Beschaffenheit der Ware. 1. Konstruktions- und/oder Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden für den vertragsgemäßen Verwendungszweck zumutbar sind.
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Samples: www.agravis.de, www.agravis.de, www.spower-bio.de
Beschaffenheit der Ware. 1. Konstruktions- und/oder und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden für den vertragsgemäßen Verwendungszweck Käufer zumutbar sind.
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Samples: www.tec2trade.com, www.bauvis.com, www.raiffeisenlienen.de