Common use of Beschwerden Clause in Contracts

Beschwerden. Sollte es für Sie einmal Grund zur Unzu- friedenheit geben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank. Ihre Bank wird Ihr Anliegen unvoreingenommen prüfen. Lässt sich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung nicht finden, haben Sie vielfach die Mög- lichkeit, über die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes der Deutschen Volks- banken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), xxx.xxx.xx, ein Ombudsmann-Verfahren einzuleiten oder sich an die Deutsche Bun- desbank zu wenden. Bei Streitigkeiten mit einer privaten Bausparkasse (wie zum Bei- spiel der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG) steht Ihnen zusätzlich das Ombudsverfahren beim Verband der Privaten Bausparkassen zur Verfügung (www.schlichtungsstelle- xxxxxxxxx.xx). Ein solches außergerichtli- ches Schlichtungsverfahren ist für Sie kos- tenlos. Weitergehende Informationen kön- nen Sie der Ihnen zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Information entnehmen. Bei Streitigkeiten mit einem Versicherungs- unternehmen (wie zum Beispiel der R+V Lebensversicherung AG) steht Ihnen zu- sätzlich das Ombudsverfahren der Versi- cherungswirtschaft zur Verfügung. Siehe hierzu Ziffer 5.

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Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-dresden-bautzen.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de