Verteilung der Arbeitszeit Musterklauseln

Verteilung der Arbeitszeit. Die festgelegte wöchentliche Arbeitszeit bleibt unverändert. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die häusliche und die dienstliche Arbeitsstätte wird wie folgt vereinbart: Es werden folgende Kommunikationszeiten zur Erreichbarkeit am häuslichen Arbeitsplatz festgelegt: [ggf. Vereinbarung über Erfassung der häuslichen Arbeitszeiten, z.B. Selbstaufschreibung] Fahrtzeiten zwischen der betrieblichen und häuslichen Arbeitsstätte gelten nicht als Arbeits- zeit.
Verteilung der Arbeitszeit. 1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist für den einzelnen Angestellten auf 5 Tage in der Regel von Montag bis Xxxxxxx zu verteilen.
Verteilung der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wird folgendermaßen verteilt: Beispiele Soweit möglich, wird der Arbeitsausfall zeitlich so gelegt, dass an einzelnen / ganzen Tagen vor und / oder nach einem Wochenende oder gesetzlichen Feiertag die Arbeit für alle betroffenen Arbeitnehmer oder für ganze Schichten ruht. Geschäftsleitung und Betriebsrat informieren über die Verteilung der Arbeitszeit spätestens sieben Tage vorher durch Aushang am Schwarzen Brett. Abwesende Mitarbeiter werden von ihrem Vorgesetzten telefonisch oder in geeigneter Form schriftlich verständigt.
Verteilung der Arbeitszeit. 8.5.1 Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die Wochentage von Montag bis Xxxxxxx verteilt werden. Die Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage sowie Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen- auch bei Schichtarbeit- werden entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Beachtung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart und festgesetzt. Im Falle der Nichteinigung über die Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeiten entscheidet die Einigungsstelle im Sinne von § 76 BetrVG auf Antrag jeder Seite verbindlich.
Verteilung der Arbeitszeit. Die Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit obliegt dem Mitarbeiter. Eine Kernzeit ist nicht einzuhalten. Im Übrigen gelten die jeweils maßgeblichen örtlichen Betriebsvereinbarungen / Regelungen zur Arbeitszeit. Hinsichtlich der Erreichbarkeit ist eine Absprache mit dem Vorgesetzten und der Abteilung erforderlich. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sowie der geltenden Tarifverträge sind zu beachten. Die Firma kann die Anwesenheit des Mitarbeiters in der Betriebsstätte im Einzelfall auch an einem Tag anordnen, an dem der Mitarbeiter planmäßig in Telearbeit tätig ist, soweit dies im betrieblichen Ausnahmefall erforderlich und für den Mitarbeiter zumutbar ist. Der Mitarbeiter kann dafür zum Ausgleich zeitnah an einem anderen Tag innerhalb eines Monats am häuslichen Arbeitsplatz arbeiten.
Verteilung der Arbeitszeit. Die Verteilung der Arbeitszeit kann verschieden sein: Die vereinbarten Wochen- stunden können sich auf bestimmte Tage konzentrieren (z. B. 4 statt 5 Tage pro Woche), und einige Wochen können die durchschnittlichen Wochenstunden über- steigen, indem sie durch Wochen mit weniger Wochenstunden ausgeglichen werden. Die Möglichkeiten der unregelmässigen Arbeitszeitgestaltung müssen den gesetzlichen Anforderungen an die tägliche Arbeitszeit und die Ruhezeiten [→ Maximale Arbeitszeit ] entsprechen und Arbeitnehmenden im Voraus bekannt sein. Arbeit auf Abruf Mitarbeitende können stunden-, halbtags-, tages- oder wochenweise eingestellt werden. In diesen Fällen sind zwei Situationen zu unterscheiden: ― Unechte Arbeit auf Abruf: Das sind Einsätze, die jedes Mal eine eigenständige Verpflichtung darstellen und die der / die jeweilige Mitarbeitende annehmen oder ablehnen kann. Es besteht die Möglichkeit, einen einzelnen Rahmen- vertrag abzuschliessen, der es Mitarbeitenden überlässt, die vorgeschlagene Einsätze anzunehmen oder abzulehnen.
Verteilung der Arbeitszeit. (1) Vorgesetzter und Mitarbeiter sind auch im Rahmen des mobilen Arbeitens verpflich- tet, die gesetzlichen und tariflichen Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind nur in den vom ArbZG benannten Ausnahmefällen zulässig. Arbeit an Urlaubstagen ist nicht zulässig. Vorgesetzte und Mitarbeiter stimmen einvernehmlich aufgabenbezogen ab, zu wel- chen Zeiten die Mitarbeiter im Betrieb anwesend sind und zu welchen Zeiten sie mobil arbeiten. Auch bei mobilem Arbeiten ist die regelmäßige Arbeitszeit von Mon- tag bis Xxxxxxx. Zur Vor- oder Nachbereitung darf der Mitarbeiter auf freiwilliger Ba- sis auch am Samstag mobil arbeiten. Die Zeiteinteilung durch den Mitarbeiter hat so zu erfolgen, dass ohne Anordnung durch den Vorgesetzten keine Ansprüche auf Zahlung von Zeitzuschlägen – z. B. für Mehr- oder Nachtarbeit – entstehen. Die betrieblichen Öffnungs- und Rahmenarbeitszeiten gelten nur für das Arbeiten im Betrieb. Der Mitarbeiter kann seine Arbeitszeit außerhalb des Betriebes unter Be- rücksichtigung gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen frei gestalten und vertei- len. Er hat eigenverantwortlich auch auf ausreichende Phasen der Freizeit zu ach- ten.
Verteilung der Arbeitszeit. Die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage sowie die Regelung von Beginn und Ende der Arbeitszeit, der Arbeitsschicht und der Ruhepausen erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat entsprechend den betrieblichen Erfordernissen im Benehmen mit dem Betriebsrat und unter Beachtung der arbeitszeitrechtli- chen Bestimmungen.
Verteilung der Arbeitszeit. (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der/des Beschäftigten ist auf die Tätigkeit zu Hause und in der Dienststelle alternierend grundsätzlich wie folgt verteilt: Montag Stunden Stunden Dienstag Stunden Stunden Mittwoch Stunden Stunden Donnerstag Stunden Stunden Xxxxxxx Stunden Stunden
Verteilung der Arbeitszeit. Die Verteilung der Arbeitszeit auf den Dienstort und den Telearbeitsplatz an den einzelnen Arbeitstagen wird wie folgt vorgenommen: (Bitte ankreuzen) Dienstort Telearbeit Dienstort Telearbeit Montag vormittags nachmittags Dienstag vormittags nachmittags Mittwoch vormittags nachmittags Donnerstag vormittags nachmittags Xxxxxxx vormittags nachmittags