Betriebssicherheitsrisiken Musterklauseln

Betriebssicherheitsrisiken. Beginnend mit der ersten Infektionswelle durch COVID-19, welche bei Wien Kanal mit 16.03.2020 zu einer Umstellung auf Notbetrieb geführt hat, werden bei Wien Kanal laufend Maßnahmen konzipiert und umgesetzt, welche sowohl die kurzfristige, die mit- telfristige als auch die langfristige Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sicherstellen sollen. Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich auf das je- weils aktuelle Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Vorgaben zu legen. Dank des Krisenmanagements, welches in den letzten Jahren bei Wien Kanal aufge- baut wurde, konnte im Rahmen der ersten Welle eine rasche und geordnete Umstel- lung vollzogen werden. Alle Fachbereiche und Stabstellen haben in diesem Zusammenhang zu einer neuen Arbeitsweise gefunden, welche bei Bedarf auch wieder jederzeit abgerufen werden kann. Dabei ist neben Eigenverantwortung und Engagement, das integrierte Manage- mentsystem eine gute Krisenversicherung. In etwa 150 Prozessen, Abläufen und Ar- beitsanweisungen wurden für den Normalbetrieb klare Inhalte und Verantwortlichkei- ten festgelegt. Was normalerweise im Alltag zum Ziel führt ist gerade jetzt, in dieser komplexen Situation, ein extrem hilfreiches Werkzeug. Die Prozesse und Abläufe stel- len auch eine hervorragende Checkliste dar, um den Notbetrieb auf lange Frist zu ga- rantieren. Dabei steht zu jeder Zeit die Aufrechterhaltung des Abwasserabflusses im Vorder- grund, die „direkten Dienstleistungen“ bleiben aufrecht und der Bereitschaftsdienst ist personell bzw. fahrzeugtechnisch einsatzbereit. Aber auch die Kommunikation sowohl intern mit den Service-Hotlines sowie nach außen über das Kund*innenmanagement bleibt jederzeit gewährleistet. Bei Wien Kanal werden und wurden im Zusammenhang mit der jeweils aktuellen Situ- ation folgende (Präventiv-)Maßnahmen ergriffen: • Laufendes Krisenmanagement zur Krisenbewältigung im Wirkungsbereich der Dienststelle. • Anpassung von internen Richtlinien und Arbeitsabläufen zur Umsetzung der COVID19-Hygienevorschriften und Gewährleistung der Sicherheitsbestimmun- gen – sowohl für das administrative als auch das operative Personal von Wien Kanal – an die laufende Lagebeurteilung und die wechselnden rechtlichen Rah- menbedingungen: o Zeitliche und räumliche Entflechtung durch strikte Trennung in Arbeits- partien und gestaffelte Arbeitsbeginne unter Berücksichtigung der erfor- derlichen Arbeitsvor- und -nachbereitung inkl. Hygiene. Schichtüberga- ben ohne persönlichen Ko...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.