Common use of Bewilligungsbeginn Clause in Contracts

Bewilligungsbeginn. Die Laufzeit der Bewilligung beginnt mit dem ersten Tag des Zeitraums, für den Mittel erstmalig angefordert werden, frühestens an dem Kalendertag, der auf das Datum der Bewilligung folgt, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten ab dem Kalendertag, der auf das Datum der Bewilligung folgt. Das Recht der DFG, wegen Nichtinanspruchnahme der bewilligten Mittel das Ver- tragsangebot nach Ablauf der zuvor genannten Frist zu widerrufen oder nach Xxxx der DFG auch vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt (Ziff. 10.2). Doch ist die DFG verpflichtet, vor Ausübung des Rücktrittsrechts dieses mit einer Frist von einem Monat im Voraus schriftlich anzukündigen.

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Bewilligungsbeginn. Die Laufzeit der Bewilligung beginnt mit dem ersten Tag des Zeitraums, für den Mittel erstmalig angefordert werden, frühestens an dem Kalendertag, der auf das Datum der Bewilligung folgt, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten ab dem Kalendertag, der auf das Datum der Bewilligung folgt. Das Recht der DFG, wegen Nichtinanspruchnahme der bewilligten Mittel das Ver- tragsangebot nach Ablauf der zuvor genannten Frist zu widerrufen oder nach Xxxx der DFG auch vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt (Ziff. 10.29.2). Doch ist die DFG verpflichtet, vor Ausübung des Rücktrittsrechts dieses mit einer Frist von einem Monat im Voraus schriftlich anzukündigen.

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