Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen oder gemieteten Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h), sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Ausgeschlossen bleiben Schäden wegen Abhandenkommens des ge- samten Fahrrades/Pedelecs und Abhandenkommens von Teilen derselben. Auch ausgeschlossen bleiben Überladungsschäden am Akku. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 000.000 €.
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Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen oder gemieteten Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h), sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Ausgeschlossen bleiben Schäden wegen Abhandenkommens des ge- samten Fahrrades/Pedelecs und Abhandenkommens von Teilen derselben. Auch ausgeschlossen bleiben Überladungsschäden am Akku. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 000.000 00.000.000 €.
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Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen oder gemieteten Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h), sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Ausgeschlossen Aus- geschlossen bleiben Schäden wegen Abhandenkommens des ge- samten gesamten Fahrrades/Pedelecs und Abhandenkommens von Teilen derselben. Auch ausgeschlossen bleiben Überladungsschäden am Akku. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung Ersatzleistung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme Grundversi- cherungssumme des Vertra- ges Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 000.000 €.
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Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen oder gemieteten Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h), sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Ausgeschlossen Aus- geschlossen bleiben Schäden wegen Abhandenkommens des ge- samten gesamten Fahrrades/Pedelecs und Abhandenkommens von Teilen derselben. Auch ausgeschlossen bleiben Überladungsschäden am Akku. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung Ersatzleistung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme Grundversi- cherungssumme des Vertra- ges Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 000.000 00.000.000 €.
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