Common use of Besondere nicht abrechenbare Ausgaben Clause in Contracts

Besondere nicht abrechenbare Ausgaben. Die von der DFG bereit gestellten Mittel dürfen nicht verwendet werden für: ▪ Open-Access-Artikel in hybriden Zeitschriften ohne vertragliche Verrechnung von Publikations- Zugangskosten; ▪ Publikationen ohne wissenschaftliche Inhalte; ▪ separate Förderung von einzelnen Beiträgen zu Sammelbänden; ▪ Konferenzbände, für die eine anderweitige Finanzierung (z.B. durch Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsgebühr u. ä.) gewährleistet ist; ▪ Publikationen in sogenannten mirror journals; ▪ Verwaltungsgebühren (z.B. im Fall von DEAL-Verträgen); ▪ Gebühren, die zusätzlich zur Open-Access-Publikationsgebühr anfallen (z.B. Ge- bühr für Lizenzvergabe, für Farbabbildungen und Seitenzahl usw.); ▪ Einreichungsgebühren (submission charges); ▪ Publikationen, die im Open Access hätten erscheinen können, aber aufgrund von Opt-Out-Regelungen nicht im Open Access erschienen sind. Eine Doppelförderung der gleichen Publikation in unterschiedlichen Aggregationsformen (z.B. Preprint und Zeitschriftenartikel, Beitrag zu Sammelband und Artikel) muss durch die Einrichtungen ausgeschlossen werden.

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Besondere nicht abrechenbare Ausgaben. Die von der DFG bereit gestellten Mittel dürfen nicht verwendet werden für: ▪ Open-Access-Artikel in hybriden Zeitschriften ohne vertragliche Verrechnung von Publikations- Zugangskosten; ▪ Publikationen ohne wissenschaftliche Inhalte; ▪ separate Förderung von einzelnen Beiträgen zu Sammelbänden; ▪ Konferenzbände, für die eine anderweitige Finanzierung (z.z. B. durch Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsgebühr u. ä.) gewährleistet ist; ▪ Publikationen in sogenannten mirror journals; ▪ Verwaltungsgebühren (z.z. B. im Fall von DEAL-Verträgen); ▪ Gebühren, die zusätzlich zur Open-Access-Publikationsgebühr anfallen (z.z. B. Ge- bühr für Lizenzvergabe, für Farbabbildungen und Seitenzahl usw.); ▪ Einreichungsgebühren (submission charges); ▪ Publikationen, die im Open Access hätten erscheinen können, aber aufgrund von Opt-Out-Regelungen nicht im Open Access erschienen sind. Eine Doppelförderung der gleichen Publikation in unterschiedlichen Aggregationsformen (z.z. B. Preprint und Zeitschriftenartikel, Beitrag zu Sammelband und Artikel) muss durch die Einrichtungen ausgeschlossen werden.

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Besondere nicht abrechenbare Ausgaben. Die von der DFG bereit gestellten Mittel dürfen nicht verwendet werden für: ▪ Open-Access-Artikel in hybriden Zeitschriften ohne vertragliche Verrechnung von Publikations- Zugangskosten; ▪ Publikationen ohne wissenschaftliche Inhalte; ▪ separate Förderung von einzelnen Beiträgen zu Sammelbänden; ▪ Konferenzbände, für die eine anderweitige Finanzierung (z.B. durch Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsgebühr u. ä.u.ä.) gewährleistet ist; ▪ Publikationen in sogenannten mirror journals; journals ▪ Verwaltungsgebühren (z.B. im Fall von DEAL-Verträgen); ) ▪ Gebühren, die zusätzlich zur Open-Access-Publikationsgebühr anfallen (z.B. Ge- bühr für Lizenzvergabe, für Farbabbildungen und Seitenzahl usw.); ) ▪ Einreichungsgebühren (submission charges); ) ▪ Publikationen, die im Open Access hätten erscheinen können, aber aufgrund von Opt-Out-Regelungen nicht im Open Access erschienen sind. Eine Doppelförderung der gleichen Publikation in unterschiedlichen Aggregationsformen (z.B. Preprint und Zeitschriftenartikel, Beitrag zu Sammelband und Artikel) muss durch die Einrichtungen ausgeschlossen werden.

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