Common use of Bestimmungen für Dividendenbeträge Clause in Contracts

Bestimmungen für Dividendenbeträge. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf rohstoffbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Rohstoffbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf zinssatzbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Zinssatzbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 31. Januar 2024 Angebotsbeginn in Deutschland: 31. Januar 2024 Emissionstag: 21. Februar 2024 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 13. Februar 2024. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Insbesondere wenn das Finale Tilgungslevel bzw. das Coupon Trigger Level mehr als 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen. Börsennotierung und Handel‌ Frankfurter Wertpapierbörse Der Ausgabepreis beträgt USD 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von USD 15,00). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen USD 32,50. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 2,00 % bezogen auf den Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.

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Bestimmungen für Dividendenbeträge. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf wechselkursbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Wechselkursbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf rohstoffbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Rohstoffbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf zinssatzbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Zinssatzbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 317. Januar 2024 Xxxx 2023 Angebotsbeginn in Deutschland: 317. Januar 2024 Xxxx 2023 Emissionstag: 2129. Februar 2024 Xxxx 2023 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 1322. Februar 2024Xxxx 2023. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Insbesondere wenn das Finale Tilgungslevel bzw. das Coupon Trigger Level mehr als 75,00 72,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen. Börsennotierung und Handel‌ Frankfurter Wertpapierbörse Der Ausgabepreis beträgt USD EUR 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von USD EUR 15,00). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen USD 32,50EUR 30,40. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 2,00 % bezogen auf den Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Bestimmungen für Dividendenbeträge. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf wechselkursbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Wechselkursbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf rohstoffbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Rohstoffbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf zinssatzbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Zinssatzbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 II.9 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 3122. Januar 2024 Februar 2022 Angebotsbeginn in Deutschland: 3122. Januar 2024 Februar 2022 Emissionstag: 213. Februar 2024 Xxxx 2022 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 1324. Februar 20242022. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Insbesondere wenn das Finale Tilgungslevel bzw. das Coupon Trigger Level mehr als 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx xxx.xx.xx veröffentlichen. Börsennotierung und Handel‌ Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt USD 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von USD 15,00)1.000,00. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen USD 32,5012,80. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 2,00 0,89 % bezogen auf den BerechnungsbetragNominalbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Bestimmungen für Dividendenbeträge. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf wechselkursbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Wechselkursbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf rohstoffbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Rohstoffbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf zinssatzbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Zinssatzbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 3122. Januar 2024 Juli 2022 Angebotsbeginn in Deutschland: 3122. Januar 2024 Juli 2022 Emissionstag: 215. Februar 2024 August 2022 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 1329. Februar 2024Juli 2022. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Insbesondere wenn das Finale Tilgungslevel bzw. das Coupon Trigger Level mehr als 75,00 72,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen. Börsennotierung und Handel‌ Frankfurter Wertpapierbörse Der Ausgabepreis beträgt USD EUR 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von USD EUR 15,00). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen USD 32,50EUR 25,10. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 2,00 % bezogen auf den BerechnungsbetragNominalbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Bestimmungen für Dividendenbeträge. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf rohstoffbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Rohstoffbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf zinssatzbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Zinssatzbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 II.9 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 314. Januar Juli 2024 Angebotsbeginn in Deutschland: 314. Januar Juli 2024 Emissionstag: 2116. Februar August 2024 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 139. Februar August 2024. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Insbesondere wenn das Finale Tilgungslevel bzw. das Coupon Trigger Level mehr als 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen. Börsennotierung und Handel‌ Frankfurter Wertpapierbörse Der Ausgabepreis beträgt USD EUR 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von USD EUR 15,00). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen USD 32,50EUR 63,50. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 2,00 1,00 % bezogen auf den Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.

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Bestimmungen für Dividendenbeträge. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf wechselkursbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Wechselkursbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf rohstoffbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Rohstoffbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf zinssatzbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Zinssatzbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 312. Januar 2024 Xxxx 2023 Angebotsbeginn in Deutschland: 312. Januar 2024 Xxxx 2023 Emissionstag: 2111. Februar 2024 April 2023 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 1331. Februar 2024Xxxx 2023. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Insbesondere wenn das Finale Tilgungslevel bzw. das Coupon Trigger Level mehr als 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen. Börsennotierung und Handel‌ Frankfurter Wertpapierbörse Der Ausgabepreis beträgt USD EUR 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von USD 15,00EUR 10,00). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen USD 32,50EUR 38,20. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 2,00 % bezogen auf den Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.

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Bestimmungen für Dividendenbeträge. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf wechselkursbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Wechselkursbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf rohstoffbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Rohstoffbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf zinssatzbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Zinssatzbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 318. Januar 2024 Xxxx 2023 Angebotsbeginn in Deutschland: 318. Januar 2024 Xxxx 2023 Emissionstag: 2117. Februar 2024 April 2023 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 136. Februar 2024April 2023. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Insbesondere wenn das Finale Tilgungslevel bzw. das Coupon Trigger Level mehr als 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen. Börsennotierung und Handel‌ Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt USD 1.000,00 (zuzüglich Aufschlag auf den Ausgabepreis in Höhe von USD 15,00). EUR 1.000,00.‌ Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen USD 32,50EUR 31,70. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 2,00 2,48 % bezogen auf den Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.

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