Beschäftigungsentwicklung Musterklauseln

Beschäftigungsentwicklung. In allen Altersgruppen gab es im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr absolute Beschäfti- gungszuwächse; in der Altersgruppe der 55-Jährigen und älter war der Zuwachs im Ver- gleich zu anderen Altersgruppen mit 8,8 Prozent überproportional. Am Ende des Jahres 2015 wiesen rund 16,9 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schienen- fahrzeugführer ein Alter von 55 und mehr Jahren auf. In der betrachteten Berufsgruppe bestand somit eine vergleichsweise günstige Altersstruktur. Zum Vergleich: Im bundes- weiten Durchschnitt aller Berufsgruppen entfiel auf diese Altersklasse im Jahr 2015 ein Anteil von knapp 18 Prozent. In der Gruppe der unter 25-Jährigen wurden am Jahresen- de 2015 rund 3,8 Prozent mehr Personen beschäftigt als noch im Jahr 2014. Der Anteil der unter 25-Jährigen betrug im Jahr 2015 rund 5,7 Prozent und folgte einer schwach steigenden Tendenz, während in der Altersgruppe der 25- bis unter 55-Jährigen geringe anteilsmäßige Rückgänge zu verzeichnen waren. Mit einem Anteilswert von rund 86,2 Prozent wiesen am 31.12.2015 die meisten sozial- versicherungspflichtig beschäftigten Schienenfahrzeugführer einen anerkannten Berufs- abschluss vor. Der Anteil der Beschäftigten ohne beruflichen Bildungsabschluss lag zu- letzt bei rund 7,3 Prozent. Die Anteile der Beschäftigten ohne Bildungsabschluss oder de- ren Ausbildung unbekannt war, waren erneut rückläufig. Prozentual und absolut hat in den vergangenen Jahren – ausgehend von einem niedrigen Niveau – der Anteil sozial- versicherungspflichtig Beschäftigter, die eine akademische Vorbildung vorweisen können, zugenommen. Schienenfahrzeugführer steuern Lokomotiven und Triebfahrzeuge im Nah- und Fernver- kehr oder fahren als Begleiter in – zum Teil computergesteuerten – Führerständen mit. Sie werden sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr eingesetzt, wobei sich die Tä- tigkeitsprofile der beiden Xxxxxx teilweise unterscheiden.1 Schienenfahrzeugführer erbrin- gen Dienstleistungen, bei denen ein hohes Maß an Kompetenzen in den Bereichen Si- cherheit, Kommunikation und Technik verlangt wird. Da der Zugverkehr überwiegend zentral gesteuert wird, stehen sie über Kommunikationseinrichtungen in engem Kontakt zu den Beschäftigten in den Stellwerken. In Abhängigkeit von der Bauart und der Anhän- gelast sind Qualifikationen für die verschiedenen Baureihen der Lokomotiven notwendig. Bei Rangierfahrten oder technischen Überprüfungen der Betriebssicherheit der Lokomoti- ve arbeiten die Beschäftigten im Frei...
Beschäftigungsentwicklung. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Berufskraftfahrer (Güterver- kehr/Lkw) in Deutschland belief sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit am En- de des Jahres 2015 auf insgesamt 546.459 – ein Plus von rund 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Frauen waren in der betrachteten Berufsgruppe weiterhin stark unterreprä- sentiert. Ihr Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im Dezember 2015 bei lediglich 1,7 Prozent und damit auf Vorjahresniveau (siehe Tabelle 1). Die zah- Ausgangslage Vorgehensweise Struktur der Beschäftigten
Beschäftigungsentwicklung. Während der Laufzeit dieses Sanierungstarifvertrages werden betriebsbe- dingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen. Sollten aus wirtschaftlichen Erwägungen betriebsbedingte Beendigungskündi- gungen notwendig werden, so endet dieser Sanierungstarifvertrag nach Aus- spruch von betriebsbedingten Beendigungskündigungen mit sofortiger Wir- kung. Eine Nachwirkung aus diesem Sanierungstarifvertrag entsteht nicht.
Beschäftigungsentwicklung. Während der Laufzeit dieses Zukunftstarifvertrages werden betriebsbedingte Beendigungskündigungen grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten aus wirtschaftlichen Erwägungen betriebsbedingte Beendigungskündi- gungen notwendig werden, so endet dieser Zukunftstarifvertrag nach Aus- spruch von betriebsbedingten Beendigungskündigungen mit sofortiger Wir- kung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.