Bezugsverpflichtung Musterklauseln

Bezugsverpflichtung. Der Käufer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages seinen Gesamtbedarf an den im Vertrag genannten Gasen ausschließlich bei CARBO zu decken.
Bezugsverpflichtung. Sofern eine Exklusivität im Bereich der Liefe- ranten (z.B. für Getränke-, Speisen-, Mobili- ar/Equipment, Waren, Dienstleistungen etc.) besteht ist die Mieterin verpflichtet bei diesen Lieferanten entsprechend Waren- und Dienst- leistungen zu beziehen. Diese sind von der Mieterin unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx unmittelbar vor Veranstaltung einzusehen. Bei Rückfragen hat die Mieterin sich direkt an den jeweiligen Lieferanten zu wenden. Aus logistischen Gründen können von der Mieterin keine anderen Lieferanten gewählt werden. Die Vermieterin ist für Mängel an Mietsachen, die die Mieterin von einem Lieferanten ange- mietet hat, nicht haftbar zu machen. Die Ver- mieterin (Veranstalterin) tritt zu keiner Zeit als Vertragspartnerin der Mieterin (Standbetreibe- rin) in dieser Sache auf. Für etwaige Funkti- onsstörungen bzw. Mängel an den Mietsa- chen, die die Mieterin von einem Lieferanten gemietet hat, ist ausschließlich der jeweilige Lieferant verantwortlich. Dies gilt insbesondere für von Lieferanten angemietete Stände und Zapfanlagen. Etwaige Schadensersatzansprü- che sind daher direkt an den jeweiligen Zulie- ferer zu richten.
Bezugsverpflichtung. Getränke hat die Mieterin ausschließlich über die Lieferanten und Sponsoren des Schlossgrabenfests zu beziehen. Diese sind von der Mieterin unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx einzu- sehen. Bei Rückfragen hat die Mieterin sich direkt an den jeweiligen Lieferanten zu wenden. Aus logistischen Gründen können von der Mieterin keine anderen Lieferanten gewählt werden. Die Vermieterin ist für Mängel an Mietsachen, die die Mieterin von einem Lieferanten angemietet hat, nicht haftbar zu machen. Die Vermieterin (der Veranstalter) tritt zu keiner Zeit als Vertrags- partner der Standbetreiber (Mieterin) in dieser Sache auf. Für etwaige Funktionsstörungen bzw. Mängel an den Mietsachen, die die Mieterin von einem Lieferanten gemietet hat, ist ausschließlich der jeweilige Lieferant verantwortlich. Dies gilt insbesondere für von Lieferanten angemietete Stände und Zapfanlagen. Etwaige Schadensersatz- ansprüche sind daher direkt an den jeweiligen Zulieferer zu richten. Vor Ort gibt es eine Abholstation für Fassbier und alkoholfreie Getränke. Es erfolgt keine Belieferung der Stände. Ausgenommen hiervon sind die Waren Sekt, Wein, Spirituosen, Energy Drinks, Eistee und Säfte, hier wird eine Lieferung durch den Lieferan- ten angeboten. Die genauen Verkaufszeiten sowie der Verkaufsort der Getränkestation für das Bier und die alkohol- freien Getränke kann die Mieterin unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx einse- hen. Der Warenwert ist stets vor Ort bzw. bei An- lieferung in bar zu entrichten. Waren werden dem Standmieter auf Kommission verkauft. Die Vermieterin haftet nicht für etwaige Fehler oder Schwierigkeiten bei der Ausgabe von Fassbier oder alkoholfreien Getränken sowie bei der Belie- ferung der Mieterin mit anderen Waren.

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  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.

  • Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  • Mitwirkungspflichten Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.

  • Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

  • Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Ihre Pflichten a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist. b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- de des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.

  • Haftpflichtansprüche (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.5 benannten Personen gegen die Mitversi- cherten, (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages.

  • Verpflegung Die Verpflegung umfasst die im Rahmen einer altersgerechten, abwechslungsreichen und vielseitigen Ernährung notwendigen Getränke und Speisen sowie die bei Bedarf erforderliche Diätnahrung.

  • Mitteilungspflichten Kunden haben Schäden an der Kundenanlage, durch die Heizwasserverluste eintreten und/ oder durch die die Qualität des Heizmediums verändert wird, dem FVU unverzüglich mitzuteilen und beseitigen zu lassen.