Common use of Beschaffenheit der Ware Clause in Contracts

Beschaffenheit der Ware. 7.1 Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware ist nur dann geschuldet, wenn wir ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung. 7.2 Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. 7.3 Von uns zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich Material, Erscheinungsbild (z. B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit (z. B. Rillwiderstände) von der maschinellen Fertigung abweichen können. Für derartige Abweichungen haften wir nicht. 7.4 Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen Beeinträchtigungen und äußeren Beeinträchtigungen, wie z. B. Rillkantenbruch und Farbveränderungen, sowie zu technischen Beeinträchtigungen wie z. B. schlechtere Laufeigenschaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand der Ware.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Sales Contracts

Beschaffenheit der Ware. 7.1 Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware ist nur dann geschuldet, wenn wir ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung. 7.2 Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. 7.3 Von uns zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich Material, Erscheinungsbild (z. B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit (z. B. Rillwiderstände) von der maschinellen Fertigung abweichen können. Für derartige Abweichungen haften wir nicht. 7.4 Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen Beeinträchtigungen und äußeren Beeinträchtigungen, wie z. B. Rillkantenbruch und Farbveränderungen, sowie zu technischen Beeinträchtigungen wie z. B. schlechtere Laufeigenschaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand der Ware.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Beschaffenheit der Ware. 7.1 Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten geliefer- ten Ware ist nur dann geschuldet, wenn wir ausdrücklich aus- drücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale Beschaffenheits- merkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden abwei- chenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln Le- bensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen Beeinträchti- gun- gen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine HaftungHaf- tung. 7.2 Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung Ver- arbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis Druck- er- gebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. 7.3 Von uns zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich Material, Erscheinungsbild Er- scheinungsbild (z. z.B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit Ver- arbeitbarkeit (z. z.B. Rillwiderstände) von der maschinellen maschi- nellen Fertigung abweichen können. Für derartige Abweichungen haften wir nicht. 7.4 Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung Verarbei- tung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen sen- sorischen Beeinträchtigungen und äußeren BeeinträchtigungenBeein- trächtigungen, wie z. B. Rillkantenbruch und FarbveränderungenFarb- veränderungen, sowie zu technischen Beeinträchtigungen Beein- träch- tigungen wie z. B. schlechtere LaufeigenschaftenLaufeigen- schaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kom- men kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine Liefer- termine um mehr als 6 Monate veranlasstveran- lasst, akzeptiert akzep- tiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen vertrags- gemäßen Zustand der Ware.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Beschaffenheit der Ware. 7.1 Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware ist nur dann geschuldetge- schuldet, wenn wir ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche schrift- liche Vereinbarung keine Haftung. 7.2 Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. 7.3 Von uns zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich hin- sichtlich Material, Erscheinungsbild (z. B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit Verarbeitbar- keit (z. B. RillwiderständeX. Xxxxxxxxxxxxxxx) von der maschinellen Fertigung abweichen können. Für derartige Abweichungen haften wir nicht. 7.4 Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen Beeinträchtigungen und äußeren BeeinträchtigungenBeeinträchtigun- gen, wie z. B. Rillkantenbruch und Farbveränderungen, sowie zu technischen Beeinträchtigungen Be- einträchtigungen wie z. B. schlechtere Laufeigenschaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung Farb- anhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand Zu- stand der Ware.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Beschaffenheit der Ware. 7.1 Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware ist nur dann geschuldetge- schuldet, wenn wir ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche schriftli- che Vereinbarung keine Haftung. 7.2 Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. 7.3 Von uns zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich hin- sichtlich Material, Erscheinungsbild (z. B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit Verarbeitbar- keit (z. B. RillwiderständeX. Xxxxxxxxxxxxxxx) von der maschinellen Fertigung abweichen können. Für derartige Abweichungen haften wir nicht. 7.4 Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen Beeinträchtigungen und äußeren BeeinträchtigungenBeeinträchtigun- gen, wie z. B. Rillkantenbruch und Farbveränderungen, sowie zu technischen Beeinträchtigungen Be- einträchtigungen wie z. B. schlechtere Laufeigenschaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung Farban- haftung und Planlage kommen kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasstveran- lasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand der Ware.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Beschaffenheit der Ware. 7.1 . 6.1 Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware ist nur dann geschuldet, wenn wir ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung. 7.2 . 6.2 Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. 7.3 . 6.3 Von uns zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich Material, Erscheinungsbild (z. B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit (z. B. Rillwiderstände) von der maschinellen Fertigung abweichen können. Für derartige Abweichungen haften wir nicht. 7.4 . 6.4 Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen Beeinträchtigungen und äußeren Beeinträchtigungen, wie z. B. Rillkantenbruch und Farbveränderungen, sowie zu technischen Beeinträchtigungen wie z. B. schlechtere Laufeigenschaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand der Ware.Monate

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Beschaffenheit der Ware. 7.1 Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware ist nur dann geschuldet, wenn wir ausdrücklich aus- drücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Sofern der Vertrag keine abweichenden abwei- chenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung. 7.2 Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis Drucker- gebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. 7.3 Von uns zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich Material, Erscheinungsbild Er- scheinungsbild (z. B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit (z. B. Rillwiderstände) von der maschinellen ma- schinellen Fertigung abweichen können. Für derartige Abweichungen haften wir nicht. 7.4 Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen Beeinträchtigungen und äußeren Beeinträchtigungen, wie z. B. Rillkantenbruch und Farbveränderungen, sowie zu technischen Beeinträchtigungen wie z. B. schlechtere LaufeigenschaftenLaufeigenschaf- ten, Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung Überschrei- tung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert ak- zeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand der Ware.

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