Welche Versicherungsleistungen erbringen wir? Musterklauseln

Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 1.1 Wird die versicherte Person während der Dauer Ihrer Versicherung berufsunfähig im Sinne dieser Bedin- gungen, erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 2 Wann endet Ihr Anspruch auf die Versicherungsleistungen?
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 2 Aus welchen Werten ermitteln wir die Versicherungsleistungen?
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 1.2.1 Leistungen erbringen wir bei Tod der versicher- ten Person während der Aufschubdauer bzw. bei Erleben des Endes der Aufschubdauer. Als Erlebens- fall-Leistung kann gewählt werden zwischen • lebenslanger Rentenzahlung oder • Auszahlung des Gesamtguthabens (Kapitalaus- zahlung) oder • Übertragung der Fondsanteile.
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 2 Wer erhält die Versicherungsleistungen?
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 1.1 Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Sterbegeldversicherung.
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. AVB 16 16.1 01.21 Maßgeblich ist zunächst das zu Beginn der Auszahlungsphase (siehe Ziffer 9) zur Verfügung stehende gesamte Vorsorgekapital, das sich aus dem garantierten Vorsorgekapital (siehe Ziffer 7) und dem aus den Überschüssen sowie den Bewertungsreserven gebildeten Vorsorgekapital (siehe Ziffer 8) zusam- mensetzt, und das mindestens so hoch ist wie die Summe der auf diesen Vertrag eingezahlten Bei- träge, Sonderzahlungen und der staatlichen Zulagen. Falls Sie allerdings eine Eigenheimfinanzierung (siehe Ziffer 4) in Anspruch genommen haben, verrin- gert sich dieser garantierte Mindestbetrag entsprechend dem Verhältnis von Entnahmebetrag zu dem unmittelbar vor der Entnahme vorhandenen Vorsorgekapital. Erfolgt zu einem späteren Zeit- punkt eine Rückzahlung, dann lebt die ursprüngliche Beitragsgarantie nicht wieder auf. Bis zu 30 % des gesamten Vorsorgekapitals können Sie zu Beginn der Rentenzahlung im Wege einer einmaligen Kapitalauszahlung in Anspruch nehmen. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren. In diesem Fall reduzieren sich das garantierte Vorsorgekapital und das aus den Überschüssen und den Bewertungsreserven gebildete Vorsorgekapital entsprechend ihrem Anteil am insgesamt für die Bildung der Rente zur Verfügung stehenden Kapital. Zur Berechnung Ihrer Rente werden hinsichtlich des garantierten Vorsorgekapitals und des aus Überschüssen gebildeten Vorsorgekapitals jeweils Rentenfaktoren herangezogen, die die Rentenhöhe pro 10.000 EUR Vorsorgekapital angeben. Der auf das garantierte Vorsorgekapital anzuwendende Rentenfaktor ist bereits bei Vertragsabschluss garantiert. Er basiert auf den zum Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses gültigen Rechnungsgrundlagen, nämlich einem Rechnungszins in Höhe von 0,9 % sowie einer geschlechtsunabhängigen Sterbetafel für Rentenversicherungen auf Basis der von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) veröffentlichten Tafel DAV 2004 R unter Berücksichtigung der von der TARGO Lebensversicherung AG festgelegten Bestandsstruktur (Männer/Frauen). Den zum planmäßigen Rentenbeginn anzuwendenden garantierten Rentenfaktor können Sie dem Versiche- rungsschein entnehmen. Der Rentenfaktor für das aus Überschüssen und Bewertungsreserven gebildete Vorsorgekapital wird erst zum Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung auf Basis der dann jeweils gültigen Rechnungs- grundlagen festgelegt. Hierbei handelt es sich um den aufsichtsrechtlich festgelegten Höchstrech- nungszins zur Deckungsrückstellungsberechnung und die von der...
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 1.1 Wird die versicherte Person während der Dauer Ihrer Zusatzversicherung berufsunfähig im Sinne dieser Be- dingungen, erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 1.1 Wird die versicherte Person während der Dauer der Zusatzversicherung berufsunfähig im Sinne dieser Bedingungen, erbringen wir folgende Versicherungsleistungen: · Beitragsbefreiung: Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversicherung und einge- schlossene Zusatzversicherungen. · Berufsunfähigkeitsrente: Wir zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist. Die Be- rufsunfähigkeitsrente zahlen wir monatlich im Voraus. Wir zahlen sie aber längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Näheres zu Art und Umfang der vereinbarten Versicherungsleistungen finden Sie in der Versicherungsur- kunde. Sie finden dies im Abschnitt "Wer und was ist versichert?". Außer den in der Versicherungsurkunde aufgeführten garantierten Versicherungsleistungen erbringen wir weitere Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie in Ziffer 11.
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?. 1.2.1 Leistungen erbringen wir bei Tod der versi- cherten Person während der Aufschubdauer bzw. bei Erleben des Endes der Aufschubdauer.‌