Beschäftigungsentwicklung Musterklauseln

Beschäftigungsentwicklung. In allen Altersgruppen gab es im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr absolute Beschäfti- gungszuwächse; in der Altersgruppe der 55-Jährigen und älter war der Zuwachs im Ver- gleich zu anderen Altersgruppen mit 8,8 Prozent überproportional. Am Ende des Jahres 2015 wiesen rund 16,9 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schienen- fahrzeugführer ein Alter von 55 und mehr Jahren auf. In der betrachteten Berufsgruppe bestand somit eine vergleichsweise günstige Altersstruktur. Zum Vergleich: Im bundes- weiten Durchschnitt aller Berufsgruppen entfiel auf diese Altersklasse im Jahr 2015 ein Anteil von knapp 18 Prozent. In der Gruppe der unter 25-Jährigen wurden am Jahresen- de 2015 rund 3,8 Prozent mehr Personen beschäftigt als noch im Jahr 2014. Der Anteil der unter 25-Jährigen betrug im Jahr 2015 rund 5,7 Prozent und folgte einer schwach steigenden Tendenz, während in der Altersgruppe der 25- bis unter 55-Jährigen geringe anteilsmäßige Rückgänge zu verzeichnen waren. Mit einem Anteilswert von rund 86,2 Prozent wiesen am 31.12.2015 die meisten sozial- versicherungspflichtig beschäftigten Schienenfahrzeugführer einen anerkannten Berufs- abschluss vor. Der Anteil der Beschäftigten ohne beruflichen Bildungsabschluss lag zu- letzt bei rund 7,3 Prozent. Die Anteile der Beschäftigten ohne Bildungsabschluss oder de- ren Ausbildung unbekannt war, waren erneut rückläufig. Prozentual und absolut hat in den vergangenen Jahren – ausgehend von einem niedrigen Niveau – der Anteil sozial- versicherungspflichtig Beschäftigter, die eine akademische Vorbildung vorweisen können, zugenommen.
Beschäftigungsentwicklung. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Berufskraftfahrer (Güterver- kehr/Lkw) in Deutschland belief sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit am En- de des Jahres 2015 auf insgesamt 546.459 – ein Plus von rund 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Frauen waren in der betrachteten Berufsgruppe weiterhin stark unterreprä- sentiert. Ihr Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im Dezember 2015 bei lediglich 1,7 Prozent und damit auf Vorjahresniveau (siehe Tabelle 1). Die zah- Ausgangslage Vorgehensweise Struktur der Beschäftigten 1 Im vorliegenden Bericht werden grundsätzlich die männlichen Berufsbezeichnungen verwendet. Diese schlie- ßen die weibliche Form mit ein. Soweit nicht anderweitig herausgestellt, beziehen sich die Aussagen damit auf männliche und weibliche Beschäftigte. lenmäßigen Rückgänge deutscher Beschäftigter wurden im Jahr 2015 wiederholt durch Zugänge ausländischer Beschäftigter überkompensiert. Die Anzahl der ausländischen Beschäftigten nahm anteilig und absolut weiterhin zu. Ihr Anteil an den sozialversiche- rungspflichtig beschäftigten Berufskraftfahrern betrug am 31.12.2015 rund 13,3 Prozent und lag rund 2,4 Prozentpunkte über dem entsprechenden Wert des Vorjahres. Nach In- formationen des Bundesamtes schlossen deutsche Güterkraftverkehrsunternehmen ver- mehrt Arbeitsverträge mit Berufskraftfahrern aus Mittel- und Osteuropa, u. a. aus Rumä- nien, Bulgarien, Polen und Tschechien. Fahrer aus diesen Ländern wurden in den ver- gangenen Jahren zum Teil mittels dort beheimateter Personaldienstleistungsgesellschaf- ten akquiriert. Einige Unternehmer berichteten von Initiativbewerbungen ausländischer Fahrer, die aufgrund der positiven Resonanz befreundeter Kollegen eine Anstellung in Deutschland anstrebten. Tabelle 1: Struktur der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Berufskraftfahrer (Güterverkehr/ Lkw) (Berufsgruppe 5212), Stand: jeweils am 31.12. (in Klammern: Anteile in Prozent) 2013 2014 2015 Insgesamt 534.421 (100) 538.010 (100) 546.459 (100) Männer 525.613 (98,4) 528.948 (98,3) 537.192 (98,3) Frauen 8.808 (1,6) 9.062 (1,7) 9.267 (1,7) Deutsche 485.534 (90,9) 479.232 (89,1) 473.560 (86,7) Ausländer 48.705 (9,1) 58.383 (10,9) 72.473 (13,3) unter 25 Jahre 14.132 (2,6) 13.972 (2,6) 13.766 (2,5) 25 bis unter 55 Jahre 389.110 (72,8) 386.680 (71,9) 388.007 (71,0) 55 bis unter 65 Jahre 131.179 (24,6) 127.724 (23,7) 133.148 (24,4) 65 Jahre und älter 9.634 (1,8) 11.538 (2,1) in Vollzeit 508.656 (95,2) ...
Beschäftigungsentwicklung. Während der Laufzeit dieses Sanierungstarifvertrages werden betriebsbe- dingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen. Sollten aus wirtschaftlichen Erwägungen betriebsbedingte Beendigungskündi- gungen notwendig werden, so endet dieser Sanierungstarifvertrag nach Aus- spruch von betriebsbedingten Beendigungskündigungen mit sofortiger Wir- kung. Eine Nachwirkung aus diesem Sanierungstarifvertrag entsteht nicht.
Beschäftigungsentwicklung. Während der Laufzeit dieses Zukunftstarifvertrages werden betriebsbedingte Beendigungskündigungen grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten aus wirtschaftlichen Erwägungen betriebsbedingte Beendigungskündi- gungen notwendig werden, so endet dieser Zukunftstarifvertrag nach Aus- spruch von betriebsbedingten Beendigungskündigungen mit sofortiger Wir- kung.

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  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

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  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.