Betriebsstoffe. Die Abrechnung erfolgt, soweit die Kosten der Betriebsstoffe nicht in die Stundenpreise für die Beistellung von Geräten einzubeziehen waren, nach dem Aufwand wie bei den Materia- lien und Hilfsmaterialien zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages.
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Betriebsstoffe. Die Abrechnung erfolgt, soweit die Kosten der Betriebsstoffe nicht in die Stundenpreise Stundenprei- se für die Beistellung von Geräten einzubeziehen waren, nach dem Aufwand wie bei den Materia- lien Materialien und Hilfsmaterialien zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages.
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Samples: www.wien.gv.at
Betriebsstoffe. Die Abrechnung erfolgt, soweit die Kosten der Betriebsstoffe nicht in die Stundenpreise für die Beistellung von Geräten einzubeziehen waren, nach dem Aufwand wie bei den Materia- lien Materialien und Hilfsmaterialien zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages.
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