Widerrufsvorbehalt Musterklauseln

Widerrufsvorbehalt e.optimum ist berechtigt, binnen einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen die vorliegende Ergänzungsvereinbarung einseitig und vollumfänglich ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Für den Widerruf ist die digitale Form (E-Mail) ausreichend. Im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs endet die vorliegende Ergänzungsvereinbarung, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Vermittelte Energielieferverträge an Privatkunden und deren Abnahmestellen, die vor dem Widerruf der Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen wurden, werden nach Maßgabe der Ziffer 1 verprovisioniert. Der Anspruch auf Betreuungsprovision gem. Ziffer 1.1 und Differenzprovision gem. Ziffer 1.2 wird durch einen eventuellen Widerruf nicht berührt. Der HV-Vertrag selbst wird durch einen eventuellen Widerruf ebenfalls nicht berührt und besteht daher fort. Das Gleiche gilt für eventuelle sonstige Ergänzungsvereinbarungen.
Widerrufsvorbehalt. 19.1 Der Kunde ist bereits vor vollständiger Zahlung zur Nutzung der Leistungen der NTAG gemäß den vertraglichen Bestimmungen berechtigt. 19.2 Die NTAG kann die Nutzungsbefugnisse aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder die Nutzungsbeschränkungen in Ziff. 4 nicht einhält und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung nicht sofort unterlässt. 19.3 Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Kunde die Nutzung sofort zu unterlassen und vorhandene Unterlagen/Materialien herauszugeben und gespeicherte Programme zu löschen. Er hat gegenüber der NTAG die vollständige Herausgabe und Löschung schriftlich zu versichern.
Widerrufsvorbehalt. 7.1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass über- und außertarifliche Zulagen als widerrufliche Leistun- gen des Arbeitgebers erbracht werden. Das Wider- rufsrecht besteht auch für über- und außertarifliche Zulagen, die befristet auf einen bestimmten Einsatz bei einem Kundenunternehmen gezahlt werden. Ein Widerruf entfaltet sofortige Wirkung. Der widerrufli- che Teil ist begrenzt auf 24,9 % der Gesamtvergü- tung. 7.2. Der Arbeitgeber ist zum Widerruf einer über- und außertariflichen Zulage aus betriebsbedingten Grün- den berechtigt. Als Gründe kommen insbesondere starke wirtschaftliche Verluste, unrentabel hohe Be- triebskosten, der Wegfall des Interesses, bestimmte Mitarbeitergruppen mit einer über- und außertarifli- chen Zulage an das Unternehmen zu binden, die Ge- fährdung der wirtschaftlichen Bestandsfähigkeit des Unternehmens, oder eine Massenentlassung im Sinne von § 17 KSchG in Betracht. 7.3. Über- und außertarifliche Zulagen dürfen auch aus verhaltensbedingten Gründen widerrufen wer- den, wenn der Mitarbeiter mindestens zwei berech- tigte Abmahnungen innerhalb von sechs Monaten vor Ausspruch der Widerrufserklärung erhalten hat. Als Widerrufsgründe kommen auch mangelnde Eig- nung oder eine erhebliche Leistungsminderung in Betracht.
Widerrufsvorbehalt. 13.1. Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts von secrypt, sind Sie bereits vor der vollständigen Zahlung der vereinbarten Li- zenzgebühren zur Verwendung der Software gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen berechtigt. 13.2. secrypt kann diese Verwendungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten oder die secrypt- Software entgegen dieser Bestimmungen verwenden und dies auch nach schriftlicher Abmahnung mit Widerrufsandrohung nicht sofort unterlassen. 13.3. Bei Widerruf der Verwendungsbefugnis haben Sie jede weitere Verwendung der secrypt-Software zu unterlassen sowie sämtliche Kopien einschließlich aller Begleitunterla- gen der secrypt-Software an secrypt herauszugeben und zu löschen.
Widerrufsvorbehalt. Die Zahlung der Gratifikation (§ 8) erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Der Widerruf ist aus wirtschaftlichen Gründen möglich.
Widerrufsvorbehalt. Eine Überlassung kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn 6.1 der schulische Bedarf keine weitere außerschulische Nutzung zulässt 6.2 zu erwarten ist, dass die außerschulische Nutzung zu einer Beeinträchtigung oder Störung des Unterrichts führt.
Widerrufsvorbehalt a) Vereinbarung des Vorbehalts • AGB-Kontrolle, da von Rechtsvorschriften abweichend, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB
Widerrufsvorbehalt a) Vereinbarung des Vorbehalts • Klauselbeispiel (BAG 24. Januar 2017 – 1 AZR 772/14 – Rn. 11 ff.) • Prüfung am Maßstab von § 308 Nr. 4 BGB • Formelle Anforderung: Angabe der Richtung, aus der der Widerruf möglich sein soll
Widerrufsvorbehalt a) Vereinbarung des Vorbehalts • Materielle Anforderungen: ▪ Kein grundloser Widerruf ▪ Interessenabwägung ▪ keine Verlagerung des Wirtschaftsrisikos des AG auf den AN ▪ Verhältnis von Leistung und Gegenleistung darf nicht grundlegend berührt sein: Widerruflich sein kann ein Teil der Vergütung von ⮚ unter 25 % bei Zahlungen, die im Gegenseitigkeits- verhältnis stehen. ⮚ bis zu 30% bei Zahlungen, die keine unmittelbare Gegenleistung für erbrachte Arbeit sind. VIII.Gestaltungselemente
Widerrufsvorbehalt b) Ausübung des Widerrufsrechts • Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen • Ausübungskontrolle, § 315 BGB ▪ Widerruf muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen ▪ Abwägung der wesentlichen Umstände des Falls ▪ Angemessene Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen