Common use of Berufsunfähigkeitsrente Clause in Contracts

Berufsunfähigkeitsrente. Bei einer Erhöhung der Hauptversicherung aufgrund einer Nachversicherung können Sie die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Ange- messenheitsprüfung, erhöhen. Unabhängig von einer Erhöhung der Hauptversicherung ha- ben Sie ◼ bei bestimmten Ereignissen (siehe Abschnitt H Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung) oder ◼ unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses (siehe Num- mer 1.3) auch das Recht eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Ange- messenheitsprüfung, zu verlangen. Die Berufsunfähigkeitsrente kann unter den folgenden Vor- aussetzungen erhöht werden: ◼ Die Begrenzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für den bei Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht überschritten werden. ◼ Die versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente der Nach- versicherung, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf zwischen 600 Euro und 6.000 Euro betragen. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Nachversiche- rungen, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf insge- samt 18.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf 90.000 Euro nicht übersteigen. ◼ Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nachversicherung be- stehende versicherte Berufsunfähigkeitsrente darf sich um bis zu 25 Prozent bzw. bei erstmaliger Aufnahme einer be- ruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden um bis zu 50 Prozent erhöhen. ◼ Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen we- gen Berufsunfähigkeit darf durch die Nachversicherung ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreiten. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprü- che der versicherten Person zu berücksichtigen (Finanzi- elle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen). ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Berufsunfä- higkeits-Zusatzversicherung beträgt mindestens fünf Jahre.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Vertragsinformationen

Berufsunfähigkeitsrente. Bei einer Erhöhung der Hauptversicherung aufgrund einer Nachversicherung Nachversiche- rung können Sie die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Ange- messenheitsprüfungAngemessenheitsprüfung, erhöhen. Unabhängig von einer Erhöhung der Hauptversicherung ha- ben haben Sie bei bestimmten Ereignissen (siehe Abschnitt H Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung) oder unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses (siehe Num- mer Nummer 1.3) auch das Recht eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Ange- messenheitsprüfungAngemessenheitsprüfung, zu verlangen. Die Berufsunfähigkeitsrente kann unter den folgenden Vor- aussetzungen Voraussetzungen erhöht werden: Die Begrenzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für den bei Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht überschritten werden. Die versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente der Nach- versicherungNachversi- cherung, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf zwischen 600 Euro und jedoch nicht mehr als 6.000 Euro betragen. Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Nachversiche- rungenNachversicherungen, gegebenenfalls ge- gebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf insge- samt insgesamt 18.000 Euro nicht überschreiten. Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonusinklusive So- fortbonus, darf insgesamt 90.000 Euro nicht übersteigenüberschreiten. Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nachversicherung be- stehende bestehende versicherte Berufsunfähigkeitsrente darf sich um bis zu 25 Prozent bzw. bei erstmaliger Aufnahme einer be- ruflichen beruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, ver- sicherten Studenten und Auszubildenden um bis zu 50 Prozent erhöhener- höhen. Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen we- gen Berufsunfähigkeit wegen Be- rufsunfähigkeit darf durch die Nachversicherung ein angemessenes angemesse- nes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreiten. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprü- che Ansprüche der versicherten Person zu berücksichtigen berück- sichtigen (Finanzi- elle Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Spe- zielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Berufsunfä- higkeits-Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung beträgt mindestens fünf Jahre.

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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen