Einreichungsfrist Musterklauseln

Einreichungsfrist. Die Einreichungsfrist wird bei jeder Erhebung jeweils bekannt gegeben.
Einreichungsfrist. Die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger als Vertragspartner ist verpflichtet, der DFG nach Bewilligungsende (vgl. Ziff. 2.5) zum im Bewilligungsschrei- ben genannten Termin bzw. innerhalb eines Jahres unaufgefordert den Abschlussbe- richt vorzulegen. Dabei soll die Projektleitung (Ziff. 2.6) die Federführung übernehmen, um in geeigneter Art und Weise berichten zu können.
Einreichungsfrist. Der Verwendungsnachweis ist möglichst umgehend, spätestens drei Monate nach Ab- schluss der Veranstaltung zu übersenden. Im Verwendungsnachweis sind alle Einnah- men und alle Ausgaben für die Veranstaltung nachzuweisen. Die Anzahl der Teilnehmer ist zwingend anzugeben. Wird das Vorhaben durch Zuwendungen anderer Drittmittelge- ber mitfinanziert, müssen auch die Einnahmen und Ausgaben dieser Mittel nachgewie- sen werden. Originalbelege brauchen der DFG nur auf Anforderung vorgelegt zu wer- den.
Einreichungsfrist. Der Verwendungsnachweis ist möglichst umgehend, spätestens drei Monate nach Ab- schluss der jeweiligen Fördermaßnahme zu übersenden.
Einreichungsfrist. Der Bericht ist der DFG nach Bewilligungsende (vgl. Ziff. 2.5) zum im Bewilligungsschrei- ben genannten Termin unaufgefordert vorzulegen. Wenn kein Termin bestimmt ist, ist der Abschlussbericht innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Förderung (vgl. zum Bewilligungsende / Laufzeitverlängerung Ziffer 2.5.2) unaufgefordert vorzulegen.
Einreichungsfrist. Das Gebotsverfahren beginnt mit der Bekanntmachung dieses Förderaufrufs auf der Internet- seite des Förderprogramms (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx) am 12. Xxxx 2024. An- tragsberechtigte haben ab diesem Zeitpunkt vier Monate Zeit, um ihre Anträge einzureichen. Die Frist zur Abgabe der Anträge einschließlich der Gebote und sämtlicher Unterlagen endet mit Ablauf des 11. Juli 2024. Anträge, die nicht innerhalb dieser Frist (materielle Aus- schlussfrist) in der vom Zuwendungsgeber vorgegebenen Form eingereicht werden oder die nicht die geforderten oder – im Falle einer Nachforderung – nachgeforderten Angaben und Un- terlagen enthalten, werden abgelehnt (Nummer 8.3(c) FRL KSV).
Einreichungsfrist. Die Bewilligungsempfängerin als Vertragspartnerin ist verpflichtet, der DFG drei Monate nach Ende der Förderung unaufgefordert den Abschlussbericht vorzulegen Der Abschlussbericht dokumentiert den Verlauf der Arbeiten, das beteiligte Personal und die erzielten Ergebnisse. Der Abschlussbericht ist in englischer Sprache zu verfassen.
Einreichungsfrist. Der jeweilige Anbauplan ist so früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb der in Abschnitt I. § 5 SHMGVB L (Einreichungsfrist für die Anbaupläne) oder der im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen, einzureichen.
Einreichungsfrist. Die Bewilligungsempfängerin als Vertragspartnerin ist verpflichtet, der DFG drei Monate nach Ende der Förderlaufzeit unaufgefordert den Abschlussbericht vorzulegen. DFG Hinweise zur Erstellung von Abschlussberichten für Graduiertenkollegs enthält der DFG- Vordruck 2.013. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_000

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