Bestimmungen für Werkleistungen. 11.1 Bei der Erbringung von Wartungs- und Support-Leistungen werden werkvertragliche Leistungen nicht erbracht. Soweit NEVARIS nach Maßgabe der Wartungsvereinbarung bzw. einer gegebenenfalls gesondert geschlossenen Vereinbarung Werkleistungen erbringt oder die Parteien ausdrücklich für Leistungen Werkleistungen vereinbaren, gelten für diese Leistungen vorrangig und ergänzend die Bestimmungen des Teil E „Kundenspezifische Softwareanpassung“.
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Bestimmungen für Werkleistungen. 11.1 13.1 Bei der Erbringung von Wartungs- und Support-Leistungen Beratungsdienstleistungen werden werkvertragliche Leistungen nicht erbracht. Soweit NEVARIS nach Maßgabe der Wartungsvereinbarung Dienstleistungsvereinbarung bzw. einer gegebenenfalls gesondert geschlossenen Vereinbarung Werkleistungen erbringt oder die Parteien ausdrücklich für Leistungen Werkleistungen vereinbaren, gelten für diese Leistungen vorrangig und ergänzend die Bestimmungen des Teil Teils E „Kundenspezifische Softwareanpassung“.
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