Ruhetage Musterklauseln

Ruhetage. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 2 Ruhetage pro Woche.
Ruhetage. 1. Als Ruhetage gelten sämtliche Sonntage sowie die gesetzlichen Feiertage, das sind derzeit:
Ruhetage. 1 Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf insgesamt 63 Ruhetage (Sonn- und Feiertage). Mindestens 20 Ruhetage müssen auf einen Sonntag fallen.
Ruhetage. 1 Dem Bühnenmitglied wird pro Woche ein ganzer und ein halber Ruhetag gewährt.
Ruhetage. 1. Als Ruhetage gelten sämtliche Sonntage sowie die gesetzlichen Feiertage, das sind derzeit: 1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember. Für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche gilt der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag.
Ruhetage. XII. Urlaub
Ruhetage. Als Ruhetage gelten alle gesetzlichen Feiertage sowie alle Sonntage oder die hierfür bestimmten Ersatzruhetage.
Ruhetage. Die Mitarbeitenden haben während des Kalenderjahres Anspruch auf so viele vertragliche beziehungsweise gesetzliche Ruhetage, wie das Jahr Samstage und Sonntage zählt. Innerhalb von 4 Wochen sind jeweils mindestens so viele Ruhetage zu planen, wie die 4 Wochen Samstage, Sonntage und offizielle beziehungsweise vertragliche Feiertage haben. Zwei dieser Ruhetage können auf die vorhergehenden oder folgenden 4 Wochen übertragen werden. Ruhetage sollen in der Regel auf ein Wochenende fallen (Samstag/Sonntag oder Sonntag/Montag). Pro Kalenderjahr sind 29 freie Wochenenden (Samstag/Sonntag oder Sonntag/Montag) zu gewähren (inklusive Ferien-Wochenende). Auf Verlangen sind den Mitarbeitenden 20 Wochenenden an einem Samstag/Sonntag pro Jahr (inklusive Ferien-Wochenende) freizugeben. Die SRG kann mit dem SSM über Ausnahmen für bestimmte Mitarbeitergruppen verhandeln. Die Mitarbeitenden können in der Regel nicht mehr als an 2 Wochenenden nacheinander arbeiten. Sie können höchstens sechsmal im Jahr an 3 Wochenenden hintereinander arbeiten. Nicht gestattet ist die Einsatzplanung, die zweimal 3 Arbeitswochenenden hintereinander vorsieht mit nur einem freien Wochenende dazwischen. Den Sportjournalistinnen und -journalisten muss auf Verlangen jeweils innerhalb von 4 Wochen ein arbeitsfreies Wochenende (Samstag/Sonntag oder Sonntag/Montag) gewährt werden. Mit ihrem Einvernehmen kann die Mindestzahl arbeitsfreier Wochenenden auf 13 pro Kalenderjahr reduziert werden. Bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall wird der Dienstplan (Anhang I, Art. 1 Abs. 1 GAV) unterbrochen; Samstag/Sonntag und gesetzliche Feiertage gelten als bezogene Ruhetage, selbst wenn sie als Arbeitstage geplant waren. Bei jeder Abwesenheit von 7 Kalendertagen wegen Krankheit, Unfall oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 324a OR) werden 2 Ruhetage angerechnet. Anderseits gelten von Montag bis Xxxxxxx geplante Ruhetage als Krankheits- beziehungsweise Unfalltage. Mitarbeitende, die im Auftrag der SRG in ein Gebiet mit Zeitverschiebung von mehr als 4 Stunden reisen, haben nach der Rückkehr Anspruch auf einen zusätzlichen Ruhetag. Bei Mitarbeitenden mit Stundenlohn sind die Ruhetage mit dem Stundenlohn abgegolten.
Ruhetage. 1Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf insgesamt 63 Ruhetage (Sonn- und Feiertage). Mindestens 20 Ruhetage müssen auf einen Sonntag fallen. 2An den Feiertagen gemäss Anhang 1 werden die Lohnzuschläge für Sonntagsarbeit gemäss Ziff. 2.16.3.2 Abs. 2 ausgerichtet. 3Die Kürzung der Ruhetage richtet sich nach Art. 14 Abs. 6 Bst. b AZGV. 4Fallen Feiertage gemäss Anhang 1 in die Ferien, so werden diese nicht als Ferientag angerechnet. Ein Ruhetag kann nicht gleichzeitig mit einem Ferien- oder Ausgleichstag zugeteilt werden.
Ruhetage. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 2 Ruhetage pro Woche. Damit entfällt ein An- spruch auf arbeitsfreie Sonntage.