Bild- und Tonaufnahmen. Die Messe Berlin ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnah- men vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröf- fentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der Messe Berlin anfertigen.
Appears in 12 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Application, Stand Application