Common use of Bild- und Tonaufnahmen Clause in Contracts

Bild- und Tonaufnahmen. Die Messe Berlin ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnah- men vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröf- fentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der Messe Berlin anfertigen.

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