personen, die auf ungerechtfer- tigte oder rechtswidrige Bereicherung ge- stützt sind. Steht fest, dass die Bereiche- rung ungerechtfertigt oder rechtswidrig war, entfällt der Versicherungsschutz rückwir- kend. Die versicherten Personen sind dann verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Bereicherung. Der Versicherungsschutz umfasst ferner auch die Abwehr von Ansprüchen gegen versicherte Personen, die auf ungerechtfer- tigte ungerechtfertigte oder rechtswidrige Bereicherung ge- stützt gestützt sind. Steht fest, dass die Bereiche- rung ungerechtfertigt Bereicherung unge- rechtfertigt oder rechtswidrig war, entfällt der Versicherungsschutz rückwir- kendVersiche- rungsschutz rückwirkend. Die versicherten Personen sind dann verpflichtet, dem Versicherer den Versicherern die erbrachten Leistungen zu erstatten.
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Samples: Sportversicherung
Bereicherung. Der Versicherungsschutz umfasst ferner auch die Abwehr von Ansprüchen gegen versicherte Personen, die auf ungerechtfer- tigte un- gerechtfertigte oder rechtswidrige Bereicherung ge- stützt gestützt sind. Steht fest, dass die Bereiche- rung Bereicherung ungerechtfertigt oder rechtswidrig war, entfällt der Versicherungsschutz rückwir- kendrückwirkend. Die versicherten Personen sind dann verpflichtetver- pflichtet, dem Versicherer den Versicherern die erbrachten Leistungen zu erstattenzurückzuerstatten.
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Samples: Sportversicherung
Bereicherung. Der Versicherungsschutz umfasst ferner auch die Abwehr von Ansprüchen gegen versicherte ver- sicherte Personen, die auf ungerechtfer- tigte ungerechtfertigte oder rechtswidrige Bereicherung ge- stützt gestützt sind. Steht fest, dass die Bereiche- rung Bereicherung ungerechtfertigt oder rechtswidrig war, entfällt der Versicherungsschutz rückwir- kendrückwirkend. Die versicherten Personen sind dann verpflichtetverpflich- tet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zu erstattenzurückzuerstatten.
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Samples: Gruppenversicherungsvertrag
Bereicherung. Der Versicherungsschutz umfasst ferner auch die Abwehr von Ansprüchen gegen versicherte Personen, die auf ungerechtfer- tigte ungerechtfertigte oder rechtswidrige Bereicherung ge- stützt gestützt sind. Steht fest, dass die Bereiche- rung Bereicherung ungerechtfertigt oder rechtswidrig war, entfällt der Versicherungsschutz rückwir- kendrückwirkend. Die versicherten Personen sind dann verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zu erstattenzurückzuerstatten.
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Samples: Gruppenversicherungsvertrag