Common use of Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs Clause in Contracts

Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen oder gemieteten Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h), sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Ausgeschlossen bleiben Schäden wegen Abhandenkommens des ge- samten Fahrrades/Pedelecs und Abhandenkommens von Teilen derselben. Auch ausgeschlossen bleiben Überladungsschäden am Akku. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 000.000 €.

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Samples: tarifdirekt.schwarzwaelder-versicherung.de

Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen oder gemieteten Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h), sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Ausgeschlossen bleiben Schäden wegen Abhandenkommens des ge- samten Fahrrades/Pedelecs und Abhandenkommens von Teilen derselben. Auch ausgeschlossen bleiben Überladungsschäden am Akku. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 000.000 00.000.000 €.

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Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen oder gemieteten Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h), sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Ausgeschlossen Aus- geschlossen bleiben Schäden wegen Abhandenkommens des ge- samten gesamten Fahrrades/Pedelecs und Abhandenkommens von Teilen derselben. Auch ausgeschlossen bleiben Überladungsschäden am Akku. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung Ersatzleistung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme Grundversi- cherungssumme des Vertra- ges Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 000.000 €.

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de

Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder und Pedelecs. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an kurzfristig geliehenen oder gemieteten Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h), sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Ausgeschlossen Aus- geschlossen bleiben Schäden wegen Abhandenkommens des ge- samten gesamten Fahrrades/Pedelecs und Abhandenkommens von Teilen derselben. Auch ausgeschlossen bleiben Überladungsschäden am Akku. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung Ersatzleistung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme Grundversi- cherungssumme des Vertra- ges Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 000.000 00.000.000 €.

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