Beschäftigungsgruppe A. Diese Beschäftigungsgruppe umfasst 3.1.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses Hilfstätigkeiten auf Grund klar de- finierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen unter sachgemäßer Anwendung ihrer Arbeitsmittel ver- richten. Sie haben nur geringen Entscheidungsspielraum im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit. Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine Ausbildung bzw Berufserfahrung erforderlich. Eine sehr kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens einem Tag (max. 8 Stunden) ist notwen- dig. 3.1.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen: Logistik Lagerhilfsarbeitnehmerinnen, Helferinnen im Angestelltenverhältnis Technischer Dienst Reinigungskräfte, Parkplatzwächterinnen Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuord- nen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollek- tivvertrag für Handelsangestellte einstufen.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben, Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben
Beschäftigungsgruppe A. Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.1.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses An- gestelltenverhältnisses Hilfstätigkeiten auf Grund aufgrund klar de- finierter definierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen Arbeitsanweisun- gen unter sachgemäßer Anwendung ihrer Arbeitsmittel ver- richtenArbeitsmit- tel verrichten. Sie haben nur geringen Entscheidungsspielraum Entscheidungs- spielraum im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit. Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine Ausbildung bzw Berufserfahrung Berufserfah- rung erforderlich. Eine sehr kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens einem Tag (max. 8 Stunden) ist notwen- dignotwendig.
3.1.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen: Arbeitswelt Funktion Logistik Lagerhilfsarbeitnehmerinnen, Helferinnen im Angestelltenverhältnis Angestellten- verhältnis Technischer Dienst Reinigungskräfte, Parkplatzwächterinnen Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuord- nen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollek- tivvertrag für Handelsangestellte einstufen.Parkplat- zwächterinnen
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Samples: Kollektivvertrag
Beschäftigungsgruppe A. Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.1.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses Hilfstätigkeiten auf Grund klar de- finierter defi- nierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen unter sachgemäßer Anwendung ihrer Arbeitsmittel ver- richtenverrich- ten. Sie haben nur geringen Entscheidungsspielraum im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit. Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine Ausbildung bzw Berufserfahrung erforderlicher- forderlich. Eine sehr kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens einem Tag (max. 8 Stunden) ist notwen- dignotwendig.
3.1.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen: Logistik Lagerhilfsarbeitnehmerinnen, Helferinnen im Angestelltenverhältnis Technischer Dienst Reinigungskräfte, Parkplatzwächterinnen Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuord- nen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollek- tivvertrag Kollektiv- vertrag für Handelsangestellte einstufen.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben
Beschäftigungsgruppe A. Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.1.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses An- gestelltenverhältnisses Hilfstätigkeiten auf Grund aufgrund klar de- finierter definierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen Arbeitsanweisun- gen unter sachgemäßer Anwendung ihrer Arbeitsmittel ver- richtenArbeitsmit- tel verrichten. Sie haben nur geringen Entscheidungsspielraum Entscheidungs- spielraum im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit. Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine Ausbildung bzw Berufserfahrung Berufserfah- rung erforderlich. Eine sehr kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens einem Tag (max. 8 Stunden) ist notwen- dignotwendig.
3.1.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen: Arbeitswelt Referenzfunktion Logistik Lagerhilfsarbeitnehmerinnen, Helferinnen im Angestelltenverhältnis Angestellten- verhältnis Technischer Dienst Reinigungskräfte, Parkplatzwächterinnen Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuord- nen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollek- tivvertrag für Handelsangestellte einstufen.Parkplat- zwächterinnen
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Samples: Kollektivvertrag