Bewerbungsunterlagen Musterklauseln

Bewerbungsunterlagen. Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht, vollständig und digital (als scan/pdf, in einem zip-Ordner, bitte keine Handy-Fotos) im Akademischen Auslandsamt, per E-Mail an xxxxxxxxx.xx@xxxx.xx einzureichen: • Vollständig ausgefülltes Antragsformular • Motivationsschreiben (Länge: ca. 1 DIN-A4 Seite) o Beschreibung und Begründung des Vorhabens mit Angaben zur Vorbereitung, ggf. Studienplan im Ausland. Bei Abschlussarbeit im Ausland: Ausführliche Darstellung des Vorhabens mit Nachweis des Themas der Abschlussarbeit und Benennung der Betreuer*innen an der HAWK und im Ausland, Schreiben der betreuenden Person an der HAWK, Zeitplan, Exposé o Bedeutung des Auslandsaufenthalts für das Fach-Studium (inhaltliche Verbindung des Auslandsaufenthalts zum Studium, Ziele und Erwartungen). (Hilfreiche Fragen: Warum ist der Aufenthalt für Sie relevant? Welchen fachlichen und persönlichen Nutzen/Gewinn erwarten Sie für Ihr weiteres Studium? Welchen Mehrwert hat der Auslandsaufenthalt für Ihre berufliche Perspektive?) o Fachliches und/oder außerfachliches Engagement o Sonstige Interessen • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto • Aktueller Notenspiegel mit Angabe des Notendurchschnitts und bisher erreichten ECTS Punkten (vom Prüfungsamt ausgestellt und unterzeichnet) • Immatrikulationsbescheinigung (oder ggf. Vorabzulassung für anschl. Master) • HAWK-Learning Agreement o Studium o Abschlussarbeit o Praktikum • Zusage der ausländischen Hochschule/Einrichtung: Letter of Acceptance + Angabe der Form des Unterrichts: Präsenz, hybrid, nur online; bzw. des Praktikumsgebers: Zusage bzw. Praktikumsvertrag mit Angaben zur Art der Tätigkeit, der Praktikumsdauer, Höhe des Praktikumsentgelts, wenn zutreffend. • Nachweis relevanter Sprachkenntnisse des Ziellandes (Auslandsstudium) bzw. der Arbeitssprache im Ausland (Auslandspraktikum), unter Angabe der Niveaustufe und des Ausstellungsdatums (darf nicht älter als 6 Monate sein). Unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen werden von der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen. Stipendienbewerber*innen mit Behinderung (Behinderungsgrad mindestens 50%) oder chronischer Erkrankung können bis spätestens zwei Monate vor Ausreise über das Akademische Auslandsamt beim DAAD zusätzliche Mittel für auslandsbedingte Mehrkosten beantragen. Hierfür ist einzureichen: Kopie des Behindertenausweises, Tabellarische Ausgabenaufstellung, Nachweis der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder die Zusatzversicherung; bei Personen mit chronisc...
Bewerbungsunterlagen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zu einem Vertragsabschluss Eigentum der Beck Consulting. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dossiers von Kandidaten, bei denen kein Vertrag zu Stande kommt, sind der Beck Consulting unverzüglich zu retournieren oder die elektronisch zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zu löschen.
Bewerbungsunterlagen. Mit der schriftlichen Bewerbung sind vorzulegen: • Persönliche Angaben (Lebenslauf), ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden) • Nutzungs- und Betreiberkonzept • Speise- und Getränkekartenentwurf • Vorstellungen hinsichtlich Gestaltung, Ausstattung, Umsatzentwicklung • Vorgesehene Anzahl eingesetztes Personal
Bewerbungsunterlagen. Die aufgeführten Anlagen sind wesentlicher Bestandteil der Bewerbung. Sollte eine Anlage nicht bei- gefügt werden, gilt die Bewerbung als unvollständig. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Mit der schriftlichen Bewerbung, die den Familiennamen, den bzw. die Vornamen, die Anschrift, die Telefon- und ggf. die Telefax-, die Mobilfunknummer und eine E-Mail-Adresse enthält sowie vom Be- werber unterschrieben wird, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bewerbungsunterlagen. Bewirb Dich online auf die Ausschreibungsnummer 270566.
Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbung besteht aus zwei Teilen:
Bewerbungsunterlagen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ermächtigt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Verleiher/Arbeitgeber ausdrücklich, seine Bewerbungsunterlagen zu bearbeiten, die dazu nötigen Daten und Informationen, wie z.B. Referenzen zu beschaffen und an mögliche Einsatzbetriebe weiterzuleiten. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann diese Ermächtigung jederzeit (schriftlich) widerrufen.
Bewerbungsunterlagen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zugestellte Bewerbungsunterlagen äusserst vertraulich zu behandeln. Für die inhaltliche Richtigkeit der von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Unterlagen (ausgefüllte Personalbogen, Zeugniskopien usw.) kann die aposto keine Haftung übernehmen. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zum allfälligen Vertragsabschluss Eigentum der aposto. Sie dürfen weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Findet der Bewerber beim Auftraggeber kein Interesse, sind sämtliche Unterlagen an die aposto zurückzusenden.
Bewerbungsunterlagen. GTF ist berechtigt, vom Auftraggeber eingereichte Bewerbungsunterlagen an den von ihm vorgeschlagenen Vertragspartner weiterzuleiten.

Related to Bewerbungsunterlagen

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Unterlagen Der Katalog, Flyer, Broschüren und die Websiten von Xxxxxx Reisen xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx dienen als bloße Werbemittel. Das sog. „Ideen-Buch“ dient als Anregung für die Gestaltung individuell maßgeschneiderter Tages- und Pauschalreisen und ist ebenfalls ein Werbemittel. Die in diesen Unterlagen präsentierten Reisen (Tagesfahrten, sowie Pauschalreisen) und sonstige Leistungen stellen keine Anbote iSd PRG dar.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Nutzungsumfang 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels 2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu 2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen 2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Meinungsverschiedenheiten Die Continentale Sachversicherung AG hat sich zur Teilnahme an folgendem Schlichtungsverfahren verpflichtet: Ist der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit dem Versicherer nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt, kann er sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher und Kleingewerbetreibende kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass der Versicherungs- nehmer dem Versicherer zunächst die Möglichkeit gegeben hat, seine Entscheidung zu überprüfen.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.