Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. 1. Der Sparer erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde. 2. Über alle Einzahlungen sowie Gutschriften und Rückzahlungen auf dem Sparkonto stellt die Genossenschaft jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den jeweiligen Kontostand ausweisen. Die Genossenschaft darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. Die Sparkontoauszüge können auch in das elektronische Postfach der eBanking-Funktion bereitgestellt werden, sofern dies gesondert vereinbart wurde. Der elektronische Kontoauszug gilt an dem Tag als zugegangen, an dem er in das elektronische Postfach eingestellt wird. 3. Die Genossenschaft hat dem Sparer mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug zu erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. 4. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Sparer spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang beim Sparer gegenüber der Genossenschaft zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Genossenschaft bei Erteilung des Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Sparer kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
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Samples: Sparordnung
Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. 1. 6.1 Der Sparer erhält nach der ersten Einlage einen Sparkontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende gehö- rende Sparurkunde.
2. 6.2 Über alle Einzahlungen sowie Gutschriften und Rückzahlungen auf dem Sparkonto stellt die Genossenschaft jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den jeweiligen Kontostand ausweisen. Die Genossenschaft darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. Die Sparkontoauszüge können auch in das elektronische Postfach der eBanking-Funktion bereitgestellt werden, sofern dies gesondert vereinbart wurde. Der elektronische Kontoauszug gilt an dem Tag als zugegangen, an dem er in das elektronische Postfach eingestellt wirdzusam- menfassen.
3. 6.3 Die Genossenschaft hat dem Sparer Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug zu erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs Sparkonto- auszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit.
4. 6.4 Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs Spar- kontoauszugs hat der Sparer spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang beim Sparer gegenüber der Genossenschaft zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Genossenschaft bei Erteilung des eines Sparkontoauszugs besonders beson- ders hinweisen. Der Sparer kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung Berichti- gung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
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Samples: Sparordnung
Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. 14.1. Der Sparer erhält nach der ersten Einlage einen SparkontoauszugSpar- kontoauszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug Sparkontoaus- zug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde.
24.2. Über alle Einzahlungen sowie Gutschriften und Rückzahlungen Rück- zahlungen auf dem Sparkonto stellt die Genossenschaft jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den jeweiligen Kontostand ausweisen. Die Genossenschaft Ge- nossenschaft darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug Konto- auszug zusammenfassen. Die Sparkontoauszüge können auch in das elektronische Postfach der eBanking-Funktion bereitgestellt werden, sofern dies gesondert vereinbart wurde. Der elektronische Kontoauszug gilt an dem Tag als zugegangen, an dem er in das elektronische Postfach eingestellt wird.
34.3. Die Genossenschaft hat dem Sparer mindestens Kunden einmal im Jahr einen Sparkontoauszug Sparkontoauszug, gegebenenfalls auch per Mail oder Online-Abruf, zu erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte aus- gestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit.
44.4. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Unvollständig- keit eines Sparkontoauszugs hat der Sparer spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang beim Sparer gegenüber der Genossenschaft zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt ge- nügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als GenehmigungGe- nehmigung. Auf diese Folge wird die Genossenschaft bei Erteilung des eines Sparkontoauszugs besonders hinweisenhinwei- sen. Der Sparer kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung Berichti- gung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
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Samples: Sparordnung
Besonderheiten für Loseblatt-Sparurkunden. (1. ) Der Sparer Kunde erhält nach der ersten Einlage einen SparkontoauszugSparkonto- auszug. Der jeweils zuletzt erteilte Sparkontoauszug ist die zur Spareinlage gehörende Sparurkunde.
(2. ) Über alle Einzahlungen sowie Gutschriften und Rückzahlungen auf dem Sparkonto Belastungen des Sparkontos stellt die Genossenschaft Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den jeweiligen Kontostand ausweisen. Die Genossenschaft Bank darf mehrere Buchungen Bu- chungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. Die Sparkontoauszüge können auch in das elektronische Postfach der eBanking-Funktion bereitgestellt werden, sofern dies gesondert vereinbart wurde. Der elektronische Kontoauszug gilt an dem Tag als zugegangen, an dem er in das elektronische Postfach eingestellt wird.
(3. ) Die Genossenschaft hat Bank wird dem Sparer Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug zu erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs Spar- kontoauszugs verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug Sparkonto- auszug seine Gültigkeit.
(4. ) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Sparer Kunde spätestens innerhalb vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang beim Sparer gegenüber der Genossenschaft zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb in- nerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Genossenschaft Bank bei Erteilung des Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Sparer Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
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