Betriebsergebnis Musterklauseln

Betriebsergebnis. Differenz zwischen den Betriebserträgen und den Betriebskosten.
Betriebsergebnis. -1.103.641,95 -1.651.209,47
Betriebsergebnis. Das Betriebsergebnis beträgt EUR -36.362,69 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR 914.348,75 verschlechtert (Vorjahr EUR 877.986,06).
Betriebsergebnis. Erzielen die Sonderschulen einen Überschuss, fliesst dieser auf ein zweckgebundenes Rücklagenkonto (Schwankungsfonds bei privaten bzw. Einlagen im Spezialfinanzierungs- konto bei kommunalen Trägerschaften). Die zweckgebundenen Rücklagen dienen insbesondere dem Ausgleich von Unterdeckung bei Belegungsschwankungen und zur Deckung ausserordentlicher Kosten wie z.B. eine Häufung von intensiven Förder- und Betreuungsverhältnissen oder von Personalausfällen, spezielle Altersstruktur beim Personal, nicht gedeckte Schadenfälle usw. Die Verwendung von Rücklagen ist im Jahresabschluss zu dokumentieren. Erreichen der Schwankungsfonds oder die Einlagen im Spezialfinanzierungskonto 10% der maximal möglichen jährlichen Leistungsabgeltung (Auslastung 100%) ohne Immobilienkos- ten, wird ein darüber hinausgehender Erlös mit der Schlusszahlung verrechnet. Diese Re- gelung gilt ab einer minimalen Rücklage von Fr. 60 000. Sinken die gesamten Rücklagen auf weniger als 5% der möglichen auslastungsabhängigen Pauschale bei einer Auslastung von 100% und droht eine Unterdeckung, ist das Volks- schulamt unverzüglich zu informieren, damit gemeinsam ein Massnahmenplan erarbeitet werden kann. Die Ober- und Untergrenze der möglichen Rücklagen werden aufgrund der berechneten auslastungsabhängigen Pauschale festgelegt und sind integrierender Bestandteil der Leis- tungsvereinbarung. Das Amt prüft eine allfällige Kostenübernahme, sofern die entstande- nen Kosten von der Sonderschule nicht beeinflusst werden können.
Betriebsergebnis. 7.2.1. Angaben zu wichtigen Faktoren, einschließlich ungewöhnlicher oder seltener Vorfälle oder neuer Entwicklungen, die die Geschäftserträge des Emittenten wesentlich beeinträchtigen, und über das Ausmaß, in dem die Erträge auf diese Weise beeinflusst wurden. 7.2.2. Falls die historischen Finanzinformationen wesentliche Veränderungen bei den Nettoumsätzen oder den Nettoerträgen ausweisen, sind die Gründe für diese Veränderungen in einer ausführlichen Erläuterung darzulegen.
Betriebsergebnis. Das Betriebsergebnis beträgt EUR -548.712,74 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR 6.490,50 verbessert (Vorjahr EUR -555.203,24).
Betriebsergebnis. Die Differenz zwischen der Summe der Netto­ erlöse und der Summe der Betriebsausgaben ergibt das Betriebsergebnis, welches erstmalig 2019 positiv sein soll. Über die tatsächliche Höhe der Ausschüttungen entscheidet jeweils die Gesellschafterversammlung. Ausgeschüttet werden kann nur der Betrag, der am Jahresende, nach Abzug der Liquiditätsre­ serve für notwendige Zins­ und Tilgungszahlungen übrigbleibt.

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  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Ergebnis Das Antrag stellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio Euro betragen. Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verbund über eine natürliche Person ① Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Mehrheit der Stimmrechte Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Nein Ja Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25% und ≤ 50% ② Nein Nein Eigenständiges Unternehmen 20020 Fassung 07/08 3/4 ① Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen ② Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen Nein Ja Ja + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote Weiteres verbundenes Unternehmen des verbundenen Unternehmens Nein Nein Ja Ja Nein Nein Alle Partnerunternehmen des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des Partnerunternehmens + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des Partnerunternehmens Ja + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote 20020 Fassung 07/08 4/4 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Emp- fehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Zahl der Mitarbeiter Jahresumsatz (in €) Bilanzsumme (in €) Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20029 zurücksetzen Fassung 07/08 Doktyp_12008 1/1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Nähere Informationen zur KMU-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informa- tionsblatt (Formularnummer 20020). Name, Vorname/Firma Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Es wird versichert, dass die Angaben auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein KMU gemäß oben genannter EU-Definition vorliegt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel 20182 zurücksetzen Fassung 11/20 1/4

  • Nachweise Nachweise im Sinne von Ziffer 1.2.1 Absatz 1 sind insbesondere Originalrechnungen. Die Rechnungen - auch unbezahlte - müssen als Original erkennbar sein, den gesetzlichen Vorschriften entspre- chen und insbesondere folgende Angaben enthalten: • Name der behandelten Person, • Bezeichnung der Krankheit, • Art der Leistungen und • die Behandlungs- oder die Bezugsdaten.