Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers als Betrieb.
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Samples: www.bundesanzeiger.de, www.bundesanzeiger.de, Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung Vertretung des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer Angestellte eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer Angestellte auf einer Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers als Betrieb.
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Samples: www.boeckler.de
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung Vertretung des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung Vertre- tung des Arbeitgebers als Betrieb.
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Samples: www.sozialkasse-berlin.de
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung Vertretung des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers als Betrieb.
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Samples: www.soka-bau.de
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung Vertretung des Arbeitgebers, in welcher der der Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers als Betrieb.
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Samples: Rahmentarifvertrag Für Das Gerüstbauer Handwerk (Rtv) Vom
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung Vertretung des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer Arbeitneh- mer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers als Betrieb.
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Samples: www.boeckler.de
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung Ver- tretung des Arbeitgebers, in welcher der der Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers Arbeit- gebers als Betrieb.
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Samples: www.bundesanzeiger.de
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung Vertretung des Arbeitgebers, in welcher der der Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene nächstgelege- ne Vertretung des Arbeitgebers als Betrieb.
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Samples: www.sokageruest.de