Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen? Musterklauseln

Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2 Absatz 1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffer 2.2 Absatz 3). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert. Versicherungen tragen in unterschiedlichem Maß zu der Entste- hung von Überschüssen bei. Wir fassen deshalb vergleichbare Versicherungen zu sogenannten Überschussgruppen zusammen. Innerhalb der Überschussgruppen gibt es verschiedene Untergrup- pen, mit denen wir weitere bestehende Unterschiede berücksichti- gen. Die Zuordnung der einzelnen Verträge zu einer Überschuss- und Untergruppe erfolgt zum Beispiel in Abhängigkeit von • der Art des versicherten Risikos (zum Beispiel Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsrisiko), • der Phase, in der sich die Versicherung befindet (zum Beispiel vor oder nach Rentenbeginn), • dem Versicherungsbeginn oder • der Art der Beitragszahlung. Die für alle überschussberechtigten Verträge vorgesehenen Über- schüsse verteilen wir auf die einzelnen Überschuss- und Unter- gruppen. Dabei orientieren wir uns daran, in welchem Umfang die Überschuss- und Untergruppen zur Entstehung der Überschüsse beigetragen haben. Die Information, zu welcher Überschuss- und Untergruppe Ihre Versicherung gehört, finden Sie in Ihren Versicherungsinformatio- nen unter der Überschrift "Welche Überschussgruppen und Unter- gruppen liegen der Versicherung zugrunde?". Die Gruppenzuord- nung ist maßgeblich für die spätere Zuteilung der Überschussan- teile. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffer 2.2 Absatz 3), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2 Absatz 1) sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.2 Ab- satz 3) als Prozentsätze bestimmter →Bezu...
Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, Inhalt dieses Abschnitts:
Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. 5.1 Grundsätze der Überschussbeteiligung: Wir beteiligen diese Versicherung und die Versicherungen der anderen Versicherungsnehmer an dem von uns erwirtschafteten Überschuss. Zusätzlich beteiligen wir diese Versicherung und die Versicherungen der anderen Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven, die nach den gesetzlichen und aufsichtsrechtli- chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind. Die Beteiligung am Überschuss und die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden zusammen als Überschussbeteiligung bezeichnet. Wann und wie wir Ihre Versicherung an dem von uns erwirtschafteten Überschuss und an den Bewertungs- reserven beteiligen, beschreiben wir Ihnen im Folgenden. Nähere Informationen zu den Bewertungsre- serven finden Sie in Ziffer 5.5.1. Die Überschüsse ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Wir veröffentlichen die Überschüsse und Bewertungsreserven jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro be- tragen. ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung Nr. 905333-000932

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.