Bestellung und Auftragsbestätigung. 1. Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Etwaige Änderungen sind vom Besteller unverzüglich schriftlich dem Lieferanten bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind. 2. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen. 3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten . Der Lieferant wird den Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten. 4. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten. 5. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist. 6. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bestellung und Auftragsbestätigung. (1. ) Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Etwaige Änderungen Beanstandungen sind vom Besteller unverzüglich schriftlich dem Lieferanten bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind.
(2. ) Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem TagTage, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. ist Dazu gehören auch die Leistung Leistungen der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungender Genehmigung durch Behörden oder Dritte.
(3. ) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten Lieferanten, auch innerhalb eines Verzuges – die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten zurückzutreten. Der Lieferant wird den vom Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informiereninformiert. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.z. B. währungs- handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuerz. X. Xxxxx, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie soweit Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer einen Unterlieferer eintreten. Der Lieferant setzt sich für eine sorgfältige Auswahl seiner Vor- bzw. Unterlieferanten ein.
(4. ) Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisenerweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten für den Bestellter zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
(5. ) Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
(6. ) Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bestellung und Auftragsbestätigung. 12.1. Die Bestellung wird Wir bestellen nur unter Zugrundelegung dieser Einkaufs- und Lieferbedingungen. Angebote an den Besteller müssen schriftlich im Sinne der §§ 126, 126a BGB gestellt werden. Sie sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. werden nicht gewährt. Angebote stehen unter dem Vorbehalt einer Prüfung der Anbieter hinsichtlich etwaiger Handels-, Finanz- und Zahlungsrestriktionen auf der Grundlage der EU-Verordnung 2580/2001 und der Verordnung 881/2002 durch die Auftragsbestätigung Dural.
2.2. Alle Preise sind in der Landeswährung des Lieferanten verbindlich(soweit diese nicht auf den Euro lautet, zusätzlich auch in EUR und dann gegebenenfalls einschließlich gesondert ausgewiesener Währungsabsicherung) anzugeben. Etwaige Änderungen sind vom Besteller unverzüglich schriftlich dem Lieferanten bekanntzugebenSoweit nichts anderes angegeben ist, handelt es sich um Festpreise. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültigLässt sich den Preisangaben nicht entnehmen, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sindob die Preise die Umsatzsteuer berücksichtigen, handelt es sich um Bruttopreise.
2. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten 2.3. Der Lieferant wird den Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles ist im Falle einer Anfrage durch Dural während der dort genannten Frist, sonst während der von höherer Gewalt informierenihm bestimmten Frist, an sein Angebot gebunden. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleichWird von beiden Parteien keine Bindefrist ausdrücklich benannt, beträgt sie 4 Wochen ab Zugang des Angebots bei Dural.
2.4. Bestellungen bedürfen der Schriftform. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen sind nicht verbindlich. Bestellungen können nur innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung mit schriftlicher Auftragsbestätigung (Zu Bestellungen werden Auftragsbestätigungen innerhalb 24 Stunden erwartet) angenommen werden.
2.5. Jegliche Geschäftsbedingungen des Lieferanten, insbesondere in Auftragsbestätigungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihrer Vereinbarung bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen wird. Etwas anderes gilt nur, wenn Dural der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners schriftlich zustimmt.
2.7. Auftragsbestätigungen, die in Preisen, Liefertermin oder Fertigungsdaten von den Bestellungen abweichen, sind als Ablehnung der Bestellung zu verstehen.
2.8. Sind diese Einkaufs- und Lieferbedingungen in einen mit dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machengeschlossenen Vertrag einbezogen worden, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten.
4. Änderungen der Ausführunggelten sie auch dann für weitere Verträge gleicher Art, die sich als technisch notwendig erweisenmit diesem Lieferanten zukünftig geschlossen werden, bleiben vorbehaltenwenn auf die Geltung der Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
5. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
6. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
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Samples: Einkaufs Und Lieferbedingungen
Bestellung und Auftragsbestätigung. (1) Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder Textform und können auch durch Datenfernübertragung erfolgen. Die Für den Inhalt individueller Vereinbarungen vor oder bei Vertrags- schluss ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Bestellers maßgebend.
(2) Der Besteller kann die Bestellung wird widerrufen, wenn der Lieferant sie nicht innerhalb einer Woche nach deren Eingang schrift- lich (durch Auftragsbestätigung) angenommen hat. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Annahme ist der Zugang der Auftrags- bestätigung beim Besteller. Soweit die Angebote des Bestellers keine ausdrückliche Bindungsfrist enthalten, hält sich der Besteller hieran zwei Wochen nach dem Datum seines Angebots gebunden.
(3) Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist der Besteller nur gebunden, wenn er der Abweichung schriftlich zugestimmt hat.
(4) Der Besteller ist berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 10 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten verbindlich. Etwaige Änderungen sind vom Besteller unverzüglich schriftlich ohne erheblichen Zu- satzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem Lieferanten bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind.
2. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten vorstehenden Satz mindestens 20 Werktage beträgt. Der Lieferant Besteller wird den Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machenjeweils durch die Änderung entstehenden, wie z.B. Streiksnachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung wenn der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob Lieferant binnen 5 Werktagen nach Eingang der Änderungsmitteilung auf diese Umstände von ihm bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten.
4sorgfältiger Einschätzung erwarteten Mehrkosten schriftlich hinweist. Haben solche Änderungen der AusführungLieferver- zögerungen zur Folge, die sich als technisch notwendig erweisenim normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengun- gen nicht vermeiden lassen, bleiben vorbehaltenverschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend, wenn der Lieferant auf diese Terminverschiebung schriftlich binnen 5 Werktagen nach Eingang der Änderungsmitteilung hinweist.
(5) Der Besteller ist jederzeit berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes zu kündigen, wenn er die bestellten Produkte in seinem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach dem Vertragsschluss eingetretenen Umständen nicht mehr verwenden kann. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Der Besteller wird dem Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des diesem Fall etwaige vom Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer isterbrachte Teilleis- tungen vergüten.
6. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
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