Common use of Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung Clause in Contracts

Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Siche- rungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver- ständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von 20 % des Rei- sepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.

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Samples: www.vrbankgl.de, www.vilshofen.de, www.vrbanking.de

Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Siche- rungsscheines Sicherungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver- ständlicher verständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von 20 20% des Rei- sepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten Kos- ten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.

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Samples: www.vb-marl-recklinghausen.de

Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung. 2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung Aushän- digung des Siche- rungsscheines Sicherungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver- ständlicher verständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von 20 20% des Rei- sepreises Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.

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