Common use of Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden Clause in Contracts

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) Der Kunde erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Konto- stand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. (3) Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) Der Kunde erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Konto- stand Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. (3) Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug Spar- kontoauszug erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen Wo- chen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Wochen- Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als GenehmigungGenehmi- gung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx Fristablauf eine Berichtigung Be- richtigung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift Gut- schrift nicht erteilt wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) Der Kunde erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Konto- stand Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. (3) Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug Spar- kontoauszug erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen Wo- chen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Wochen- Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Sparkontoauszugs besonders be- sonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung Berichti- gung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

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Samples: Agb Und Sonderbedingungen

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) Der Kunde erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Konto- stand Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. (3) Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

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Samples: Vorvertragliche Informationen

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) Der Kunde erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Konto- stand Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. (3) Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. 1. Vertragsgegenstand, Erlaubnisinhaber, Lotteriegenehmigung, Datum der Erlaubnis

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) Der Kunde Sparer erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) . Über alle Einzahlungen sowie Gutschriften und Belastungen des Sparkontos Rückzahlungen auf dem Sparkonto stellt die Bank GEWOBA Nord jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Konto- stand jeweiligen Kontostand ausweisen. Die Bank GEWOBA Nord darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. (3) . Die Bank wird GEWOBA Nord hat dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug zu erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) . Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde Sparer spätestens vor Ablauf innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang beim Sparer gegenüber der GEWOBA Nord zu erheben; macht er . Macht der Sparer seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank GEWOBA Nord bei Erteilung des eines Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Kunde Sparer kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

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Samples: Sparordnung

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) 6.1 Der Kunde Sparer erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) 6.2 Über alle Einzahlungen sowie Gutschriften und Belastungen des Sparkontos Rückzahlungen auf dem Sparkonto stellt die Bank Genossenschaft jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Konto- stand jeweiligen Kon- tostand ausweisen. Die Bank Genossenschaft darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassenzusam- menfassen. (3) 6.3 Die Bank wird Genossenschaft hat dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug zu erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) 6.4 Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde Sparer spätestens vor Ablauf innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang beim Sparer gegenüber der Genossenschaft zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung Ab- sendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank Genossenschaft bei Erteilung des eines Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Kunde Sparer kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs Sparkonto- auszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

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Samples: Sparordnung

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) 6.1 Der Kunde erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) 6.2 Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Konto- stand Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. (3) 6.3 Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug erteilener- teilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte aus- gestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) 6.4 Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als GenehmigungGenehmi- gung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs Sparkontoaus- zugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1) Der Kunde erhält nach der ersten Einlage einen SparkontoauszugSparkon- toauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. (2) Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur VerfügungVerfü- gung, die auch den Konto- stand Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassenzusammenfas- sen. (3) Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte ausge- stellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. (4) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Unvollständig- keit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen Un- terlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Sparkontoauszugs Sparkonto- auszugs besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs verlangenverlan- gen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. (5) Bei Verfügungen darf der auf dem Sparkonto verbleiben- de Betrag nicht unter die Grenze von 1 Euro fallen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen