BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF Musterklauseln

BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF. Die REA GmbH & Co. KG WEA 1 Düren wurde in 2012 gegründet und ist die Betreibergesell- schaft der Windenergieanlage Nr. 1 (nachfolgend Gesellschaft) - eine von den sechs Wind- energieanlagen Typs ENERCON E-101 des südlich an der A4 in Düren an der Grenze zur Lan- gerwehe entstehenden Windparks Düren-Echtz -. Die REA GmbH Umweltinvest ist die Bauher- rin und zugleich die Komplementärin der drei Windenergieanlagen (nachfolgend REA Gruppe) und hat zusammen mit einem weiteren Windenergieanlagenprojektierer den Windpark Düren- Echtz initiiert. Um die Akzeptanz des Windparks zu steigern wurde das Modell der Bürgerbetei- ligung bei allen drei Anlagen der REA Gruppe umgesetzt. Jeder Bürger kann in Form einer Beteiligung an der Bürgerenergie Düren eG an den Windenergieanlagen partizipieren. Die rest- liche Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt in der Form einer Einlage als Kommanditist. Dabei ist die Anzahl der Gesellschafter auf maximal 20 Kommanditisten begrenzt worden. An der REA GmbH & Co. KG WEA 1 Düren sind neben der vermögenslosen Beteiligung der Komplementärin REA GmbH Umweltinvest ab dem Geschäftsjahr 2013 dreizehn Kommanditis- ten beteiligt. Das Eigenkapital in Höhe von EUR 1.450.000 wurde in 2013 vollständig einge- zahlt. Mit dem Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2013 haben die Kommanditisten dem Investiti- onsplan mit einer Gesamtinvestitionssumme von EUR 5.900.000 zugestimmt. Das Jahr 2016 war ein windschwaches Jahr. Der IWR-Windertragsindex lag im Durchschnitt für das Binnenland bei 84,9 % im Vorjahr bei 112 % (der letzten 10 Jahre). Von besonderer Bedeutung für die weitere Entwicklung der Windenergie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt sind. Das EEG gibt die Vergütung für Strom aus Windenergie onshore und offshore vor und legt den Einspei- sevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz fest. Mit dem Inkrafttreten des neuen EEG am 1. August 2014 wurde eine Wende in der Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Die Förderung soll zurückgefahren werden und durch die verpflichtende Direktvermarktung werden die erneuerbaren Energien den größeren Marktrisiken ausgesetzt.

Related to BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.