Berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen Musterklauseln

Berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen. Dies betrifft berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen, die sowohl der Unternehmer als auch die Person(en), die die versicherte Tätigkeit erbringt, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit beherrschen müssen. Hierzu gehören gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildungen in Bereichen wie Berufsrecht, Datenschutzrecht, ethische Standards im Geschäftsleben, Gewerbe-/Konzessionsrecht, Schadenersatzrecht, Sozial- und Arbeitsrecht, Steuerrecht, Unternehmensrecht, Verbraucherschutzrecht, Versicherungsr echt, Vertriebsrecht usw. Im Falle einer Aus- und Weiterbildung zu beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen durch die Person, die die versicherte Tätigkeit erbracht hat, reduziert sich im Versicherungsfall der im Versicherungsschein genannte Selbstbehalt um maximal ein Zehntel ( 10 %).