Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn. Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn eine Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgendes: • Sie erhalten die Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente. • Die Überschussrente besteht aus einer nicht garantierten zu- sätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie nicht garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Prozent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein Altersvorsor- ge festgelegt werden. • Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Beginn der Ren- tenzahlung. Die Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. (1) Ermittlung der Überschussrente (2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die Über- schussrente (3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Ren- tenbeginn
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Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn. Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn eine Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgendes: • Sie erhalten die Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente. • Die Überschussrente besteht aus einer nicht garantierten zu- sätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie nicht garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Prozent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein Altersvorsor- ge festgelegt werden. • Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Beginn der Ren- tenzahlung. Die Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein.
(1) Ermittlung der Überschussrente
(2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die Über- schussrenteÜberschuss- rente
(3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Ren- tenbeginnRentenbe- ginn
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Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn. Ab Rentenbeginn beteiligen wir Ihre Versicherung an unseren Überschüssen. Die entsprechende Überschussgruppe (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1) teilen wir Ihnen vor Beginn der Rentenzahlung mit. Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn eine Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgendes: • Sie erhalten die Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente. • Die Überschussrente besteht aus einer nicht garantierten zu- sätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie nicht garantierten jährlichen RentenerhöhungenRentener- höhungen, die in Prozent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein Altersvorsor- ge festgelegt werden. • Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Beginn der Ren- tenzahlung. Die Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein.
(1) Ermittlung der Überschussrente
(2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die Über- schussrente
(3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Ren- tenbeginn
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