Betriebsergebnis Musterklauseln

Betriebsergebnis. Differenz zwischen den Betriebserträgen und den Betriebskosten.
Betriebsergebnis. -117.757.042,22 51.705.358,03
Betriebsergebnis. -1.103.641,95 -1.651.209,47
Betriebsergebnis. Das Betriebsergebnis beträgt EUR -36.362,69 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR 914.348,75 verschlechtert (Vorjahr EUR 877.986,06).
Betriebsergebnis. Das Betriebsergebnis beträgt EUR -548.712,74 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR 6.490,50 verbessert (Vorjahr EUR -555.203,24).
Betriebsergebnis. Die Differenz zwischen der Summe der Netto­ erlöse und der Summe der Betriebsausgaben ergibt das Betriebsergebnis, welches erstmalig 2019 positiv sein soll. Über die tatsächliche Höhe der Ausschüttungen entscheidet jeweils die Gesellschafterversammlung. Ausgeschüttet werden kann nur der Betrag, der am Jahresende, nach Abzug der Liquiditätsre­ serve für notwendige Zins­ und Tilgungszahlungen übrigbleibt.
Betriebsergebnis. Erzielen die Sonderschulen einen Überschuss, fliesst dieser auf ein zweckgebundenes Rücklagenkonto (Schwankungsfonds bei privaten bzw. Einlagen im Spezialfinanzierungs- konto bei kommunalen Trägerschaften). Die zweckgebundenen Rücklagen dienen insbesondere dem Ausgleich von Unterdeckung bei Belegungsschwankungen und zur Deckung ausserordentlicher Kosten wie z.B. eine Häufung von intensiven Förder- und Betreuungsverhältnissen oder von Personalausfällen, spezielle Altersstruktur beim Personal, nicht gedeckte Schadenfälle usw. Die Verwendung von Rücklagen ist im Jahresabschluss zu dokumentieren. Erreichen der Schwankungsfonds oder die Einlagen im Spezialfinanzierungskonto 10% der maximal möglichen jährlichen Leistungsabgeltung (Auslastung 100%) ohne Immobilienkos- ten, wird ein darüber hinausgehender Erlös mit der Schlusszahlung verrechnet. Diese Re- gelung gilt ab einer minimalen Rücklage von Fr. 60 000. Sinken die gesamten Rücklagen auf weniger als 5% der möglichen auslastungsabhängigen Pauschale bei einer Auslastung von 100% und droht eine Unterdeckung, ist das Volks- schulamt unverzüglich zu informieren, damit gemeinsam ein Massnahmenplan erarbeitet werden kann. Die Ober- und Untergrenze der möglichen Rücklagen werden aufgrund der berechneten auslastungsabhängigen Pauschale festgelegt und sind integrierender Bestandteil der Leis- tungsvereinbarung. Das Amt prüft eine allfällige Kostenübernahme, sofern die entstande- nen Kosten von der Sonderschule nicht beeinflusst werden können.
Betriebsergebnis. 7.2.1. Angaben zu wichtigen Faktoren, einschließlich ungewöhnlicher oder seltener Vorfälle oder neuer Entwicklungen, die die Geschäftserträge des Emittenten wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden.