Übernahme und Rückgabe. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters während der Öffnungszeiten zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Übernahme und Rückgabe. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am ersten Miettag um 13:00 Uhr oder je nach Verfügbarkeit und Absprache am Vorabend ab 15:00 Uhr. Die Rückgabe erfolgt bis spätestens 16:00 Uhr des letzten Miettages oder nach Absprache bis 10:00 Uhr des Folgetages. Bei verspäteter Rückgabe des Wohnmobils ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet und zwar mit 30,00 € je angefangene Stunde, bzw. 3facher Tagessatz am Folgetag. Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erkennen sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Die Fahrzeuge sind technisch in einwandfreiem Zustand. Wir erwarten sie so von unseren Mietern wieder zurück. Für die Außenreinigung erheben wir eine Zahlung von 75,00 €. Wird das Fahrzeug außen gereinigt zurückgegeben, erstatten wir diesen Betrag zurück. Die Innenreinigung ist inklusiver der Entleerung der Toilettenkasset- te sowie des Abwassertanks vom Mieter durchzuführen. Bei nicht oder nur teilweise erfolgter Innenreinigung berechnen wir die Nacharbeit nach tat- sächlichem Aufwand. Es handelt sich generell um Nichtraucher-Fahrzeuge. Das Rauchen im Innenraum des Wohnmobils ist demnach untersagt. Beim Verstoß gegen das Rauchverbot werden 500,00 € in Rechnung gestellt. Zusätzlich ist die Reinigung des Innenraumes und der Polster nach tatsächlichem Aufwand zu zahlen. Weiterhin werden eventuelle Mietausfälle in Rechnung gestellt. Die Frischwassertanks sind vor der Übergabe gereinigt. Der Vermieter haftet nicht für Krankheiten infolge der Einnahme von verschmutztem Trinkwasser. Haustiere dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter mitgenommen werden. Eine Mietverlängerung ist oft möglich. Bitte rufen Sie uns rechtzeitig an.
Übernahme und Rückgabe. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin am vereinbarten Übergabeort vom Mieter zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Abgabeort während der vereinbarten Zeiten voll gereinigt zurückzugeben. Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter pro angefangene Stunde € 27, maximal jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe oder durch den Mieter verschuldete Beschädigung an dem Fahrzeug ein weiterer Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, Mietausfall durch verspätete oder seitens des nachfolgenden Mieters stornierte Vermietung etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters zur automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen, d.h. es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Abgabeort voll gereinigt und während der vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist in gereinigtem (innen komplett, inkl. Schränke, Polster, Küchenblock, Abwassertank, Fenster und Fahrerbereich) und vollgetanktem Zustand vom Mieter zurück zu geben. Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungspauschale gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, die insoweit ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, zu bezahlen. Für unterlassene oder ungenügende Innenreinigung werden dem Mieter 70€ in Rechnung gestellt. Die Tankkosten werden mit 2€ pro fehlenden Kraftstoffliter plus einer Tankgebühr von 10€ berechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt.
Übernahme und Rückgabe. Alle Boote und Mietgegenstände werden auf einer Ausgabeliste in Anwesenheit des Mieters vermerkt und der ordentliche Zustand durch Unterschrift des Vermieters und des Mieters bestätigt. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei übergabe schriftlich festgehalten werden. Am Ende des Mietzeitraumes gibt der Mieter alle Boote und sonstigen Mietgegenstände sauber, komplett und unbeschädigt zurück. Der Zustand der Boote bei Mietende wird von Xxxxxx und Xxxxxxxxx gemeinsam begutachtet und schriftlich festgehalten.
Übernahme und Rückgabe. Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bedienung des Zeltes und des Inventars vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Beginn des Abbaus. Generell dürfen am Zeltgerüst (insbesondere an Seilverspannungen) sowie an der Beplanung keine Veränderungen durch den Mieter vorgenommen werden (Einsturzgefahr). Sollten sich Konstruktionsteile, Bedachungen oder Bespannungen lockern oder lösen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort zu benachrichtigen und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen selbst einzuleiten. • Das Zelt ist außerhalb der Betriebszeiten ordnungsgemäß zu bewachen. • Die Zelte müssen bei Sturm- und Unwettergefahr oder bei Nacht geschlossen bleiben. Im Gefahrenfall ist das Zelt zu räumen. Bei Schneefall hat der Mieter das Zelt so zu beheizen, dass sich am Zelt Dach keine Schneelast bildet. Empfohlene Innentemperatur: 13 Grad Celsius. Ist es nicht möglich den Schnee thermisch zu entfernen, so hat der Mieter den Schnee mechanisch zu entfernen. Bei Regen muss darauf geachtet werden, dass sich keine Wassersäcke bilden und die Dachrinnen entleert werden. • Wenn nicht anders vereinbart sind alle Waren in den angegebenen Öffnungszeiten an unserem Standort zu Retournieren. • Die Mietmöbel werden in der Regel einige Tage vor der Veranstaltung zugestellt und nach der Veranstaltung wieder abgeholt. Der Lieferort muss mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe zufahrbar sein. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass eine kundige Person die Ware übernimmt. Ist keine kundige Person am Lieferort anwesend, so gelten die Mietgegenstände durch Abstellen am Lieferort als ordnungsgemäß zugestellt. • Nach Ende Veranstaltung hat der Mieter das Mietartikel ordnungsgemäß zur Abholung bereitzustellen. Der Abholplatz muss ebenso mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe befahrbar sein. Falls das Mietgut erst zusammengetragen oder richtig sortiert werden muss, so wird diese Arbeitszeit pro Person und Stunde des anfallenden Aufwands in Rechnung gestellt. • Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da genaue Fehlmengen bzw. Beschädigungen erst nach Kontrolle in unserem Betrieb ermittelt werden können.
Übernahme und Rückgabe. Nach Übergabe des Mietgegenstandes darf an diesem nichts mehr verändert werden. Sollten sich Konstruktionsteile, Bedachungen oder Anbauteile lockern oder lösen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort zu benachrichtigen und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen selbst einzuleiten. Der Mieter verpflichtet sich hiermit ab Beendigung des Zeltaufbaues, insbesondere bei Sturm- und Unwettergefahr dafür Sorge zu tragen, dass alle Zeltplanen sowie Ein- und Ausgänge geschlossen sind. Ebenso ist der Mieter dafür verantwortlich, dass etwaige Schneelasten von den Dachplanen entfernt werden Für Schäden, die durch Vernachlässigung dieser Pflichten entstehen, haftet der Mieter.
Übernahme und Rückgabe. 7.1.1 Das Fahrzeug wird vom Vermieter zum vereinbarten Termin bereitgestellt.
7.1.2 Bei Übergabe des Fahrzeugs wird eine Zustandsbeschreibung der Mietsache erstellt (Übergabeprotokoll), in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden.
7.2.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum angegeben Zeitpunkt, in jeden Falle innerhalb der Geschäftszeiten (10.00 – 18.00 Uhr) an den Vermieter zurückzugeben.
7.2.2 Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung des befristeten Mietverhältnisses in ein solches auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
Übernahme und Rückgabe. Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bedienung des Zeltes und des Inventars vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Beginn des Abbaus. Generell dürfen am Zeltgerüst (insbeson- dere an Seilverspannungen) sowie an der Beplanung keine Veränderungen durch den Mieter vorgenommen werden (Ein- sturzgefahr). Sollten sich Konstruktionstei- le, Bedachungen oder Bespannungen lo- ckern oder lösen, so ist der Mieter ver- pflichtet, den Vermieter sofort zu benach- richtigen und die notwendigen Siche- rungsmaßnahmen selbst einzuleiten. • Das Zelt ist außerhalb der Betriebszeiten ordnungsgemäß zu bewachen. • Die Zelte müssen bei Sturm- und Unwet- tergefahr oder bei Nacht geschlossen blei- ben. Im Gefahrenfall ist das Zelt zu räu- men. Bei Schneefall hat der Mieter das Zelt so zu beheizen, dass sich am Zelt- dach keine Schneelast bildet. Empfohlene Innentemperatur: 13 Grad Celsius. Ist es nicht möglich den Schnee thermisch zu entfernen, so hat der Mieter den Schnee mechanisch zu entfernen. Bei Regen muss darauf geachtet werden, dass sich keine Wassersäcke bilden und die Dach- rinnen entleert werden.
Übernahme und Rückgabe. Die Mietsache (Fahrzeug) ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters bis spätestens zur vertraglich vereinbarten Rückgabeuhrzeit zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Übernahme und Rückgabe. Das Fahrzeug wird vollgetankt (Diesel) an den Mieter ausgeliefert und vollgetankt durch den Mieter zurückgegeben. Die Fahrzeuge können je nach Verfügbarkeit am Vorabend des ersten Miettages ab 17 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt bis spätestens 15 Uhr des letzten Miettages. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erkennen beide Parteien den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Das Fahrzeug wird im gereinigten Zustand übergeben und gereinigt wieder zurückgegeben. Ist die Reinigung durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, werden für die Innenreinigung 200 € zzgl. MwSt berechnet. Vorbehaltlich eines höheren Aufwandes. Für die Reinigung des WC´s sind 150 € zzgl. MwSt zu zahlen. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht erlaubt. Nach vorheriger Absprache ist die Mitnahme von Tieren gestattet. Bei Verstoß werden dem Mieter der Aufwand der Reinigung und eventuelle Mietausfälle in Rechnung gestellt. Der Frischwassertank ist vor der Übergabe gereinigt und muss auch sauber wieder abgegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für Krankheiten in Folge der Einnahme von verschmutztem Trinkwasser. Die durch unsachgemäßen Einsatz des Mieters entstehenden Kosten werden von der Kaution abgezogen.