Beschädigungen Musterklauseln

Beschädigungen. Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2 bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von: a) Unfall Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwir- kendes Ereignis; b) Unfall eines Transportmittels Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit einem Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentli- chen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder be- schädigt werden; c) Fall- oder Sturzschäden Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwir- kung; d) Brand, Explosion, Blitzschlag; e) Xxxxx, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erd- rutsch; f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung; g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten; h) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue- rungsgeräten;
Beschädigungen. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Räume oder vom Haus zur Verfügung gestellte Gegenstände haf- ten die BenutzerInnen. Alle entstandenen Schäden sind sofort dem Treffvorstand zu melden.
Beschädigungen. Bei Beschädigungen an den Mietgeräten hat der Mieter umgehend, spätestens bei Rückgabe den Vermieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten/Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen und zwar ab Übernahme vom Lager des Vermieters bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt besonders für Schäden an den Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir das Mietobjekt (o. ä.) bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.
Beschädigungen. Der Veranstalter/Mieter muss unfallbedingte Schäden an der Strecke oder den Einrichtungen der Motorsport Arena sofort der MAO melden. Beschädigungen an der Rennstrecke, dem Fahrerlager, den Banketten, den Einzäunungen, den Leitplanken und anderen Anlagen der Motorsport Arena, die bei der gemeinsamen Kontrollfahrt nach der Veranstaltung ermittelt werden, stellt die MAO dem Veranstalter/Mieter in Rechnung. Ist kein Vertreter des Veranstalters/Mieters zugegen, gelten die Ermittlungen der MAO. Alle Veranstalter bei Automobil- oder Motorradveranstaltungen weisen ihre Teilnehmer in einer Fahrerbesprechung an, keine Burnouts, Donuts oder Wheelies auf der Rennstrecke sowie im Fahrerlager durchzuführen. Die Kosten der Wiederinstandsetzung hat der Veranstalter an die MAO zu entrichten. Die Versicherungsansprüche sind an die MAO abzutreten. XXX hat das Recht, Reparaturaufträge im Namen und auf Rechnung des Veranstalters/Mieters an Fremdfirmen zu vergeben. Diese Rechnungen werden von der MAO sachlich geprüft und an den Schadenverursacher zur Regulierung weitergeleitet.
Beschädigungen. Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Beschädigungen. Es erfolgt bei Beschädigungen oder Zerstörung des versicherten Fahrrades eine Regulierung entsprechend § 4 Nr. 2 infolge von: a) Unfall; b) Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für Fahrräder, welche bei einem Transportunternehmen aufgegeben wurden); c) Fall- oder Sturzschäden; d) Brand, Explosion, Blitzschlag; e) Xxxxx, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch; f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung; Fahrlässige unsachgemäße Handhabung kann für die Versiche- rungsdauer je Fahrrad nur ein Mal pro Komponente in Anspruch genommen werden. g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten; h) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten; i) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten; j) Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen) Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung). Die Kosten für den Aus- tausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstat- tungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Beschädigungen. Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreini- gung feststellen. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträu- men oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wor- den ist.
Beschädigungen. Melde Beschädigungen (z. B. beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen) unverzüglich dem Hallenpersonal. Veränderungen an den Sicherungspunkten und Kletterwänden sind untersagt. Beachte Routensperrungen und abgesperrte Bereiche der Anlage – insbesondere, wenn Routen geschraubt werden.
Beschädigungen. Der Mieter haftet Loacker ohne Rücksicht auf Verschulden und die Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, Abhandenkommen oder Beschädigungen des Mietobjektes zwischen Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe. Ein nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestelltes Mietobjekt wird von Loacker unverzüglich auf Kosten des Mieters repariert.
Beschädigungen. Unvorhergesehene und plötzlich eintretende Be- schädigungen durch äussere Einwirkung.