Betriebsnummer Musterklauseln

Betriebsnummer. Das Datenfeld Betriebsnummer des Verursachers im DSME ist mit der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes zu versorgen. Wurde bisher für einen Beschäftigungsbetrieb noch keine Betriebsnummer vergeben, ist sie vom Arbeitgeber beim BNS der BA unverzüglich zu beantragen. In den Ausnahmefällen des § 28h Absatz 3 SGB IV und des § 31 Absatz 1 DEÜV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Betriebsnum- mern im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Nähere Hinweise zu den unterschiedlich zu versorgenden Datenfeldern Betriebsnummer in den Datensätzen und Datenbausteinen des DEÜV-Meldeverfahrens sind der Anlage 15 zu entnehmen. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und numerische Zeichen. Die Betriebsnummer umfasst acht Ziffern. Die ersten drei Stellen müssen 001 bis 099 oder größer 110 sein. Die letzte Ziffer der Betriebsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Betriebsnummer (Stellen 1 bis 7) werden - an der ersten Stelle be- ginnend - mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig.
Betriebsnummer. Das Datenfeld „Betriebsnummer des Verursachers“ im Datensatz DSME ist mit der Betriebs- nummer zu versorgen, die dem Arbeitgeber für den Betrieb, in dem die Beschäftigung aus- geübt wird, von der Agentur für Arbeit zugeteilt wurde. Ist bisher eine Betriebsnummer für diesen Betrieb noch nicht vergeben, ist sie vom Arbeitgeber bei der für den Betrieb zuständi- gen Agentur für Arbeit unverzüglich zu beantragen. Nähere Hinweise zu den unterschiedlich zu versorgenden Datenfeldern „Betriebsnummer“ in den Datensätzen und Datenbausteinen des DEÜV-Meldeverfahrens sind der Anlage 15 zu entnehmen. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und numerische Zeichen. Die Betriebsnummer umfasst acht Ziffern. Die ersten drei Stellen müssen 001 bis 099 oder größer 110 sein. Die letzte Ziffer der Betriebsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird wie folgt gebildet: − Die Ziffern der Betriebsnummer (Stellen 1 bis 7) werden - an der ersten Stelle beginnend - mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 multipliziert. − Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. − Die Quersummen werden addiert. − Die Summe wird durch 10 dividiert. − Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig.

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  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.