Besondere Obliegenheiten im Schadensfall. 3.4.3.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrrä- der zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderwei- tig nachweisen können.
Appears in 5 contracts
Samples: www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de