Beschränkung des Leistungsumfanges Musterklauseln

Beschränkung des Leistungsumfanges. 11.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwend- bare Beschädigungen durch Tiere (z.B.Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Xxxxx vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
Beschränkung des Leistungsumfanges. (1) Unsere Angebote verstehen sich stets ohne Behebung unver- meidbarer Montagespuren, insbesondere Kitten, Spachteln, Ver- putzen, Lackieren, Malen und Streichen.
Beschränkung des Leistungsumfanges. 10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
Beschränkung des Leistungsumfanges. 11.1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Siche- rung von Grundstücken, Objekten, Öffnungen, Räumen und/oder Personen durch Melder bewirkt, dass - bei Eindringen in den gesicherten Bereich und/oder - bei physikalischen Veränderungen in den gesicherten Be- reichen gegenüber den vom Hersteller festgelegten oder auf Kundenangaben abgestimmten Parametern jeweils Alarm ausgelöst wird;
Beschränkung des Leistungsumfanges. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden
Beschränkung des Leistungsumfanges. 11.1 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Xxxxxxx
Beschränkung des Leistungsumfanges. Bei Instandsetzungen ist mit einer beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen. Die Haltbarkeit von Schlössern, Antrieben und dgl. richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik.
Beschränkung des Leistungsumfanges. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei HWK können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B. Marderbisse) entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schläuche und Xxxxx vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar. Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich. Diese stellen keinen Mangel dar. Die Kosten für den erforderlichen Kraftstoff bzw. Energie für den Probebetrieb trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ermächtigt HWK zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufen mit Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Starter, u.a).
Beschränkung des Leistungsumfanges. 8.1. Die Sicherung von Grundstücken, Objekten, Öffnungen und/oder von Räumen durch Melder bewirkt, dass bei Eindringen in den gesicherten Bereich und/oder bei physikalischen Veränderungen in den gesicherten Räumen gegenüber den vom Hersteller festgelegten Größenordnungen jeweils Alarm ausgelöst wird; darüber hinaus gehende Funktionen und Sicherungen, insbesondere die einer Einbruchsverhinderung bietet die Alarmanlage nicht.
Beschränkung des Leistungsumfanges. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler oder bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von der Stahlbau Fritz GmbH nur zu verantworten, wenn die Stahlbau Fritz GmbH diese schuldhaft verursacht hat. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen. Schutzanstriche halten drei Monate.