Besondere Obliegenheiten im Schadensfall. 3.4.3.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrrä- der zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderwei- tig nachweisen können. 3.4.3.2 Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbei- geschafft wurde.
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