Beschädigungen. Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreini- gung feststellen. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträu- men oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wor- den ist.
Beschädigungen. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Räume oder vom Haus zur Verfügung gestellte Gegenstände haf- ten die BenutzerInnen. Alle entstandenen Schäden sind sofort dem Treffvorstand zu melden.
Beschädigungen. Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2 bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von:
Beschädigungen. Es erfolgt bei Beschädigungen oder Zerstörung des versicherten Fahrrades eine Regulierung entsprechend § 4 Nr. 2 infolge von:
Beschädigungen. Bei Beschädigungen an der Hüpfburg hat der Mieter umgehend, spätestens bei Rückgabe den Vermieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten/Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen und zwar ab Übernahme vom Lager des Vermieters bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt besonders für Schäden an den Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir das Mietobjekt bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, spätestens jedoch bis zur nächsten Vermietung.
Beschädigungen. Der Veranstalter/Mieter muss unfallbedingte Schäden an der Strecke oder den Einrichtungen der Motorsport Arena so- fort der MAO melden. Beschädigungen an der Rennstrecke, den Banketten, den Einzäunungen, den Leitplanken und anderen Anlagen der Motorsport Arena, die bei der gemeinsamen Kontrollfahrt nach der Veranstaltung ermittelt werden, stellt die MAO dem Veranstalter/Mieter in Rechnung. Ist kein Vertreter des Veranstalters/Mieters zugegen, gelten die Ermittlungen der MAO. Alle Veranstalter bei Automobil- oder Motorradveranstaltungen weisen Ihre Teilnehmer in einer Fahrerbesprechung an, keine Burnouts, Donuts oder Wheelies auf der Rennstrecke sowie im Fahrerlager durchzuführen. Die Kosten der Wiederinstandsetzung hat der Veranstalter an die MAO zu entrichten. Die Versicherungsansprüche sind an die MAO abzutreten. XXX hat das Recht, Reparaturaufträge im Namen und auf Rechnung des Veranstalters/Mieters an Fremdfirmen zu vergeben. Diese Rechnungen werden von der MAO sachlich geprüft und an den Schadenverursa- cher zur Regulierung weitergeleitet.
Beschädigungen. Melde Beschädigungen (z. B. beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen) unverzüglich dem Hallenpersonal. Veränderungen an den Sicherungspunkten und Kletterwänden sind untersagt. Beachte Routensperrungen und abgesperrte Bereiche der Anlage – insbesondere wenn Routen geschraubt werden.
Beschädigungen a) Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2. bei Be- schädigungen infolge von:
Beschädigungen. Unvorhergesehene und plötzlich eintretende Be- schädigungen durch äussere Einwirkung.
Beschädigungen. Der Mieter haftet Loacker ohne Rücksicht auf Verschulden und die Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, Abhandenkommen oder Beschädigungen des Mietobjektes zwischen Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe. Ein nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestelltes Mietobjekt wird von Loacker unverzüglich auf Kosten des Mieters repariert.