Common use of Beschäftigungsgruppe B Clause in Contracts

Beschäftigungsgruppe B. Diese Beschäftigungsgruppe umfasst 3.2.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten auf Grund klar defi- nierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen unter sachgemäßer Anwendung ihrer Arbeitsmittel verrich- ten. Sie haben nur eingeschränkten Entscheidungsspielraum. Im fallweisen Kontakt mit Kundinnen, Kollegin- nen oder Lieferantinnen erteilen sie einfache Auskünfte im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit. Nach min- destens vierjähriger facheinschlägiger Berufserfahrung in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb dieser Gruppe werden Arbeitnehmerinnen in die Beschäftigungsgruppe C umgereiht. Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine bzw keine abgeschlossene Ausbil- dung bzw geringe Berufserfahrung erforderlich. Eine kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens drei Tagen (max. 24 Stunden) ist notwendig. 3.2.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen bzw Referenzfunktionen: Verkauf & Vertrieb Funktion Regalbetreuerinnen im Angestelltenverhältnis, Angestellte im Verkauf, ohne abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen Beruf, sofern sie nicht höher einzustufen sind. Logistik Warenübernahme (im Anlieferbereich) Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuord- nen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollek- tivvertrag für Handelsangestellte einstufen.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben, Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben

Beschäftigungsgruppe B. Diese Beschäftigungsgruppe umfasst 3.2.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses An- gestelltenverhältnisses Tätigkeiten auf Grund klar defi- nierter de- finierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen unter sachgemäßer Anwendung ihrer Arbeitsmittel verrich- tenverrichten. Sie haben nur eingeschränkten EntscheidungsspielraumEntschei- dungsspielraum. Im fallweisen Kontakt mit KundinnenKundin- nen, Kollegin- nen Kolleginnen oder Lieferantinnen erteilen sie einfache ein- fache Auskünfte im Rahmen der auszuführenden TätigkeitTä- tigkeit. Nach min- destens mindestens vierjähriger facheinschlägiger facheinschlägi- ger Berufserfahrung in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb Ver- trieb dieser Gruppe werden Arbeitnehmerinnen in die Beschäftigungsgruppe C umgereiht. Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine bzw keine abgeschlossene Ausbil- dung Ausbildung bzw geringe Berufserfahrung erforderlich. Eine kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens drei Tagen (max. 24 Stunden) ist notwendig. (3.2.1 idF ab 1.1.2019) 3.2.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen bzw Referenzfunktionen: Arbeitswelt Referenzfunktion Verkauf & Vertrieb Funktion Regalbetreuerinnen im Angestelltenverhältnis, Angestellte An- gestellte im Verkauf, ohne abgeschlossene Berufsausbildung ab- geschlossene Berufsausbil- dung in einem kaufmännischen kaufmänni- schen Beruf, sofern sie nicht höher einzustufen sind. sind Logistik Warenübernahme (im Anlieferbereich) Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuord- nen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollek- tivvertrag für Handelsangestellte einstufen.Anlie- ferbereich)

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Samples: Kollektivvertrag

Beschäftigungsgruppe B. Diese Beschäftigungsgruppe umfasst 3.2.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses An- gestelltenverhältnisses Tätigkeiten auf Grund klar defi- nierter de- finierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen unter sachgemäßer Anwendung ihrer Arbeitsmittel verrich- tenverrichten. Sie haben nur eingeschränkten EntscheidungsspielraumEntschei- dungsspielraum. Im fallweisen Kontakt mit KundinnenKundin- nen, Kollegin- nen Kolleginnen oder Lieferantinnen erteilen sie einfache ein- fache Auskünfte im Rahmen der auszuführenden TätigkeitTä- tigkeit. Nach min- destens mindestens vierjähriger facheinschlägiger facheinschlägi- ger Berufserfahrung in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb Ver- trieb dieser Gruppe werden Arbeitnehmerinnen in die Beschäftigungsgruppe C umgereiht. Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine bzw keine abgeschlossene Ausbil- dung Ausbildung bzw geringe Berufserfahrung erforderlich. Eine kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens drei Tagen (max. 24 Stunden) ist notwendig. (3.2.1 idF ab 1.1.2019) 3.2.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen bzw Referenzfunktionen: Arbeitswelt Funktion bzw Referenz- funktion Verkauf & Vertrieb Funktion Regalbetreuerinnen im Angestelltenverhältnis, Angestellte An- gestellte im Verkauf, ohne abgeschlossene Berufsausbildung ab- geschlossene Berufsausbil- dung in einem kaufmännischen kaufmänni- schen Beruf, sofern sie nicht höher einzustufen sind. sind Logistik Warenübernahme (im Anlieferbereich) Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuord- nen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollek- tivvertrag für Handelsangestellte einstufen.Anlie- ferbereich)

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Samples: Kollektivvertrag

Beschäftigungsgruppe B. Diese Beschäftigungsgruppe umfasst 3.2.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten auf Grund klar defi- nierter definier- ter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen unter sachgemäßer Anwendung ihrer Arbeitsmittel verrich- tenverrichten. Sie haben nur eingeschränkten Entscheidungsspielraum. Im fallweisen Kontakt mit Kundinnen, Kollegin- nen Kolleginnen oder Lieferantinnen erteilen sie einfache Auskünfte im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit. Nach min- destens mindestens vierjähriger facheinschlägiger Berufserfahrung in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb dieser Gruppe werden Arbeitnehmerinnen Ar- beitnehmerinnen in die Beschäftigungsgruppe C umgereiht. Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine bzw keine abgeschlossene Ausbil- dung Ausbildung bzw geringe Berufserfahrung erforderlich. Eine kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens drei Tagen (max. 24 Stunden) ist notwendig. 3.2.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen bzw Referenzfunktionen: Verkauf & Vertrieb Funktion Regalbetreuerinnen im Angestelltenverhältnis, Angestellte im Verkauf, ohne abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen Beruf, sofern sie nicht höher einzustufen sind. Logistik Warenübernahme (im Anlieferbereich) Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuord- nen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollek- tivvertrag Kollektiv- vertrag für Handelsangestellte einstufen.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben