Common use of Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung Clause in Contracts

Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Siche- rungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver- ständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von 20 % des Rei- sepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig. 2.2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben Sie bis zur erfolgten Zahlung an uns keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen. 2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fäl- lig. 2.4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den verein- barten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertrag- lichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisever- trag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.1. zu belasten.

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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag

Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Siche- rungsscheines Sicherungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver- ständlicher verständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von 20 20% des Rei- sepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten Kos- ten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig. 2.2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben Sie bis zur erfolgten Zahlung an uns keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen. 2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fäl- ligfällig. 2.4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den verein- barten vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen ordnungsge- mäßen Erbringung der vertrag- lichen vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen gesetzli- chen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisever- trag Pauschalrei- severtrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten Rücktritts- kosten gemäß Ziffer 7.1. zu belasten. 2.5. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stun- den, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 500,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

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Samples: Data Privacy & Security

Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung Aushän- digung des Siche- rungsscheines Sicherungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver- ständlicher verständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von 20 20% des Rei- sepreises Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig. 2.2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben Sie bis zur erfolgten Zahlung an uns keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen. 2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fäl- ligfällig. 2.4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend entspre- chend den verein- barten vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen ord- nungsgemäßen Erbringung der vertrag- lichen vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisever- trag Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.1. zu belasten. 2.5. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 500,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungs- scheins verlangt werden.

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Samples: Reisebedingungen