Versicherte Tätigkeit. Versicherungsschutz besteht für die Tätigkeit in der Funktion, zu deren Ausübung die versicherten Personen bestellt oder angestellt sind. Vom Versicherungsschutz umfasst ist die gesamte operative Tätigkeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung als Organmitglied steht, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Äußerungen. Als Tätigkeit gilt zudem die Tätigkeit in der Gründungsphase einer Tochtergesellschaft, auch wenn die Gründung nicht abgeschlossen wird.
Versicherte Tätigkeit. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Versicherte gemäß Ziffer 1.2 aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls auf den Fall, dass gegen die Versicherten ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht wird im Rahmen von Teil B. Mitversichert sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Versicherungsnehmer nach § 110 SGB VII. Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte werden insoweit bzw. in dieser Eigenschaft den gesetzlichen Vertretern gleichgestellt.
Versicherte Tätigkeit. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Versicherte gemäß Ziffer 5.3 aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Ansprüche auf Ersatz immaterieller Schäden wie z. B. aus § 15 Abs. 2 S. 1 und § 21 Abs. 2 S. 3 AGG sind mitversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls auf den Fall, dass gegen die Versicherten ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung im Rahmen von Ziffer 5.12 geltend gemacht wird. Mitversichert sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Versicherungsnehmer nach § 110 SGB VII Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte werden insoweit bzw. in dieser Eigenschaft den gesetzlichen Vertretern gleichgestellt.
Versicherte Tätigkeit. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer in ihrer Eigenschaft gemäß Ziffer 1.2 bei der Versicherungs- nehmerin, einem Tochterunternehmen oder einem auf Antrag mitversicherten Unternehmen begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbe- stimmungen für einen Vermögensschaden von der Versicherungsnehmerin oder einem Dritten (hierzu zählt auch der Insolvenzverwalter) auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsnehmerin sind insoweit Tochterunternehmen und auf Antrag mitversicherte Unternehmen gleichgestellt.
Versicherte Tätigkeit. Versicherungsschutz besteht für folgende Berufstätigkeiten im Sinne von Ziffer 1 der Allge- meinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB-VH):
1. die Vermittlung von Versicherungsverträgen gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO). Versicherungsschutz besteht auch für:
a) die rechtlich zulässige Beratung - auch Arbeitnehmerberatung - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Mitversichert ist die in diesem Zusammenhang stehende Empfehlung bzw. Vermittlung von rückgedeckten Versorgungsmodellen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: - dem Erstellen versicherungsmathematischer Gutachten und Berechnun- gen sowie betriebswirtschaftlicher Modellrechnungen; - der Errichtung, dem Betreiben und der Abwicklung von Versorgungsein- richtungen, wie zum Beispiel Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Treuhandkonstellationen; - der Anlage von Vermögenswerten sowie der Berechnung und Bildung von Rückstellungen; Versicherungsschein-Nr. HV 6885097 - 00948 Gültig ab 01.01.2017 Name des Versicherungsnehmers Interessengemeinschaft selbständiger Versicherungskaufleute e.V. ISV Zeichen VHBD- rt
b) die Vermittlung von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gemäß § 34c Absatz 1 Ziffer 2 der Gewerbeordnung (GewO), mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO;
c) die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksglei- che Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gemäß § 34c Absatz 1 Ziffer 1 GewO;
d) die Vermittlung von Bausparverträgen;
e) die Vermittlung von Leasingverträgen;
f) die Vermittlung von Spar-, Einlagen- und Kontenverträgen (auch Metallkonten- verträge) von Banken, sofern die betreffenden Banken am Einlagensiche- rungsfond teilnehmen oder eine volle Absicherung über vergleichbare Instru- mentarien gewährleistet ist, sowie die Vermittlung von Kreditkarten;
g) die Vermittlung von Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung;
h) die Vermittlung von Direktinvestitionen in Transport-Container im Zusammen- hang mit deren Erwerb und Weitervermietung;
i) die Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), soweit die Anzahl der verwalteten Wohneinheiten 100 nicht übersteigt. Kein Versicherungsschutz wird geboten für die Verwaltung von eigenem Haus-, Grundstücks- und Wohnungsei...
Versicherte Tätigkeit. Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Aus- und Fortbildung ausüben darf.
Versicherte Tätigkeit. 1.1 Gegenstand der Versicherung ist die berufliche Tätigkeit als Berater, Betreuer und Vertreter des Auftraggebers im Bereich der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungen.
1.2 Nicht versichert sind jedoch folgende Tätigkei- ten: a Technisches Risk-Management; b Beratung in Umweltfragen; c Rechts- und Steuerberatung;
Versicherte Tätigkeit. Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten des Versicherungsnehmers in seiner Funktion als Mitglied eines geschäftsführenden Organs (Vorstand, Geschäftsführer etc.) oder eines Kontrollorgans (Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat etc.), auch im Rahmen der Gründungsphase, unter Einschluss der Tätigkeit als Liquidator und Abwickler außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Versichert ist auch die Tätigkeit als Interimsmanager - soweit der Versicherungsnehmer als Organmitglied bestellt ist - ebenso als Generalbevollmächtigter, Prokurist, leitender Angestellter, sowie als Compliance-Beauftragter bzw. besonderer vom Gesetzgeber oder durch Industriestandards vorgesehener Beauftragter zur Sicherstellung der Compliance, z.B. als Gleichstellungs-, Arbeitsschutz-, Sicherheits-, Datenschutz-, oder Geldwäschebeauftragter. Werden Ehegatten oder Erben oder gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers für dessen Pflichtverletzungen in Anspruch genommen, so erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf diese Schadenersatzansprüche.
Versicherte Tätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des BSV, der Bezirke und BSG (nachstehend „Versicherte“ genannt) jeweils aus ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit.
Versicherte Tätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts der Versicherten aus allen sich ergebenden Eigenschaf- ten, Rechtsverhältnissen und satzungsgemäßen Tätigkeiten. Unter beruflicher Tätigkeit im Sinne der AVB ist die satzungs- gemäße Tätigkeit des jeweiligen Vereines zu verstehen.