Betreuungsentgelt Musterklauseln

Betreuungsentgelt. Die AWO.DUS erhebt für die Betreuung eines Kindes ein Betreuungsentgelt, das sich an dem nach- folgendem Staffel-Modell orientiert: Gebuchte Stunden pro Woche Preis pro Stunde* 1 - 3 10,10 Euro 4 - 8 6,30 Euro 9 - max. 5,10 Euro Die Abrechnung der gebuchten Betreuungsstunden *zzgl. 6,- € für Spiel- und Bastelmaterialien sowie für Verbrauchs- und Hygieneartikel werden monatlich, jeweils am Monatsende, per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Rechnung in Papierform wird Ihnen vor dem Lastschrifteinzug per Post zugestellt. Eine Zahlungsverpflichtung besteht auch für einen Feiertag, der in eine Schulwoche fällt, einschließlich anschließendem Brückentag. Dies gilt auch für einzelne Tage, die aufgrund von Sturm/Orkan Warnung zu einer Schulschließung führen. Eine Rückvergütung verbindlich gebuchter, jedoch nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten ist ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Stundenbuchung verbindlich für ein komplettes Schuljahr. Bitte beachten Sie: Änderungen der Betreuungszeiten sind, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen, zum Monatsbeginn (ausschließlich mit einem neuen Formular und per E-Mail an: xxxxxxxx.xxxxxxx@awo- xxxxxxxxxxx.xx) möglich. Grundrichtung und pädagogisches Konzept der AWO.DUS GmbH Die AWO.DUS betreibt die schulergänzende Maßnahme für Vorschulkinder nach ihrem Selbstverständnis und in enger Zusammenarbeit mit dem LfdD. Die AWO.DUS verpflichtet sich, die Personensorgeberechtigten über die pädagogische Konzeption zu informieren. Die Personensorgeberechtigten erkennen die Grundrichtung und die Konzeption an.
Betreuungsentgelt. Der monatlich zu entrichtende Betrag in Höhe von zurzeit EUR wird jeweils am 1. Arbeitstag eines Monats von dem unten genannten Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen. 3.
Betreuungsentgelt. 4. a) Finanzierung seitens des Jugendamtes
Betreuungsentgelt. Für die Betreuung des Kindes erhält die Tagespflegeperson von den Erziehungsberechtigten einen pauschalen Betrag von Euro im Monat. Dies entspricht einem Stundenlohn von Euro. Das Betreuungsgeld ist von den Sorgeberechtigten jeweils zum letzten Tag eines Monats durch eine Überweisung/einen Dauerauftrag auf das Konto der Tagespflegeperson zu entrichten. Das Betreuungsgeld wird durchgehend zwölf Monate im Jahr gezahlt. Der Pauschalbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Förderleistung: 4,90 Euro pro Betreuungsstunde (wenn die Eltern im Amt für Jugend und Familie den Antrag auf Förderung gestellt haben) Sachkostenzuschuss: 0,60 Cent pro Betreuungsstunde (steht ausschließlich der Tagespflegeperson zu; wenn die Eltern im Amt für Jugend und Familien keinen Antrag auf Förderung gestellt haben, ist der Sachaufwand von den Eltern zu entrichten.) Verpflegungskosten: Euro/im Monat, am Tag, in der Woche (Nahrung sowie Windeln (bitte nicht zutreffende streichen) und/oder Hygieneartikel) Wesentliche Über- oder Unterschreitungen der Betreuungszeiten müssen im Voraus miteinander abgestimmt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Tagespflegeperson telefonisch darüber informiert werden. Vorgenannte Überschreitungen werden mit In der Zeit der Eingewöhnung wird das Betreuungsgeld stundenweise bezahlt. Der Stundensatz beträgt hier Euro und wird bis zum Abschluss der Eingewöhnung jeweils am Ende der Woche gezahlt.
Betreuungsentgelt. Sofern ein Antrag auf Übernahme der Kosten durch das zuständige Jugendamt gestellt werden soll, sollte der/die Sorgeberechtigte dort rechtzeitig vor Betreuungsbeginn einen Antrag auf Kostenübernahme einreichen. Leistungen des Jugendamtes richten sich unabhängig von privaten Regelungen dieses Vertrags nach den gesetzlichen und landesrechtlichen Bestimmungen sowie den örtlichen Verwaltungsrichtlinien. Sie enden mit der Beendigung der tatsächlichen Betreuung. Alle Eltern haben Anspruch auf Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten für die Betreuung in der Kindertagespflege. Ein Antrag muss vor Betreuungsbeginn durch die Eltern bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Goslar erfolgen. Bei festen Betreuungszeiten erhält die Betreuungsperson für die Betreuung des Kindes einen monatlichen Pauschalbetrag von Euro Euro pro Stunde Bei flexiblen Betreuungszeiten erhält die Betreuungsperson für die Betreuung des Kindes von den Sorgeberechtigten einen Betrag, der sich nach den jeweils tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden richtet. Es wird ein Stundensatz von Euro vereinbart. Mit der Zahlung des Betreuungsgeldes werden abgegolten: die erzieherischen Leistungen der Kindertagespflegeperson, Aufwendungen für die Nahrung und Nahrungszubereitung, Aufwendungen für Körperpflege und Reinigung, Mehraufwendungen aufgrund des Bedarfs zu besonderer Förderung. Anderweitige Vereinbarungen: Der Betrag ist von den Sorgeberechtigten nach erhaltener Rechnung zu zahlen eines Betreuungsmonats durch Überweisung auf das Konto Nr. BLZ bei Kontoinhaber Bei Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit fällt ein Betrag von pro Stunde an. Anderweitige Vereinbarungen:
Betreuungsentgelt. 3.1 Die Sorgeberechtigten sind für die Betreuung eines Kindes in einer Krippengruppe bis zum ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Zahlung eines Betreuungsentgelts verpflichtet. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
Betreuungsentgelt. (1) Für den Besuch der ergänzenden Betreuungsangebote wird von den Eltern/ Erziehungsberechtig- ten ein privatrechtliches, pauschaliertes Betreuungsentgelt erhoben. Die Höhe des Betreuungsentgel- tes richtet sich nach der jeweiligen vom Gemeinderat festgesetzten Regelung.
Betreuungsentgelt. Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Tageskindes/ der Tageskinder eine laufende Geldleistung gemäß der Satzung des Werra-Meißner-Kreises über die Förderung der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung in der jeweils geltenden Fassung. Diese Geldleistung wird vom Werra-Meißner-Kreis – Wirtschaftliche Jugendhilfe – direkt an die Tagespflegeperson gezahlt. Der Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten muss von den Eltern spätestens in dem Monat beim Werra-Meißner-Kreis – Wirtschaftliche Jugendhilfe – gestellt sein, in dem die Betreuung beginnt. Nach Eingang des Antrages wird auch der elterliche Kostenbeitrag festgelegt, welchen die Eltern ebenfalls an die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Werra-Meißner Kreises zahlen müssen. Die Zahlung des Betreuungsgeldes beinhaltet - die Förderleistung der Tagesmutter - den Sachaufwand (Nebenkosten etc.) Nach Absprache der Parteien können gesondert berechnet werden (z.B. Essensgeld, Ausflüge, etc.). Diese Leistungen sind nicht im Betreuungsentgelt enthalten und sind unmittelbar zwischen Eltern und Tagespflegeperson abzurechnen. ............................................................................................................................. ......... ...................................................................................................................................... ............................................................................................................................. ......... ...................................................................................................................................... ............................................................................................................................. ......... ...................................................................................................................................... Die Tagespflegeperson hat für Versteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen.
Betreuungsentgelt. (1) Die Höhe des Betreuungsentgelts beträgt - für Einzelpersonen monatlich Euro (maximal 70,00 Euro) - für Ehepaare oder bei zwei Nutzern einer Wohnung monatlich Euro (maximal 105,00 Euro)
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