Betriebsvereinbarung Musterklauseln

Betriebsvereinbarung. 129. Begriff der Betriebsvereinbarung § 130. Wirksamkeitsbeginn der Betriebsvereinbarung § 131. Rechtswirkungen von Betriebsvereinbarungen § 132. Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarung. Begriff der Betriebsvereinbarung § 129. (1) Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die von der Betriebsinhaberin bzw. vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.
Betriebsvereinbarung über den Einsatz der Kommunikationsplattform „Zoom“ abgeschlossen zwischen der Universität Graz vertreten durch den Rektor, Xxxxx Xx. Xxxxx Xxxxxxx einerseits und sowie andererseits
Betriebsvereinbarung. Assistent*innen im Notfallteam Covid19
Betriebsvereinbarung. Zustimmungspflichtige, Erzwingbare, Freiwillige, Freie KOLLEKTIVVERTRAG Branche, Geltungsbereich, Vertragsdauer, Verfallsfristen Schlechterstellung § 3 ArbVG DAS GESETZ ABGB, GewO, AngG, ArbVG, UrlG, BAG, DNHG, EFZG, BEinstG, AÜG, MSchG, HausbG u. a.
Betriebsvereinbarung. Arbeitsvertrag (betriebl. Übung) Bsp.: Arbeitszeit: 🡪 GG § 140 - einhaltung der Sonntagsruhe ist Grundrecht - wöchentl. tägl. Arbeitszeit 48 h - Beschränkung von Nacht und Schichtarbeit - besondere Regelungen für best. AN-Gruppen (Kinder, Schwangere,...) Tarifvertrag: 🡪 Dauer und wöchentl. Arbeitszeit (35 west/ 38 ost) 🡪 verteilung der Arbeitszeit (Gleit, Stechuhr,...) 🡪 für verschiedene Branchen Def. Rechtsquellen: - Oberbegriff für die Arten von Normen die ein bestimmtes Rechtsgebiet (hier AR) beherschen - müßen geordnet werden nach Prinzip höher geht niedrigerer Rechtsquelle vor (Rangfolge) Günstigkeitsprinzip: - gilt im AR - für AN ist die Regelung anzuwenden die für ihn am günstigsten ist; hierzu muß jedoch Tarifvertrag/ Gesetz eine günstige Regelung aufweisen bzw. dazu ermächtigen - bei Abweichung von Tarifvertrag (auch bei positiver) muß Öffnungsklausel vereinbart werden § 77 BetrVG - anders bei Tarifvertragsgesetz (§ 4 Abs. 3) Günstigkeitsprinzip zulässig
Betriebsvereinbarung. Die genaueren Einzelheiten zur Durchführung der Teilzeitarbeit – einschließlich des Gültig- keitszeitraums der Vereinbarung – werden in einer Betriebsvereinbarung festgehalten, die als Kopie an die Organisationen gesendet wird.
Betriebsvereinbarung. Die individuelle Rentenzusage wird vollständig aus den vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Beiträgen, die als „Betriebs- prämien“ bezeichnet werden (aus denen die „Betriebsvereinba- rung“ gebildet wird), finanziert.
Betriebsvereinbarung. Zwischen der Firma […] und dem Betriebsrat der Firma […] wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG vereinbart:
Betriebsvereinbarung. Bitte schreiben Sie kurz, aber aussagekräftig die Unterschiede zwischen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen, fakultativen Betriebsvereinbarungen, notwendiger (zwingender) Mitbestimmung und „freien“ Betriebsvereinbarungen.