BESONDERE SICHERHEITSMASSNAHMEN Musterklauseln

BESONDERE SICHERHEITSMASSNAHMEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen können je nach Art der Tätigkeit und Ge- fährdung weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Die als notwendig erachteten besonderen Schutzmaßnahmen sind vor Aufnahme der Arbeiten in das PTW einzutragen und wie die allge- meinen Sicherheitsmaßnahmen zwingend vom Auftragnehmer einzuhalten / umzusetzen.