Berufsbildung Musterklauseln
Berufsbildung a) die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil- dungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen c) Qualifizierung für die berufliche und persönliche Ent- wicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungs- möglichkeiten ermitteln
Berufsbildung. (§ 4 Abs. 4 Nr. 1.3) a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System der Berufsausbildung beschreiben b) betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen c) Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen sowie den Nutzen beruflicher Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
Berufsbildung. Federmeccanica, Assistal sowie Fim, Fiom und Uilm stimmen überein, dass die berufliche Weiterbildung ein grundlegend wichtiges Instrument für die Aufwertung der Humanressourcen und für den notwendigen Zuwachs der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen darstellt und entsprechend der Einführung des subjektiven Rechts auf Weiterbildung laut Art.7, Sektion IV, Titel VI wird sie als gemeinsamer Wert betrachtet, dessen Umsetzung eine Beteiligungsverpflichtung laut nachfolgend Festgelegtem darstellt. Die berufliche Weiterbildung stellt einen besonderen und ausschlaggebenden Faktor bei der Bewältigung der Veränderungen Arbeitswelt dar, die sich infolge des technischen Fortschritts, der Produkt- und Prozessinnovation eingestellt haben, besonders was die digitalen Kompetenzen betrifft.
6.1 Die Gesamtstaatliche Kommission für Berufsbildung und Lehrlingswesen
a) bei der Einrichtung Fondimpresa oder durch die Aktivierung anderer Finanzierungskanäle systembezogene Maßnahmen zu fördern, die auf die Fortbildung der Sozialpartner ausgerichtet sind mit Augenmerk auf die Analyse des Bildungsbedarfs, auf die Förderung und die Überwachung der Weiterbildung der Beschäftigten;
b) die Bewertung – auch zum Zweck ihrer Anpassung - der Kriterien und Verfahren zur Nutzung der in den Ankündigungen von Fondimpresa aufscheinenden Sektorenpläne;
c) Ermittlung des spezifischen Bildungsbedarfes in der Metallindustrie und im Anlagenbau indem besonders die Daten der bei Fondimpresa eingereichten Sektorenpläne analysiert und die von den territorialen Kommissionen laut nachfolgendem Punkt 6.2 gelieferten Hinweise verwendet werden;
d) gemeinsam, wie im Projekt „Bildung für das Lehrlingswesen“ und mit „@pprendo“ Bildungsinitiativen entwickeln, die imstande sind, den vorher erhobenen Bedarf abzudecken bei besonderer Beachtung der auf die Eingliederung, die Fortbildung und Umschulung der Arbeitnehmer ausgerichteten Projekte, in Hinblick auf die Erfordernisse der technischen und organisatorischen Innovation sowie auf die Erfordernisse der Qualitätspolitik und des Marktes;
e) auch mittels Fondimpresa berufliche Bildungsmaßnahmen fördern, welche für die Mitglieder der Lenkungsausschüsse bestimmt sind, die in den Abkommen zur gemeinsamen Nutzung der Bildungspläne der Sektoren angeführt sind;
f) in Absprache mit den territorialen Kommissionen bei Fondimpresa gemeinsame Bildungsmaßnahmen für die Mitglieder des Beratungskomitees zur Beteiligung laut Art. 3, Sektion I, veranlassen.
Berufsbildung. GB FB a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
Berufsbildung. Den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erläutern und den Beitrag der Beteiligten im dualen System beschreiben. Fortbildung als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
Berufsbildung. 13.01 Berufsausbildungsvertrag 122 13.02 Ausbildender 122 13.03 Anlage des Berufsausbildungsvertrages 122 13.04 Berufsbildungsgesetz 123 13.05 Ausbildungsberufsbild 123 13.06 Ausbildungsplan 123 13.07 Dauer/Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses 124
Berufsbildung. − Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab- schluss, Dauer und Beendigung, erklären − gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen − Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen − Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen
Berufsbildung. Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Berufsbildung a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen c) betriebliche und überbetriebliche Fortbildungsmöglichkeiten in der Branche nennen und den Nutzen für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen
