Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen eingereicht werden. sind die Beschwerden zu richten, die das Vertragsverhält- nis betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisung, die tatsächliche Leistungserbringung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten Beträge an den Anspruchsberechtigten oder die Schadenfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- ten: Vor- und Zuname und Wohnsitz des Beschwerde- führers; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und der entsprechen- den Umstände nützlich sind. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt der Beschwerde an die vom Beschwerde- führer genannte Adresse antworten. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail, gesendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichen. sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes (über den Fernvertrieb von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den unzufrieden ist oder innerhalb von 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhält. An die IVASS gerichtete Beschwerden müssen folgende Angaben enthalten: Vorname, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. Telefonnummer; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers oder des Sachverständigen, deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende Beschreibung des Beschwerdegrundes; eine Kopie der bei der Versiche- rungsgesellschaft eingereichten Beschwerde und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils bei ausbleibender Ant- wort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie sämtliche Unterlagen, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragen. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann das Formular auf der Website der Aufsichtsbehörde (www. xxxxx.xx) im Bereich der Beschwerden verwendet werden, zu dem man auch über den Link auf der Website der Ver- sicherungsgesellschaft xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx gelangt. Die Beschwerde an die IVASS kann auch über die zerti- fizierte E-Mail-Adresse (PEC) xxxxx@xxx.xxxxx.xx erfolgen. Die Beschwerden sind schriftlich an folgende Adresse zu senden: Weitere Informationen über die Einreichung und Abwick- lung der Beschwerden sind in der ISVAP-Verordnung Nr. 24/2008 i.d.g.F. enthalten, die der Versicherte auf der Website xxx.xxxxx.xx abrufen kann. Bei Nichtannahme oder teilweiser Annahme der Be- schwerden durch die Versicherungsgesellschaft kann sich der Beschwerdeführer vor Anrufung der Justizbehörden entweder, wie vorstehend angegeben, an die IVASS wen- den bzw. alternative Methoden zur Beilegung von Streit- fällen in Anspruch nehmen, wie: - Die zivilrechtliche Mediation, geregelt durch das GvD 28/2010 i.d.g.F., als Voraussetzung für die Zulässigkeit - einer zivilrechtlichen Klage bezüglich einer Streitsache, die Versicherungsverträge betrifft (mit Ausnahme der Streitsachen, die Schadensersatzansprüche in Bezug auf den Straßen- oder Bootsverkehr betreffen) durch Einreichung eines Antrags bei der Mediationsstelle, die von der Partei frei unter den örtlich zuständigen Stellen ausgewählt werden kann. Diese Stelle ernennt einen Mediator und legt eine erste Zusammenkunft zwischen den Parteien fest, die daran mit Beistand eines Rechts- anwaltes teilnehmen; - Das Schiedsverfahren, das durch die Artikel 806 ff. der italienischen ZPO geregelt ist, kann entweder infolge einer gegebenenfalls im Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichtsklausel (in den allgemeinen Bedingungen) oder durch Abschluss der sog. Schiedsgerichtsvereinbarung eingeleitet werden, die den Schiedsrichtern die ent- sprechende Vollmacht überträgt, über die Streitsache zu entscheiden; - Die mit Gesetzesdekret Nr. 132/2014 eingerichtete Vereinbarung durch Verhandlung mit Rechtsbeistand als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage zur Durchsetzung von den Straßen- oder Bootsverkehr betreffenden Schadensersatzansprüche oder einer Zah- lungsaufforderung, gleich welchen Titels, über Beträ- ge bis höchstens 50.000 Euro (in Zahlungsfragen sind Streitigkeiten für die Fälle ausgenommen, die bereits der Pflichtmediation unterliegen). Dieses Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei die andere zum Abschluss einer Vereinbarung auffordert, mit der sie sich verpflichten, fair zu kooperieren, um die Strei- tigkeit mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte beizulegen; - Das paritätische Schlichtungsverfahren im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, mit Entschädigung von Personen- und/oder Sachschäden bis 15.000 Euro, indem man sich an einen der Verbraucherverbände wendet, die dem Abkommen mit ANIA (Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici - Verband italieni- scher Versicherer) beigetreten sind. Um dieses Rechts- mittel zu aktivieren, muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werden, der auf der Website von ANIA und auf den Seiten der o.g. Verbraucherverbände zu finden ist. Dabei den dort enthaltenen Angaben folgen und das ausgefüllte Formular an den gewählten Verbrau- cherverband senden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen, bleibt unberührt.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung
Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft Versicherungs- gesellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde Versicherungsaufsichts- behörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen Anweis- ungen eingereicht werden. • An die Versicherungsgesellschaft sind die Beschwerden zu richten, die das Vertragsverhält- nis Vertragsver- hältnis betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisungHaftungszuweisung, die tatsächliche LeistungserbringungLeistungserbri- ngung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten geschul- deten Beträge an den Anspruchsberechtigten oder die Schadenfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- tenenthalten: Vor- und Zuname und Wohnsitz des Beschwerde- führersBeschwerdeführers; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und der entsprechen- den entsprechenden Umstände nützlich sind. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt der Beschwerde an die vom Beschwerde- führer Beschwerdeführer genannte Adresse antwortenant- worten. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail, gesendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichen. • An die IVASS sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes Verbrauch- erschutzgesetzes (über den Fernvertrieb von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis Ergebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den Beschwerden unzufrieden ist oder innerhalb von 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhält. An die IVASS gerichtete Beschwerden müssen folgende Angaben enthalten: Vorname, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. TelefonnummerTelefonnum- mer; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers Versi- cherungsvermittlers oder des Sachverständigen, deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende Beschreibung des Beschwerdegrundes; eine Kopie der bei der Versiche- rungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft eingereichten Beschwerde und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils jew- eils bei ausbleibender Ant- wort Antwort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie sow- ie sämtliche Unterlagen, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragen. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann das Formular auf der Website der Aufsichtsbehörde (www. xxxxx.xxxxx.xxxxx.xx) im Bereich der Beschwerden verwendet werden, zu dem man auch über den Link auf der Website Web- site der Ver- sicherungsgesellschaft xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx Versicherungsgesellschaft www.zurich-con- xxxx.xx gelangt. Die Beschwerde an die IVASS kann auch über die zerti- fizierte zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) xxxxx@xxx.xxxxx.xx ivass@ xxx.xxxxx.xx erfolgen. Die Beschwerden sind schriftlich an folgende Adresse zu senden: Weitere Informationen über die Einreichung und Abwick- lung der Beschwerden sind in der ISVAP-Verordnung Nr. 24/2008 i.d.gi.g.F. enthalten, die der Versicherte auf der Website Web- site xxx.xxxxx.xx abrufen kann. Bei Nichtannahme oder teilweiser Annahme der Be- schwerden Beschwerden durch die Versicherungsgesellschaft kann sich der Beschwerdeführer vor Anrufung der Justizbehörden Justizbe- hörden entweder, wie vorstehend angegeben, an die IVASS wen- den wenden bzw. alternative Methoden zur Beilegung von Streit- fällen Streitfällen in Anspruch nehmen, wie: - – Die zivilrechtliche Mediation, geregelt durch das GvD 28/2010 i.d.g.F., als Voraussetzung für die Zulässigkeit - einer zivilrechtlichen Klage bezüglich einer Streitsache, die Versicherungsverträge betrifft (mit Ausnahme der Streitsachen, die Schadensersatzansprüche in Bezug auf den Straßen- oder Bootsverkehr betreffen) durch Einreichung eines Antrags bei der Mediationsstelle, die von der Partei frei unter den örtlich zuständigen Stellen ausgewählt werden kann. Diese Stelle ernennt ernen- nt einen Mediator und legt eine erste Zusammenkunft Zusammenkun- ft zwischen den Parteien fest, die daran mit Beistand eines Rechts- anwaltes Rechtsanwaltes teilnehmen; - Das – das Schiedsverfahren, das durch die Artikel 806 ff. der italienischen ZPO geregelt ist, kann entweder infolge einer gegebenenfalls im Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichtsklausel (in den allgemeinen Bedingungen) oder durch Abschluss der sog. Schiedsgerichtsvereinbarung eingeleitet werden, die den Schiedsrichtern die ent- sprechende Vollmacht überträgt, über die Streitsache zu entscheiden; - Die Das mit Gesetzesdekret Nr. 132/2014 eingerichtete Vereinbarung durch Übereinkommen über die Verhandlung mit Rechtsbeistand Rechtsbei- stand als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage zur Durchsetzung von den Straßen- oder Bootsverkehr betreffenden Schadensersatzansprüche oder einer Zah- lungsaufforderung, gleich welchen Titels, über Beträ- ge bis höchstens 50.000 Euro (in Zahlungsfragen sind Streitigkeiten für die Fälle ausgenommen, die bereits der Pflichtmediation unterliegen). Dieses Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei die andere zum Abschluss einer Vereinbarung auffordert, mit der sie sich verpflichten, fair zu kooperieren, um die Strei- tigkeit mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte beizulegen; . - Das paritätische Schlichtungsverfahren im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, mit Entschädigung von Personen- und/oder Sachschäden bis 15.000 Euro, indem man sich an einen der Verbraucherverbände wendet, die dem Abkommen mit ANIA (Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici - Verband italieni- scher Versicherer) beigetreten sind. Um dieses Rechts- mittel zu aktivieren, muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werden, der auf der Website von ANIA und auf den Seiten der o.g. Verbraucherverbände zu finden ist. Dabei den dort enthaltenen Angaben folgen und das ausgefüllte Formular an den gewählten Verbrau- cherverband senden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen, bleibt unberührt.
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Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde Versicherungsaufsicht- sbehörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen Anwei- sungen eingereicht werden. • An die Versicherungsgesellschaft sind die Beschwerden zu richten, die das Vertragsverhält- nis Vertrag- sverhältnis betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisungHaftungszuweisung, die tatsächliche LeistungserbringungLeistungserbrin- gung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten geschul- deten Beträge an den Anspruchsberechtigten oder die Schadenfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- ten: Vor- und Zuname und Wohnsitz des Beschwerde- führersBeschwer- deführers; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers Versicherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes Beschwerdegrundes und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und der entsprechen- den entsprechenden Umstände nützlich sind. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt der Beschwerde an die vom Beschwerde- führer Beschwer- deführer genannte Adresse antworten. Die Beschwerden Beschwer- den müssen schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail, gesendet ge- sendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichenzurich-connect.iteinzureichen. • An die IVASS sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes (über den Fernvertrieb von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen Versicherungssa- chverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den unzufrieden ist oder innerhalb von 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhält. An die IVASS gerichtete Beschwerden müssen folgende fol- gende Angaben enthalten: Vorname, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. Telefonnummer; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers Versicherungsvermittlers oder des SachverständigenSachverständ- igen, deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende Beschreibung des Beschwerdegrundes; eine Kopie der bei der Versiche- rungsgesellschaft eingereichten Versicherungsgesellschaft ein- gereichten Beschwerde und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils bei ausbleibender Ant- wort Antwort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie sämtliche Unterlagen, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragen. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann das Formular auf der Website der Aufsichtsbehörde (www. xxxxx.xx) im Bereich der Beschwerden verwendet werdenwer- den, zu dem man auch über den Link auf der Website der Ver- sicherungsgesellschaft xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx gelangtVersicherungsgesellschaft www.zurich.itgelangt. Die Beschwerde an die IVASS kann auch über die zerti- fizierte E-Mail-Adresse (PEC) xxxxx@xxx.xxxxx.xx erfolgenivass@pec.ivass.iterfolgen. Die Beschwerden sind schriftlich an folgende Adresse zu senden: Weitere Informationen über die Einreichung und Abwick- lung Abwi- cklung der Beschwerden sind in der ISVAP-Verordnung Nr. 24/2008 i.d.g.F. enthalten, die der Versicherte auf der Website xxx.xxxxx.xx abrufen kann. Bei Nichtannahme oder teilweiser Annahme der Be- schwerden durch die Versicherungsgesellschaft kann sich der Beschwerdeführer vor Anrufung der Justizbehörden entweder, wie vorstehend angegeben, an die IVASS wen- den bzw. alternative Methoden zur Beilegung von Streit- fällen Strei- tfällen in Anspruch nehmen, wie: - Die zivilrechtliche Mediation, geregelt durch das GvD 28/2010 i.d.g.F., als Voraussetzung für die Zulässigkeit - einer zivilrechtlichen Klage bezüglich einer Streitsache, die Versicherungsverträge betrifft (mit Ausnahme der Streitsachen, die Schadensersatzansprüche in Bezug auf den Straßen- oder Bootsverkehr betreffen) durch Einreichung eines Antrags bei der Mediationsstelle, die von der Partei frei unter den örtlich zuständigen Stellen ausgewählt werden kann. Diese Stelle ernennt einen Mediator und legt eine erste Zusammenkunft zwischen den Parteien fest, die daran mit Beistand eines Rechts- anwaltes teilnehmen; - Das Schiedsverfahren, das durch die Artikel 806 ff. der italienischen ZPO geregelt ist, kann entweder infolge einer gegebenenfalls im Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichtsklausel (in den allgemeinen Bedingungen) oder durch Abschluss der sog. Schiedsgerichtsvereinbarung eingeleitet werden, die den Schiedsrichtern die ent- sprechende Vollmacht überträgt, über die Streitsache zu entscheiden; - Die mit Gesetzesdekret Nr. 132/2014 eingerichtete Vereinbarung durch Verhandlung mit Rechtsbeistand als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage zur Durchsetzung von den Straßen- oder Bootsverkehr betreffenden Schadensersatzansprüche oder einer Zah- lungsaufforderung, gleich welchen Titels, über Beträ- ge bis höchstens 50.000 Euro (in Zahlungsfragen sind Streitigkeiten für die Fälle ausgenommen, die bereits der Pflichtmediation Pflichtmedia- tion unterliegen). Dieses Verfahren wird dadurch eingeleiteteinge- leitet, dass eine Partei die andere zum Abschluss einer Vereinbarung auffordert, mit der sie sich verpflichten, fair zu kooperieren, um die Strei- tigkeit Streitigkeit mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte beizulegen; - Das paritätische Schlichtungsverfahren im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, mit Entschädigung von Personen- und/oder Sachschäden bis 15.000 Euro, indem man sich an einen der Verbraucherverbände wendet, die dem Abkommen mit ANIA (Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici - Verband italieni- scher Versicherer) beigetreten sind. Um dieses Rechts- mittel zu aktivieren, muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werden, der auf der Website von ANIA und auf den Seiten der o.g. Verbraucherverbände zu finden ist. Dabei den dort enthaltenen Angaben folgen und das ausgefüllte Formular an den gewählten Verbrau- cherverband senden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen, bleibt unberührt.. Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob er den Ver- trag, die vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen sowie, während der Vertragslaufzeit, die von den gel- tenden Bestimmungen vorgesehenen Mitteilungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Xxxxxx per Post, E-Mail oder Fax erhalten und senden will; er hat das Recht, auf jeden Fall und unentgeltlich die Unterlagen aus dem vorangehenden Punkt in Papierform zu erhal- ten und die verwendete Technik der Fernkommunikation zu ändern, außer dies ist nicht mit dem abgeschlossenen Vertrag vereinbar; er nimmt zur Kenntnis, dass die Gesel- lschaft die Unterzeichnung und Rücksendung des von ihr zugesandten Vertrags verlangt; der Versicherungsnehmer kann zur Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags nach eigener Xxxx die Papierform oder einen anderen dauerhaften Xxxxxx verwenden (außer der Vertrag wurde als elektronisches Dokument erstellt, unter Einhaltung der technischen Regeln aus Art. 71 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. Xxxx 2005) und ihn per Post, E-Mail oder Fax an die Gesellschaft zurück senden; falls der Vertrag durch Werbung und Vermittlung über den Kundendienst ange- boten wurde, hat der Versicherungsnehmer das Recht, mit dem Verantwortlichen der Koordinierung und Kon- trolle der Werbe- und Verkaufstätigkeit von Versicherung- sverträgen in Kontakt zu kommen. Die immer aktualisierten Informationsunterlagen stehen auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ zur Verfügung. Der Text des Informationsblatts ist auf 06/2018 aktuali- siert. Informationsblatt - S. 7 von 12 Die Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien - haftet für die Wahrheitstreue und Vollständigkeit der in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben und Auskünfte. Zurich Insurance Company Ltd Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Generalvertreter für Italien
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder
Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen eingereicht werden. sind die Beschwerden zu richtenEventuelle Beschwerden, die das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis oder die Schadenabwicklung betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisung, die tatsächliche Leistungserbringung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten Beträge müssen dem Unternehmen schriftlich an den Anspruchsberechtigten oder die Schadenfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- tenAdresse übermittelt werden: E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx - Vor- und Zuname Nachname und Wohnsitz vollständige Adresse des Beschwerde- führers; Name Beschwerdeführers - Polizzennummer und Daten des Versicherungsnehmers - eine eventuell vorhandene Schadennummer - Grund der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes Beschwerde und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und Sollte der entsprechen- den Umstände nützlich sind. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerde an die vom Beschwerde- führer genannte Adresse antworten. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Post, Fax nicht zufrieden sein oder E-Mail, gesendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichen. sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes (über den Fernvertrieb sollte er innerhalb einer Frist von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den unzufrieden ist oder innerhalb von maximal 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhälterhalten, so kann er sich an die italienische Versicherungsaufsicht IVASS (ex ISVAP), Service zum Schutz der Verbraucher (Servizio Tutela degli Utenti), Xxx xxx Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Fax 0039-06.42.133.745/353, PEC-Mail: xxxxx@xxx.xxxxx.xx wenden. An Der italienischen Versicherungsaufsicht (IVASS – ex ISVAP) können Beschwerden vorgetragen werden, um die Einhaltung der Vorschriften des Codice delle Assicurazioni Private (Italienisches Versicherungsgesetz), der jeweiligen Umsetzungsbestimmungen, des Codice del Consumo in Bezug auf den Fernabsatz von Finanzdiensteistungen durch Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Vermittlern und Sachverständigen gegenüber dem Verbraucher, sowie der Lösung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten feststellen zu lassen. Die Beschwerde an die italienische Versicherungsaufsicht IVASS gerichtete Beschwerden müssen (ex ISVAP) muss folgende Angaben Daten enthalten: VornameVor-, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. mit eventueller Telefonnummer; Name Bestimmung der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers oder des Sachverständigen, Personen deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende Beschreibung des BeschwerdegrundesVerhalten Gegenstand der Beschwerde ist; eine kurze Beschreibung der Beschwerdegründe; Kopie der bei der Versiche- rungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft eingereichten Beschwerde Beschwerden, falls von der Versicherungsgesellschaft keine oder eine unzureichende oder unzufriedenstellende Antwort übermittelt wurde; und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils bei ausbleibender Ant- wort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie sämtliche Unterlagenalle nützlichen Dokumente, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragenden Sachverhalt vollständig beschreiben. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann das entsprechende Formular auf der Website Internetseite der Aufsichtsbehörde italienischen Versicherungsaufsicht (www. xxxxx.xxxxx.xxxxx.xx) im Bereich der Beschwerden verwendet werden, zu dem man auch über den Link auf der Website der Ver- sicherungsgesellschaft xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx gelangt. Die Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann die Beschwerde an die Versicherungsaufsicht IVASS (ex ISVAP) oder direkt an die zuständige ausländische Schlichtungsstelle gerichtet werden. Hierzu kann auch über ein Antrag zur Schlichtung an die zerti- fizierte EFIN-Mail-Adresse (PEC) xxxxx@xxx.xxxxx.xx erfolgen. Die Beschwerden sind schriftlich an folgende Adresse zu senden: Weitere Informationen über NET gestellt oder die Einreichung und Abwick- lung der Beschwerden sind in der ISVAP-Verordnung Nr. 24/2008 i.d.g.F. enthalten, die der Versicherte zuständige ausländische Schlichtungsstelle auf der Website xxx.xxxxx.xx abrufen kannInternetseite xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxx-xxx ermittelt werden. Bei Nichtannahme oder teilweiser Annahme der Be- schwerden durch Davon unberührt bleibt die Versicherungsgesellschaft kann sich der Beschwerdeführer vor Anrufung der Justizbehörden entweder, wie vorstehend angegeben, an die IVASS wen- den bzw. alternative Methoden zur Beilegung von Streit- fällen in Anspruch nehmen, wie: - Die zivilrechtliche Mediation, geregelt durch das GvD 28/2010 i.d.g.F., als Voraussetzung für die Zulässigkeit - einer zivilrechtlichen Klage bezüglich einer Streitsache, die Versicherungsverträge betrifft (mit Ausnahme der Streitsachen, die Schadensersatzansprüche in Bezug auf den Straßen- oder Bootsverkehr betreffen) durch Einreichung eines Antrags bei der Mediationsstelle, die von der Partei frei unter den örtlich zuständigen Stellen ausgewählt werden kann. Diese Stelle ernennt einen Mediator und legt eine erste Zusammenkunft zwischen den Parteien fest, die daran mit Beistand eines Rechts- anwaltes teilnehmen; - Das Schiedsverfahren, das durch die Artikel 806 ff. der italienischen ZPO geregelt ist, kann entweder infolge einer gegebenenfalls im Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichtsklausel (in den allgemeinen Bedingungen) oder durch Abschluss der sog. Schiedsgerichtsvereinbarung eingeleitet werden, die den Schiedsrichtern die ent- sprechende Vollmacht überträgt, über die Streitsache zu entscheiden; - Die mit Gesetzesdekret Nr. 132/2014 eingerichtete Vereinbarung durch Verhandlung mit Rechtsbeistand als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage zur Durchsetzung von den Straßen- oder Bootsverkehr betreffenden Schadensersatzansprüche oder einer Zah- lungsaufforderung, gleich welchen Titels, über Beträ- ge bis höchstens 50.000 Euro (in Zahlungsfragen sind Streitigkeiten für die Fälle ausgenommen, die bereits der Pflichtmediation unterliegen). Dieses Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei die andere zum Abschluss einer Vereinbarung auffordert, mit der sie sich verpflichten, fair zu kooperieren, um die Strei- tigkeit mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte beizulegen; - Das paritätische Schlichtungsverfahren im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, mit Entschädigung von Personen- und/oder Sachschäden bis 15.000 Euro, indem man sich an einen der Verbraucherverbände wendet, die dem Abkommen mit ANIA (Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici - Verband italieni- scher Versicherer) beigetreten sind. Um dieses Rechts- mittel zu aktivieren, muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werden, der auf der Website von ANIA und auf den Seiten der o.g. Verbraucherverbände zu finden ist. Dabei den dort enthaltenen Angaben folgen und das ausgefüllte Formular an den gewählten Verbrau- cherverband senden. Die Möglichkeit, jedenfalls den Rechtsweg einzuschlagen, bleibt unberührtzu beschreiten.
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Samples: Versicherungsvertrag Für Kondominien
Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen eingereicht werden. sind die Beschwerden zu richtenEventuelle Beschwerden, die das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis oder die Schadenabwicklung betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisung, die tatsächliche Leistungserbringung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten Beträge müssen dem Unternehmen schriftlich an den Anspruchsberechtigten oder die Schadenfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- tenAdresse übermittelt werden: E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx - Vor- und Zuname Nachname und Wohnsitz vollständige Adresse des Beschwerde- führers; Name Beschwerdeführers - Polizzennummer und Daten des Versicherungsnehmers - eine eventuell vorhandene Schadennummer - Grund der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes Beschwerde und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und Sollte der entsprechen- den Umstände nützlich sind. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerde an die vom Beschwerde- führer genannte Adresse antworten. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Post, Fax nicht zufrieden sein oder E-Mail, gesendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichen. sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes (über den Fernvertrieb sollte er innerhalb einer Frist von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den unzufrieden ist oder innerhalb von maximal 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhälterhalten, so kann er sich an die italienische Versicherungsaufsicht IVASS (ex ISVAP), Service zum Schutz der Verbraucher (Servizio Tutela degli Utenti), Xxx xxx Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Fax 0039-06.42.133.745/353, PEC-Mail: xxxxx@xxx.xxxxx.xx wenden. An Der italienischen Versicherungsaufsicht (IVASS) können Beschwerden vorgetragen werden, um die Einhaltung der Vorschriften des Codice delle Assicurazioni Private (Italienisches Versicherungsgesetz), der jeweiligen Umsetzungsbestimmungen, des Codice del Consumo in Bezug auf den Fernabsatz von Finanzdiensteistungen durch Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Vermittlern und Sachverständigen gegenüber dem Verbraucher, sowie der Lösung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten feststellen zu lassen. Die Beschwerde an die italienische Versicherungsaufsicht IVASS gerichtete Beschwerden müssen (ex ISVAP) muss folgende Angaben Daten enthalten: VornameVor-, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. mit eventueller Telefonnummer; Name Bestimmung der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers oder des Sachverständigen, Personen deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende Beschreibung des BeschwerdegrundesVerhalten Gegenstand der Beschwerde ist; eine kurze Beschreibung der Beschwerdegründe; Kopie der bei der Versiche- rungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft eingereichten Beschwerde Beschwerden, falls von der Versicherungsgesellschaft keine oder eine unzureichende oder unzufriedenstellende Antwort übermittelt wurde; und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils bei ausbleibender Ant- wort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie sämtliche Unterlagenalle nützlichen Dokumente, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragenden Sachverhalt vollständig beschreiben. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann das entsprechende Formular auf der Website Internetseite der Aufsichtsbehörde italienischen Versicherungsaufsicht (www. xxxxx.xxxxx.xxxxx.xx) im Bereich der Beschwerden verwendet werden, zu dem man auch über den Link auf der Website der Ver- sicherungsgesellschaft xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx gelangt. Die Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann die Beschwerde an die Versicherungsaufsicht IVASS (ex ISVAP) oder direkt an die zuständige ausländische Schlichtungsstelle gerichtet werden. Hierzu kann auch über ein Antrag zur Schlichtung an die zerti- fizierte EFIN-Mail-Adresse (PEC) xxxxx@xxx.xxxxx.xx erfolgen. Die Beschwerden sind schriftlich an folgende Adresse zu senden: Weitere Informationen über NET gestellt oder die Einreichung und Abwick- lung der Beschwerden sind in der ISVAP-Verordnung Nr. 24/2008 i.d.g.F. enthalten, die der Versicherte zuständige ausländische Schlichtungsstelle auf der Website xxx.xxxxx.xx abrufen kannInternetseite xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxx-xxx ermittelt werden. Bei Nichtannahme oder teilweiser Annahme der Be- schwerden durch Davon unberührt bleibt die Versicherungsgesellschaft kann sich der Beschwerdeführer vor Anrufung der Justizbehörden entweder, wie vorstehend angegeben, an die IVASS wen- den bzw. alternative Methoden zur Beilegung von Streit- fällen in Anspruch nehmen, wie: - Die zivilrechtliche Mediation, geregelt durch das GvD 28/2010 i.d.g.F., als Voraussetzung für die Zulässigkeit - einer zivilrechtlichen Klage bezüglich einer Streitsache, die Versicherungsverträge betrifft (mit Ausnahme der Streitsachen, die Schadensersatzansprüche in Bezug auf den Straßen- oder Bootsverkehr betreffen) durch Einreichung eines Antrags bei der Mediationsstelle, die von der Partei frei unter den örtlich zuständigen Stellen ausgewählt werden kann. Diese Stelle ernennt einen Mediator und legt eine erste Zusammenkunft zwischen den Parteien fest, die daran mit Beistand eines Rechts- anwaltes teilnehmen; - Das Schiedsverfahren, das durch die Artikel 806 ff. der italienischen ZPO geregelt ist, kann entweder infolge einer gegebenenfalls im Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichtsklausel (in den allgemeinen Bedingungen) oder durch Abschluss der sog. Schiedsgerichtsvereinbarung eingeleitet werden, die den Schiedsrichtern die ent- sprechende Vollmacht überträgt, über die Streitsache zu entscheiden; - Die mit Gesetzesdekret Nr. 132/2014 eingerichtete Vereinbarung durch Verhandlung mit Rechtsbeistand als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage zur Durchsetzung von den Straßen- oder Bootsverkehr betreffenden Schadensersatzansprüche oder einer Zah- lungsaufforderung, gleich welchen Titels, über Beträ- ge bis höchstens 50.000 Euro (in Zahlungsfragen sind Streitigkeiten für die Fälle ausgenommen, die bereits der Pflichtmediation unterliegen). Dieses Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei die andere zum Abschluss einer Vereinbarung auffordert, mit der sie sich verpflichten, fair zu kooperieren, um die Strei- tigkeit mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte beizulegen; - Das paritätische Schlichtungsverfahren im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, mit Entschädigung von Personen- und/oder Sachschäden bis 15.000 Euro, indem man sich an einen der Verbraucherverbände wendet, die dem Abkommen mit ANIA (Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici - Verband italieni- scher Versicherer) beigetreten sind. Um dieses Rechts- mittel zu aktivieren, muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werden, der auf der Website von ANIA und auf den Seiten der o.g. Verbraucherverbände zu finden ist. Dabei den dort enthaltenen Angaben folgen und das ausgefüllte Formular an den gewählten Verbrau- cherverband senden. Die Möglichkeit, jedenfalls den Rechtsweg einzuschlagen, bleibt unberührtzu beschreiten.
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Samples: Versicherungsvertrag Für Landwirtschaftliche Betriebe
Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen eingereicht werden. sind die Beschwerden zu richten, die das Vertragsverhält- nis Vertragsver- hältnis betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisungHaf- tungszuweisung, die tatsächliche Leistungserbringung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten Beträge an den Anspruchsberechtigten oder die SchadenfälleScha- denfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- ten: Vor- und Zuname und Wohnsitz des Beschwerde- führers; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und der entsprechen- den Umstände nützlich sind. Informationsblatt - S. 6 von 12 Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt der Beschwerde an die vom Beschwerde- führer genannte Adresse antworten. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail, gesendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichenzurich-connect.iteinzureichen. sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes (über den Fernvertrieb von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den unzufrieden ist oder innerhalb von 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhält. An die IVASS gerichtete Beschwerden müssen folgende folgen- de Angaben enthalten: Vorname, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. TelefonnummerTele- fonnummer; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers Versicherungsvermittlers oder des Sachverständigen, deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende erschöp- fende Beschreibung des Beschwerdegrundes; eine Kopie Ko- pie der bei der Versiche- rungsgesellschaft Versicherungsgesellschaft eingereichten Beschwerde und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils bei ausbleibender Ant- wort Antwort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie so- wie sämtliche Unterlagen, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragen. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann das Formular auf der Website der Aufsichtsbehörde (www. xxxxx.xx) im Bereich der Beschwerden verwendet werdenwer- den, zu dem man auch über den Link auf der Website der Ver- sicherungsgesellschaft xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx gelangtVersicherungsgesellschaft www.zurich.itgelangt. Die Beschwerde an die IVASS kann auch über die zerti- fizierte E-Mail-Adresse (PEC) xxxxx@xxx.xxxxx.xx erfolgenivass@pec.ivass.iterfolgen. Die Beschwerden sind schriftlich an folgende Adresse zu senden: Weitere Informationen über die Einreichung und Abwick- lung der Beschwerden sind in der ISVAP-Verordnung Nr. 24/2008 i.d.g.F. enthalten, die der Versicherte auf der Website xxx.xxxxx.xx abrufen kann. Bei Nichtannahme oder teilweiser Annahme der Be- schwerden durch die Versicherungsgesellschaft kann sich der Beschwerdeführer vor Anrufung der Justizbehörden entweder, wie vorstehend angegeben, an die IVASS wen- den bzw. alternative Methoden zur Beilegung von Streit- fällen in Anspruch nehmen, wie: - − Die zivilrechtliche Mediation, geregelt durch das GvD 28/2010 i.d.g.F., als Voraussetzung für die Zulässigkeit - einer zivilrechtlichen Klage bezüglich einer Streitsache, die Versicherungsverträge betrifft (mit Ausnahme der Streitsachen, die Schadensersatzansprüche in Bezug auf den Straßen- oder Bootsverkehr betreffen) durch Einreichung eines Antrags bei der Mediationsstelle, die von der Partei frei unter den örtlich zuständigen Stellen ausgewählt werden kann. Diese Stelle ernennt einen Mediator und legt eine erste Zusammenkunft zwischen den Parteien fest, die daran mit Beistand eines Rechts- anwaltes teilnehmen; - − Das Schiedsverfahren, das durch die Artikel 806 ff. der italienischen ZPO geregelt ist, kann entweder infolge einer gegebenenfalls im Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichtsklausel (in den allgemeinen Bedingungen) oder durch Abschluss der sog. Schiedsgerichtsvereinbarung eingeleitet werden, die den Schiedsrichtern die ent- sprechende Vollmacht überträgt, über die Streitsache zu entscheiden; - − Die mit Gesetzesdekret Nr. 132/2014 eingerichtete Vereinbarung durch Verhandlung mit Rechtsbeistand mitRechtsbeistand als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage zur Durchsetzung von den Straßen- oder Bootsverkehr betreffenden Schadensersatzansprüche oder einer Zah- lungsaufforderung, gleich welchen Titels, über Beträ- ge bis höchstens 50.000 Euro (in Zahlungsfragen sind Streitigkeiten für die Fälle ausgenommen, die bereits der Pflichtmediation unterliegen). Dieses Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei die andere zum Abschluss einer Vereinbarung auffordert, mit der sie sich verpflichten, fair zu kooperieren, um die Strei- tigkeit mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte beizulegen; - − Das paritätische Schlichtungsverfahren im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, mit Entschädigung von Personen- und/oder Sachschäden bis 15.000 Euro, indem man sich an einen der Verbraucherverbände wendet, die dem Abkommen mit ANIA (Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici - Verband italieni- scher Versicherer) beigetreten sind. Um dieses Rechts- mittel zu aktivieren, muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werden, der auf der Website von ANIA und auf den Seiten der o.g. Verbraucherverbände zu finden ist. Dabei den dort enthaltenen Angaben folgen und das ausgefüllte Formular an den gewählten Verbrau- cherverband senden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen, bleibt unberührt.. Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob er den Ver- trag, die vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen sowie, während der Vertragslaufzeit, die von den gel- tenden Bestimmungen vorgesehenen Mitteilungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Xxxxxx per Post, E-Mail oder Fax erhalten und senden will; er hat das Recht, auf jeden Fall und unentgeltlich die Unterlagen aus dem vorangehenden Punkt in Papierform zu erhal- ten und die verwendete Technik der Fernkommunikation zu ändern, außer dies ist nicht mit dem abgeschlossenen Vertrag vereinbar; er nimmt zur Kenntnis, dass die Gesell- schaft die Unterzeichnung und Rücksendung des von ihr zugesandten Vertrags verlangt; der Versicherungsnehmer kann zur Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags nach eigener Xxxx die Papierform oder einen anderen dauerhaften Xxxxxx verwenden (außer der Vertrag wurde als elektronisches Dokument erstellt, unter Einhaltung der technischen Regeln aus Art. 71 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. Xxxx 2005) und ihn per Post, E-Mail oder Fax an die Gesellschaft zurück senden; falls der Vertrag durch Werbung und Vermittlung über den Kundendienst ange- boten wurde, hat der Versicherungsnehmer das Recht, mit dem Verantwortlichen der Koordinierung und Kont- rolle der Werbe- und Verkaufstätigkeit von Versicherungs- verträgen in Kontakt zu kommen. Die immer aktualisierten Informationsunterlagen stehen auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ zur Verfügung. Der Text des Informationsblatts ist auf 03/2017 aktuali- siert. Die Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien - haftet für die Wahrheitstreue und Vollständigkeit der in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben und Auskünfte. Der Generalvertreter für Italien Xxxxxxx Xxxxxx Informationsblatt - S. 7 von 12
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder
Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen eingereicht werden. sind die Beschwerden zu richten, die das Vertragsverhält- nis betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisung, die tatsächliche Leistungserbringung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten Beträge an den Anspruchsberechtigten oder die Schadenfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- ten: Vor- und Zuname und Wohnsitz des Beschwerde- führers; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und der entsprechen- den Umstände nützlich sind. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt der Im Falle einer Beschwerde an die vom Beschwerde- führer genannte Adresse antworten. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail, gesendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichen. sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes (über den Fernvertrieb von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den unzufrieden ist oder innerhalb von 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhält. An die IVASS gerichtete Beschwerden müssen folgende Angaben enthalten: Vorname, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. Telefonnummer; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers oder des Sachverständigen, deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende Beschreibung des Beschwerdegrundes; eine Kopie der bei der Versiche- rungsgesellschaft eingereichten Beschwerde und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils bei ausbleibender Ant- wort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie sämtliche Unterlagen, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragen. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann das Formular auf der Website der Aufsichtsbehörde (www. xxxxx.xx) im Bereich der Beschwerden verwendet werden, zu dem man auch über den Link auf der Website der Ver- sicherungsgesellschaft xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx gelangt. Die Beschwerde an die IVASS kann auch über die zerti- fizierte E-Mail-Adresse (PEC) xxxxx@xxx.xxxxx.xx erfolgen. Die Beschwerden sind schriftlich an folgende Adresse zu senden: Weitere Informationen über die Einreichung und Abwick- lung der Beschwerden sind in der ISVAP-Verordnung Nr. 24/2008 i.d.g.F. enthalten, die der Versicherte auf der Website xxx.xxxxx.xx abrufen kann. Bei Nichtannahme oder teilweiser Annahme der Be- schwerden durch die Versicherungsgesellschaft kann sich der Beschwerdeführer vor Anrufung der Justizbehörden entweder, wie vorstehend angegeben, an die IVASS wen- den bzw. alternative Methoden zur Beilegung von Streit- fällen in Anspruch nehmen, wie: - Die zivilrechtliche Mediation, geregelt durch das GvD 28/2010 i.d.g.F., als Voraussetzung für die Zulässigkeit - einer zivilrechtlichen Klage bezüglich einer Streitsache, die Versicherungsverträge betrifft (mit Ausnahme der Streitsachen, die Schadensersatzansprüche in Bezug auf den Straßen- oder Bootsverkehr betreffen) durch Einreichung eines Antrags bei der Mediationsstelle, die von der Partei frei unter den örtlich zuständigen Stellen ausgewählt werden kann. Diese Stelle ernennt einen Mediator und legt eine erste Zusammenkunft zwischen den Parteien fest, die daran mit Beistand eines Rechts- anwaltes teilnehmen; - Das Schiedsverfahren, das durch die Artikel 806 ff. der italienischen ZPO geregelt ist, kann entweder infolge einer gegebenenfalls im Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichtsklausel (in den allgemeinen Bedingungen) oder durch Abschluss der sog. Schiedsgerichtsvereinbarung eingeleitet werden, die den Schiedsrichtern die ent- sprechende Vollmacht überträgt, über die Streitsache zu entscheiden; - Die mit Gesetzesdekret Nr. 132/2014 eingerichtete Vereinbarung durch Verhandlung mit Rechtsbeistand als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage zur Durchsetzung von den Straßen- oder Bootsverkehr betreffenden Schadensersatzansprüche oder einer Zah- lungsaufforderung, gleich welchen Titels, über Beträ- ge bis höchstens 50.000 Euro (in Zahlungsfragen sind Streitigkeiten für die Fälle ausgenommen, die bereits der Pflichtmediation unterliegen). Dieses Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei die andere zum Abschluss einer Vereinbarung auffordert, mit der sie sich verpflichten, fair zu kooperieren, um die Strei- tigkeit mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte beizulegen; - Das paritätische Schlichtungsverfahren im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag kontaktieren Sie bitte: Internationale Beschwerden X.X. Xxx 00000 00000 Xxxxxx - Xxxxx E-Mail: xxxxxxxxxx_xxxx_xx@xxxxxxxx.xxx Sollte die Beschwerde nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen abgewickelt werden können, erhalten Sie innerhalb dieses Zeitraums eine Eingangsbestätigung. Eine schriftliche Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten Sie spätestens nach zwei Monaten ab Eingang Ihrer Beschwerde. Wenn Sie mit der Kfz-HaftpflichtversicherungBearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, mit Entschädigung von Personen- können Sie eine schriftliche Mitteilung an Uns senden: Die Deckungen, die in diesem Abschnitt geregelt werden, werden vom Versicherer organisiert, und der Beistand ist auf Leistungen begrenzt, die dieser organisiert hat oder, unter bestimmten Umständen, genehmigt hat. Sie sind vom Abreisedatum bis zum Enddatum der Reise xxxxxxxxxx.Xx einem Notfall kann der Versicherer nicht die örtlichen Rettungsdienste ersetzen. Unter Umständen ist gemäß den örtlichen Gesetzen und/oder Sachschäden bis 15.000 Eurointernationalen Regelungen die Inanspruchnahme öffentlicher Rettungsdienste vor Ort zwingend. Sämtliche Deckungen werden unter der Bedingung gewährt, indem man sich an einen dass das Eingreifen des Versicherers nach den Bestimmungen der Verbraucherverbände wendetörtlichen Rettungsdienste und nach den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen des Staates zulässig ist, in welchem Sie eine Beistandsleistung benötigen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass der Versicherer und seine Agenten den Beschränkungen des Personen- und Warenverkehrs der Weltgesundheitsorganisation und des zuständigen Staates unterliegen. Schließlich können Personenbeförderer (insbesondere Fluggesellschaften) spezielle Bedingungen in Bezug auf Passagiere in bestimmten gesundheitlichen Zuständen festlegen, die ohne Vorankündigung geändert werden können (daher können Fluggesellschaften ärztliche Untersuchungen, ein ärztliches Attest usw. verlangen). Infolgedessen sind alle Deckungen in diesem Abschnitt abhängig davon, dass sie von den verfügbaren Personenbeförderungsunternehmen akzeptiert werden. Wenn Sie während Ihrer Auslandsreise eine Erkrankung oder einen Unfall erleiden, werden wir Ihnen die Differenz zwischen den folgenden im Ausland entstandenen Kosten und dem Abkommen mit ANIA (Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici - Verband italieni- scher Versicherer) beigetreten sind. Um dieses Rechts- mittel zu aktivieren, muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werdenBetrag, der auf der Website von ANIA und Ihrer privaten Krankenkasse oder anderweitigen Krankenversicherung übernommen wird, erstatten: • Behandlungskosten; • die von einem Arzt oder Chirurgen verschriebenen Arzneimittel; • Krankenhauskosten; • die Kosten für einen von einem Arzt bestellten Krankenwagen für den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Die Leistung des Versicherers ist auf den Seiten in der o.gLeistungstabelle festgelegten Höchstbetrag nach Abzug des in der Leistungstabelle genannten Selbstbehalts begrenzt. Verbraucherverbände Der Versicherer ist gemäß Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen ggf. nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nicht die folgenden für die Schadensbearbeitung erforderlichen Dokumente vorlegen: Falls wir uns aus Notfallgründen nicht direkt in den Prozess einschalten konnten, sind Sie verpflichtet, uns eine Kopie der jeweiligen Rechnungen, einen vollständigen medizinischen Report, der die Umstände, die Diagnose und die verordnete Behandlung darstellt, und der es uns ermöglicht, die erlittene Erkrankung oder den Unfall zu finden istidentifizieren sowie die Erstattungsmitteilung Ihrer Privaten Krankenkasse oder anderweitigen Krankenversicherung vorzulegen. Dabei Wenn unser Medical Officer ein Datum für Ihre mögliche und praktikable Rückführung empfiehlt, Sie sich allerdings stattdessen dazu entscheiden, im Ausland zu verbleiben, ist unsere Haftung unter diesem Abschnitt des Versicherungsvertrags ab diesem Tag, für weitere Kosten auf den dort enthaltenen Angaben folgen und das ausgefüllte Formular an den gewählten Verbrau- cherverband senden. Die MöglichkeitBetrag beschränkt, den Rechtsweg einzuschlagenwir in dem Fall hätten leisten müssen, bleibt unberührtwenn Ihre Rückführung, wie von unserem Medical Officer empfohlen, stattgefunden hätte. Im Fall von medizinischer Versorgung im Ausland übernehmen wir die medizinischen Kosten im Wohnsitzland während der 3 ersten Monate nach Ihrer Rückführung im Rahmen der Höchstbeträge und nach Abzug der Freibeträge gemäß Garantietabelle. Wenn der Versicherte nicht einer Zusatzkrankenversicherung oder einer anderen Krankenkasse angegliedert ist oder seinen Beitrag nicht bezahlt hat, wird keine Erstattung gewährt.
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Samples: Reiseversicherung
Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen eingereicht werden. sind die Beschwerden zu richten, die das Vertragsverhält- nis betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisung, die tatsächliche Leistungserbringung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten Beträge an den Anspruchsberechtigten oder die Schadenfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- ten: Vor- und Zuname und Wohnsitz des Beschwerde- führers; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und der entsprechen- den Umstände nützlich sind. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt der Im Falle einer Beschwerde an die vom Beschwerde- führer genannte Adresse antworten. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail, gesendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichen. sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes (über den Fernvertrieb von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den unzufrieden ist oder innerhalb von 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhält. An die IVASS gerichtete Beschwerden müssen folgende Angaben enthalten: Vorname, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. Telefonnummer; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers oder des Sachverständigen, deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende Beschreibung des Beschwerdegrundes; eine Kopie der bei der Versiche- rungsgesellschaft eingereichten Beschwerde und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils bei ausbleibender Ant- wort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie sämtliche Unterlagen, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragen. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann das Formular auf der Website der Aufsichtsbehörde (www. xxxxx.xx) im Bereich der Beschwerden verwendet werden, zu dem man auch über den Link auf der Website der Ver- sicherungsgesellschaft xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx gelangt. Die Beschwerde an die IVASS kann auch über die zerti- fizierte E-Mail-Adresse (PEC) xxxxx@xxx.xxxxx.xx erfolgen. Die Beschwerden sind schriftlich an folgende Adresse zu senden: Weitere Informationen über die Einreichung und Abwick- lung der Beschwerden sind in der ISVAP-Verordnung Nr. 24/2008 i.d.g.F. enthalten, die der Versicherte auf der Website xxx.xxxxx.xx abrufen kann. Bei Nichtannahme oder teilweiser Annahme der Be- schwerden durch die Versicherungsgesellschaft kann sich der Beschwerdeführer vor Anrufung der Justizbehörden entweder, wie vorstehend angegeben, an die IVASS wen- den bzw. alternative Methoden zur Beilegung von Streit- fällen in Anspruch nehmen, wie: - Die zivilrechtliche Mediation, geregelt durch das GvD 28/2010 i.d.g.F., als Voraussetzung für die Zulässigkeit - einer zivilrechtlichen Klage bezüglich einer Streitsache, die Versicherungsverträge betrifft (mit Ausnahme der Streitsachen, die Schadensersatzansprüche in Bezug auf den Straßen- oder Bootsverkehr betreffen) durch Einreichung eines Antrags bei der Mediationsstelle, die von der Partei frei unter den örtlich zuständigen Stellen ausgewählt werden kann. Diese Stelle ernennt einen Mediator und legt eine erste Zusammenkunft zwischen den Parteien fest, die daran mit Beistand eines Rechts- anwaltes teilnehmen; - Das Schiedsverfahren, das durch die Artikel 806 ff. der italienischen ZPO geregelt ist, kann entweder infolge einer gegebenenfalls im Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichtsklausel (in den allgemeinen Bedingungen) oder durch Abschluss der sog. Schiedsgerichtsvereinbarung eingeleitet werden, die den Schiedsrichtern die ent- sprechende Vollmacht überträgt, über die Streitsache zu entscheiden; - Die mit Gesetzesdekret Nr. 132/2014 eingerichtete Vereinbarung durch Verhandlung mit Rechtsbeistand als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage zur Durchsetzung von den Straßen- oder Bootsverkehr betreffenden Schadensersatzansprüche oder einer Zah- lungsaufforderung, gleich welchen Titels, über Beträ- ge bis höchstens 50.000 Euro (in Zahlungsfragen sind Streitigkeiten für die Fälle ausgenommen, die bereits der Pflichtmediation unterliegen). Dieses Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei die andere zum Abschluss einer Vereinbarung auffordert, mit der sie sich verpflichten, fair zu kooperieren, um die Strei- tigkeit mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte beizulegen; - Das paritätische Schlichtungsverfahren im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag kontaktieren Sie bitte: Internationale Beschwerden X.X. Xxx 0000000000 Xxxxxx - Xxxxx E-Mail: xxxxxxxxxx_xxxx_xx@xxxxxxxx.xxx Sollte die Beschwerde nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen abgewickelt werden können, erhalten Sie innerhalb dieses Zeitraums eine Eingangsbestätigung. Eine schriftliche Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten Sie spätestens nach zwei Monaten ab Eingang Ihrer Beschwerde. Wenn Sie mit der Kfz-HaftpflichtversicherungBearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, mit Entschädigung von Personen- können Sie eine schriftliche Mitteilung an Uns senden: Die Deckungen, die in diesem Abschnitt geregelt werden, werden vom Versicherer organisiert, und der Beistand ist auf Leistungen begrenzt, die dieser organisiert hat oder, unter bestimmten Umständen, genehmigt hat. Sie sind vom Abreisedatum bis zum Enddatum der Reise xxxxxxxxxx.Xx einem Notfall kann der Versicherer nicht die örtlichen Rettungsdienste ersetzen. Unter Umständen ist gemäß den örtlichen Gesetzen und/oder Sachschäden bis 15.000 Eurointernationalen Regelungen die Inanspruchnahme öffentlicher Rettungsdienste vor Ort zwingend. Sämtliche Deckungen werden unter der Bedingung gewährt, indem man sich an einen dass das Eingreifen des Versicherers nach den Bestimmungen der Verbraucherverbände wendetörtlichen Rettungsdienste und nach den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen des Staates zulässig ist, in welchem Sie eine Beistandsleistung benötigen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass der Versicherer und seine Agenten den Beschränkungen des Personen- und Warenverkehrs der Weltgesundheitsorganisation und des zuständigen Staates unterliegen. Schließlich können Personenbeförderer (insbesondere Fluggesellschaften) spezielle Bedingungen in Bezug auf Passagiere in bestimmten gesundheitlichen Zuständen festlegen, die ohne Vorankündigung geändert werden können (daher können Fluggesellschaften ärztliche Untersuchungen, ein ärztliches Attest usw. verlangen). Infolgedessen sind alle Deckungen in diesem Abschnitt abhängig davon, dass sie von den verfügbaren Personenbeförderungsunternehmen akzeptiert werden. Wenn Sie während Ihrer Auslandsreise eine Erkrankung oder einen Unfall erleiden, werden wir Ihnen die Differenz zwischen den folgenden im Ausland entstandenen Kosten und dem Abkommen mit ANIA (Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici - Verband italieni- scher Versicherer) beigetreten sind. Um dieses Rechts- mittel zu aktivieren, muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werdenBetrag, der auf der Website von ANIA und Ihrer privaten Krankenkasse oder anderweitigen Krankenversicherung übernommen wird, erstatten: • Behandlungskosten; • die von einem Arzt oder Chirurgen verschriebenen Arzneimittel; • Krankenhauskosten; • die Kosten für einen von einem Arzt bestellten Krankenwagen für den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Die Leistung des Versicherers ist auf den Seiten in der o.gLeistungstabelle festgelegten Höchstbetrag nach Abzug des in der Leistungstabelle genannten Selbstbehalts begrenzt. Verbraucherverbände Der Versicherer ist gemäß Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen ggf. nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nicht die folgenden für die Schadensbearbeitung erforderlichen Dokumente vorlegen: Falls wir uns aus Notfallgründen nicht direkt in den Prozess einschalten konnten, sind Sie verpflichtet, uns eine Kopie der jeweiligen Rechnungen, einen vollständigen medizinischen Report, der die Umstände, die Diagnose und die verordnete Behandlung darstellt, und der es uns ermöglicht, die erlittene Erkrankung oder den Unfall zu finden istidentifizieren sowie die Erstattungsmitteilung Ihrer Privaten Krankenkasse oder anderweitigen Krankenversicherung vorzulegen. Dabei Wenn unser Medical Officer ein Datum für Ihre mögliche und praktikable Rückführung empfiehlt, Sie sich allerdings stattdessen dazu entscheiden, im Ausland zu verbleiben, ist unsere Haftung unter diesem Abschnitt des Versicherungsvertrags ab diesem Tag, für weitere Kosten auf den dort enthaltenen Angaben folgen und das ausgefüllte Formular an den gewählten Verbrau- cherverband senden. Die MöglichkeitBetrag beschränkt, den Rechtsweg einzuschlagenwir in dem Fall hätten leisten müssen, bleibt unberührtwenn Ihre Rückführung, wie von unserem Medical Officer empfohlen, stattgefunden hätte. Im Fall von medizinischer Versorgung im Ausland übernehmen wir die medizinischen Kosten im Wohnistzland während der 3 ersten Monate nach Ihrer Rückführung im Rahmen der Höchstbeträge und nach Abzug der Freibeträge gemäß Garantietabelle. Wenn der Versicherte nicht einer Zusatzkrankenversicherung oder einer anderen Krankenkasse angegliedert ist oder seinen Beitrag nicht bezahlt hat, wird keine Erstattung gewährt.
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Samples: Reiseversicherung