Beteiligung der Bieter an der TEERAG Musterklauseln

Beteiligung der Bieter an der TEERAG. +) Konzernumsatz und Konzerngewinn / Bilanzgewinn stellen jeweils nicht konsolidierte Summen der Umsätze bzw. Gewinne der WIENER STADTWERKE Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften WIENSTROM GmbH, WIENGAS GmbH, FERNWÄRME WIEN GmbH, WIENER LINIEN GmbH & Co KG, BESTATTUNG WIEN GmbH sowie WIENER STADTWERKE Beteiligungsmanagement GmbH dar. Per 12.07.2000 verfügt die PORR über TEERAG-Aktien im Nominale von ATS 8,978.800,-, das sind 8,163 % des Grundkapitals der TEERAG, die BMG verfügt per 12.07.2000 über TEERAG-Aktien im Nominale von ATS 54,992.100,-, das entspricht 49,993 % des Grundkapitals der TEERAG. Den Bietern liegen bindende Verzichtserklärungen vor, wonach Bank Austria Aktiengesellschaft und STÄDTISCHE darauf verzichten, das gegenständliche Übernahmeangebot hinsichtlich des ΒΑ-Pakets bzw. des STÄDTISCHE-Pakets anzunehmen. Aufgrund des Syndikatsvertrages, den die Bieter aufschiebend bedingt unter anderem durch die Eintragung der ALLBAU-Einbringung abgeschlossen haben, werden die Stimmrechte der PORR und der BMG in der Hauptversammlung der TEERAG, insbesondere auch bei der Xxxx der Mitglieder des Aufsichtsrates der TEERAG, abgestimmt ausgeübt werden. Die BMG hat im Rahmen einer Wertpapierleihe 165.000 Stück TEERAG-Aktien im Gesamtnominale von ATS 16,500.000,- vorübergehend an die Bank Austria Aktiengesellschaft übertragen. Diese Wertpapierleihe endet im Laufe des Jahres 2000 und das BA-Paket fällt an die BMG zurück, ohne daß es einer diesbezüglichen Erklärung der Vertragsparteien bedürfte. Aufgrund der Stimmbindung zwischen PORR und STÄDTISCHE soll die STÄDTISCHE sämtliche Stimmrechte aus den von ihr gehaltenen Stammaktien der TEERAG im Nominale von ATS 18,556.300,- (nachfolgend kurz als "STÄDTISCHE-Paket" bezeichnet) ausschließlich nach den Weisungen der PORR ausüben. Die Stimmbindung ist durch die Eintragung der ALLBAU-Einbringung (dazu näher oben Punkt 2.) aufschiebend bedingt. Mit dem Inkrafttreten der Stimmbindung, das möglicherweise während der Angebotsfrist erfolgen wird, ist auch das STÄDTISCHE-Paket gemäß § 5 Abs 1 Z 3 1. ÜbV der PORR zuzurechnen. Weiters wird der PORR im Rahmen der Stimmbindung eine Call-option auf den Erwerb des STÄDTISCHE-Pakets eingeräumt, wobei der vereinbarte Optionspreis den Angebotspreis nicht übersteigt. Unter Berücksichtigung des BA-Pakets, des STÄDTISCHE-Pakets und der ALLBAU- Einbringung würden die Bieter bei der TEERAG insgesamt über 92,97 % der Stimmrechte verfügen. Hinsichtlich der übrigen TEERAG-Aktien wurden de...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.