Beschleunigung der Berufungsverfahren Musterklauseln

Beschleunigung der Berufungsverfahren. Die Universität Bamberg legt dem Staatsministerium Strukturvorschläge für bis 2015 anstehende Ausschreibungen von W2/W3-Professuren zur Zustimmung vor (die Lis- te mit den entsprechenden Professuren/Lehrstühlen befindet sich in der Anlage 1). Alle an der Universität derzeit vorhandenen Stellen, die in den nächsten Jahren planmäßig frei werden, gehören zum notwendigen Kanon der Fächer und sind somit für die Erfüllung deren Kernaufgaben in Lehre und Forschung unabdingbar. Eine zeitnahe Wiederbesetzung der Stellen in deren derzeitiger Ausrichtung ist daher aus der heutigen Sicht unbedingt notwendig. Das gleiche gilt auch für momentan noch nicht absehbar (durch Wegberufung) freiwerdende Stellen in der derzeitigen Deno- mination und Zuordnung in der Laufzeit der Zielvereinbarung. Bleibt die Universität bei der vorgesehenen Ausrichtung dieser Professuren, gilt die Zustimmung des Staatsministeriums für alle Professuren als erteilt, deren Ausschreibung keine Ein- bindung weiterer Stellen (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Kirche) bedarf. Die Universität Bamberg bringt dem Staatsministerium vor der Aus- schreibung jeweils den Ausschreibungstext zur Anzeige. Alle Umwidmungen und Änderungen der Wertigkeit (W1 bis W3) wird die Universität wie bisher in Einzelge- nehmigungsverfahren dem Staatsministerium vorlegen. Ferner beteiligt sich die Universität Bamberg an der Erprobung der Berufungsrechts- übertragung auf den Präsidenten. Die Universität verpflichtet sich, die vom Ministeri- um vorgegebenen Kriterien einzuhalten. Zusätzlich hierzu verfügt die Universität Bamberg seit 2001 (zuletzt geändert am 22.10.2008) über eine eigene Ordnung zur Regelung der Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren, die eine wichtige Grundlage für eine selbstverantwortliche und erfolgreiche Berufungspolitik darstellt. So sind in den Berufungsausschüssen Vertreter/-innen anderer Fakultäten und Uni- versitäten sowie mindestens zwei Frauen zur Wahrnehmung von Gleichstellungsinte- ressen vertreten. Zudem werden in jedem Berufungsverfahren nicht weniger als zwei auswärtige vergleichende Gutachten eingeholt. Durch die Übertragung des Beru- fungsrechts auf den Präsidenten verspricht sich die Universität die Beschleunigung der Wiederbesetzung der frei werdenden Professuren. Für die betroffenen Fächer entstehen somit keine längerfristigen Strukturdefizite bei der Erfüllung ihrer Kernauf- gaben in Forschung und Lehre.
Beschleunigung der Berufungsverfahren. 3.1 Die Charité wird die Abläufe und Vorgaben für ihre Berufungsverfahren überarbeiten und optimieren, um eine schnellere Abwicklung sowie eine höhere Erfolgsquote zu erreichen. Ausgangspunkt sind die in 2016 entwickelten Ablauf- diagramme incl. der für das BIG etablierten ‚fast track‘ Variante. Die neuen Verfahrensregelungen werden die umfänglichen Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten wahren sowie durchgängig transparente und kriteriengeleitete Verfahren vorsehen. Als wesentliche Voraussetzung für eine Beschleunigung wird neben der Standardisierung interner Vorgehensweisen eine IT-Umgebung etabliert, welche die internen Prozesse erleichtert und eine kontinuierliche Evaluation der individuellen Verfahrensschritte und der Konsequenzen für vorhandene und zusätzlich benötigte Ressourcen (Personal, Flächen, Geräte) ermöglicht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.