Bild- und Tonaufnahmen Musterklauseln

Bild- und Tonaufnahmen. Die Messe Berlin ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnah- men vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröf- fentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der Messe Berlin anfertigen.
Bild- und Tonaufnahmen. Rundfunk-, TV- Internet- und Lautsprecherübertragung; Ton, Ton-Bild- und/oder Bildaufnahmen, Tonaufnahmen, sowie sonstige Aufnahmen und Übertragungen der Veranstaltung aller Art (Radio, TV, Internet, Lautsprecher etc.) bedürfen vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Urheber- und Leistungsschutzberechtigten auch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
Bild- und Tonaufnahmen. (1) Bild- und Tonaufnahmen jeder Art (einschließlich Skizzen) von Ausstellungsmustern oder Ausstellungsgegenständen sind nicht gestattet. Bei Verstößen ist die eft berechtigt, angefertigte Skizzen und belichtetes sowie bespieltes Material auf Kosten des Ausstellers einzuziehen und einzulagern. Die Tätigkeit der Medien, wie Rundfunk, Fernsehen, Film, Tages- und Fachpresse zum Zwecke der Berichterstattung wird hiervon nicht berührt. (2) Der Aussteller hat jedoch das Recht, von seinem eigenen Stand oder seinen Exponaten während der Öffnungszeiten der Veranstaltung Bild und Tonaufnahmen oder Zeichnungen anzufertigen. (3) Die eft hat das Recht, Bild und Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Ausstellungsständen oder einzelnen Exponaten zum Zweck der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für dabei aufgenommene Personen.
Bild- und Tonaufnahmen. 9.1 Durch den Veranstalter 9.2 Durch den Vertragspartner
Bild- und Tonaufnahmen. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die Schmitz-Röder GbR Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung für eigene Werbezwecke fertigt und veröffentlicht. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, erklärt er dies rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung.
Bild- und Tonaufnahmen. Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages erteilen die Xxxxxxx (bzw. deren Erziehungsberechtigte) der MU-UF die Erlaubnis, an öffentlichen Anlässen der MU-UF erstellte Bild- und Tonaufnahmen für eine allfällige Publikation in Druckerzeugnissen und Online-Medien zu verwenden. Die MU-UF sichert zu, dass keine Bild- und Tonaufnahmen verwendet werden, (i) die sich nach pflichtgemässem Ermessen und gemäss der naheliegenden Erwartung für betroffene Xxxxxxx nachteilig auswirken können oder (ii) gegen deren Verwendung sich Betroffene ausgesprochen haben.
Bild- und Tonaufnahmen. Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist grundsätzlich untersagt. Das Kurpfälzische Kammerorchester behält sich vor, von Veranstaltungen Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen zu machen bzw. zuzulassen. Der/die Konzertbesucher*in erklärt mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder durch Übernahme eines Abonnements sein/ihr Einverständnis.
Bild- und Tonaufnahmen. Der Aufenthalt in der Spielstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Clubs und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern/-erwerbern ohne vorherige Zustimmung des Clubs auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten jedenfalls untersagt. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht in die mitgebracht werden.
Bild- und Tonaufnahmen. Wir bzw. der jeweilige Veranstalter sind berechtigt, über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Ihnen und allen anderen Inhabern von Ein- trittskarten zu erstellen und/oder erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen und zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen. Sie sind verpflichtet, andere Inhaber von Eintrittskarten, die Sie von uns beziehen, über diese Befugnis zu informie- ren.
Bild- und Tonaufnahmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presse-veröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann. Die Fotohinweise und Informationen gem. Art. 13 DSGVO sind einzusehen unter xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx.