Rückverfolgbarkeit Musterklauseln

Rückverfolgbarkeit. 6.1 Der Lieferant hat die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte einschließlich aller dafür beschafften Produkte, Materialien (verfahrenstechnische Produkte) und Dienstleistungen chargenbezogen sicherzustellen. Sie muss geeignet sein, die Rückverfolgbarkeit in der vorgehenden Wertschöpfungskette zu gewährleisten (Für Fahrzeugteile gilt IATF 16949-8.5.2.1). Die Kennzeichnung der Produkte für Zwecke der Rückverfolgung ist im Einzelfall mit XXXXX abzustimmen.
Rückverfolgbarkeit. Der Lieferant verpflichtet sich, die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte entsprechend einer Risikoabschätzung sicherzustellen. Im Falle eines festgestellten Fehlers muss eine Rückverfolgbarkeit derart möglich sein, dass eine Eingrenzung auf die kleinstmögliche Mengeneinheit schadhafter Teile/Produkte durchgeführt werden kann.
Rückverfolgbarkeit. Bei allen anderen (regelmäßigen) Nutzern, die die entsprechenden Anwendungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, wird der letzte Bearbeiter protokolliert. Die genaue Änderung selbst wird hier jedoch nicht erfasst. Sie kann im Einzelfall mit entsprechendem Aufwand abgeleitet werden.
Rückverfolgbarkeit. Die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, dient der Eingrenzung fehlerhafter oder mangelhafter Produkte in der Wertschöpfungskette oder im Feld sowie der Schadensbegrenzung. Die Kennzeichnung der Produkte und die Methoden der Identifizierung sind mit XXXXX festzulegen. Die Rückverfolgbarkeit schließt die Verfügbarkeit der den Produkten zuzuordnenden Produktionsprozessparameter der prozessbegleitenden Prüfungen im gesamten Fertigungsablauf (z.B. Temperatur, Druck, Strom etc.) sowie den Flussplan der internen Abläufe ein. XXXXX behält sich Vorgaben für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit nach Forderungen der Kunden von XXXXX vor und wird ihre Umsetzung mit dem Lieferanten abstimmen.
Rückverfolgbarkeit. Dank einer lückenlosen Kennzeichnung und den Begleitdokumenten können alle Tiere von der Schlachtbank bis auf den Geburtsbetrieb zurückverfolgt werden. Fleisch von Tieren aus QM- Betrieben ist Schweizer Fleisch - ohne wenn und aber!
Rückverfolgbarkeit. Der Käufer erkennt an, dass Xxxxxx berechtigt ist, Produkte zurückzuverfolgen oder zurückzurufen oder andere Korrekturmaßnahmen an den Produkten vorzunehmen. Der Käufer wird Xxxxxx aktiv unterstützen, sollte dies erforderlich sein. Wenn der Käufer Produkte an einen Dritten weiterverkauft, gilt er gemäß den geltenden Gesetzen als Händler der Produkte und muss alle damit verbundenen Verpflichtungen übernehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden: (i) alle Dokumente und Informationen, die für die Rückverfolgung oder den Rückruf von an Dritte verkaufte Produkte erforderlich sind, für mindestens zehn (10) Jahre aufzubewahren; (ii) Laetus unverzüglich über Beschwerden oder nachteilige Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Produkten zu informieren und unverzüglich alle Anweisungen von Laetus bezüglich der Untersuchung oder Behandlung der Angelegenheit zu befolgen; und (iii) alle geltenden Lagerungs- und Transportpflichten zu erfüllen.
Rückverfolgbarkeit. (IATF 16949: Kapitel 8.5.2.1 / 8.5.4.1) Der LIEFERANT stellt durch geeignete Maßnahmen der Produktionskennzeichnung die Rückverfolgbarkeit und den lückenlosen Qualitätsnachweis aller Werkstoffe, Herstellprozesse und Produkte sicher. Hierzu zählt auch die Einhaltung des FIFO-Prinzips in der gesamten Lieferkette. Die Rückverfolgbarkeit ist so zu gestalten, dass im Falle eines Fehlers eine Eingrenzung der fehlerhaften Produkte mindestens bis zum entsprechenden Ladungsträger möglich ist. Der LIEFERANT muss einen Rückverfolgbarkeitsplan erstellen und berücksichtigen. Sowohl auf dem Lieferschein als auch auf dem Abnahmeprüfzeugnis ist jede Packstücknummer einer Versandeinheit (z. B. einzelne Kartons auf Palette) aufzuführen. Über die Lieferscheinnummer ist die Rückverfolgbarkeit in der gesamten Prozesskette sicherzustellen.
Rückverfolgbarkeit. Sofern der Käufer die von uns gelieferte Ware an Dritte weitergibt, wird er durch geeignete Maßnahmen die Rückverfolgbarkeit der Ware sicherstellen. Er wird also insbesondere sicherstellen, dass im Falle einer aus produkthaftungsrechtlichen Gründen notwendig werdenden Maßnahme (z.B. Produktrückruf, Produktwarnung) die gelieferte Ware aufgefunden und deren letzter Käufer von solchen Maßnahmen unverzüglich erreicht werden kann. Sofern der Käufer die von uns gelieferte Ware nicht an Dritte weitergibt, sondern in seinem Betrieb nutzt / verbraucht, wird er ebenfalls sicherstellen, dass im Falle einer notwendigen Maßnahme gem. Satz 2 noch auf Lager oder in Gebrauch befindliche Ware aufgefunden werden kann.
Rückverfolgbarkeit. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einrichtung und Unterhaltung eines Systems, das die Rückverfolg- barkeit seiner Produkte vom Rohmaterial bis zum Warenausgang sicherstellt. Seine Unterlieferanten sind hierin einzubeziehen.
Rückverfolgbarkeit. Der AN gestaltet die Rückverfolgbarkeit der ihm zur Bearbeitung überlassenen Teile ohne Datamatrixcode so, dass eine chargenmäßige Eingrenzung über die Lieferpapiere möglich ist, eine Teilemarkierung erfolgt nur nach Vereinbarung mit dem AG. Ansonsten können auf Wunsch des AG Datamatrixcode- Informationen ausgelesen und verarbeitet werden.